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Ich hatte eine Kanzlei für Reiserecht mit unserem Rechtsstreit gegen TUI und Condor eingeschaltet. Die Sachen mit TUI und Condor wurden durch Vergleich zu unserer Zufriedenheit gelöst und wir haben auch schnell unser Geld erhalten. Wir waren jetzt aber verwundert über die Rechnungen, die unsere Rechtsschutzversicherung bzw. die Anwaltskanzlei uns zusendete.

Es kam eine Rechnung von der Kanzlei über 102,52 Euro für den "gesonderten Auftrag der Deckungsanfrage". Ich habe sofort bei der Mitarbeiterin unserer Rechtsschutzversicherung angerufen. Die sagte mir, dass sie so etwas noch nie gesehen habe. Es wäre völlig unüblich, dass Rechtsanwälte die Deckungsanfrage bzw. die Sache mit der Rechtsschutzversicherung extra abrechnen würden. Sie meinte, dass das nicht rechtens ist und wir darüber vorher hätten informiert werden müssen. Das habe ich der Anwaltskanzlei jetzt auch noch mal schriftlich reingereicht. Die senden mir jetzt ein Schreiben zurück, nach dem die "12-seitige Deckungsanfrage gesondert vergütet" werden müsste, was "ganz sicher nicht unüblich" wäre, worauf es jedoch auch nicht ankäme, da dass in Punkt 2. der "Vergütungsvereinbarungen" so vereinbart wäre.

Wir haben tatsächlich Vergütungsvereinbarungen vorliegen. Dort steht in Punkt 2:

Für die Interessenvertretung der weiteren gesonderten Angelegenheit der Deckungsschutzanfrage an den Rechtsschutzversicherer wurde zwischen der Mandantin und Auftraggeberin und dem Rechtsanwalt vereinbart, eine 1,3-Gebühr gemäß Vergütungsverzeichnis der Anlage 1 zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu berechnen.

 

Wir stehen jetzt zwischen zwei Stühlen. Die Rechtsschutzversicherung sagt, dass das nicht geht und die so was noch nie gehört hätten und die Kanzlei sagt, dass das alles rechtens ist und sogar so schriftlich vereinbart worden wäre.

Wie ist die Rechtslage? Was sagen die Gesetze? Müssen wir die 102,52 Euro für die Anfrage bei der Rechtsschutzversicherung extra bezahlen?

Gefragt in Rechtsberatung von
wieder getaggt von
+69 Punkte

46 Antworten

+20 Punkte
Also, eigentlich muss der Fragesteller nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz 125,72 EUR zahlen. Der Anwalt verlangt aber nur 102,52 EUR und trotzdem fühlt sich der Fragesteller übers Knie gehauen.

Gericht können in Deutschland Verbraucher schützen. Wenn Verbraucher jedoch selbst den letzten Hauch eines Grundverständnisses vermissen lassen, ist es selbstverschuldete Unmündigkeit oder weniger diplomatisch ausgedrückt: DÄMLICHKEIT!

Dummheit muss bestraft werden!
Beantwortet von (7,150 Punkte)
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+18 Punkte
Sie gehen offenbar blind und wahllos Verträge ein, die sie dann nach Beendigung der Tätigkeit nicht einmal einhalten wollen. Dann gehts mit der Meinung gleich in öffentliche Foren, um STimmung zu machen. Man sollte sich nicht wundern, wenn man dann "Liebesbriefe" vom Anwalt bekommt.
Beantwortet von (3,780 Punkte)
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+19 Punkte
Ich finde witzig, dass solche Trottel wie der Fragesteller offenbar immer an Rechtsanwälte mit genügen Mitleid und Geduld geraten und dadurch erst in ihren wirren Ansichten gestärkt werden. Andere Kanzleien hätten dem Fragesteller wahrscheinlich schon den Arsch verklagt, dass ihm Hören und Sehen vergangen wäre.

Aber es ist wohl ein geduldiger Anwalt, den der Fragesteller da als Rechtsbeistand hat,
Beantwortet von (5,600 Punkte)
+19 Punkte
–18 Punkte

Ich weiß, dass ich jetzt sofort wieder Minuspunkte erhalten und als Troll bezeichnet werden werde: Trotzdem möchte ich meine Erfahrungen hier mitteilen. 

VORWEG: Ich gebe zu, dass ich blauäugig und (selbstverschuldet) zu dumm war. Ich trage auch die Konsequenzen und habe die Rechtsanwaltskosten bezahlt.

Ich kann den Fragesteller trotzdem gut verstehen. Bei mir war es ähnlich: Ich hatte einen Fall wegen einer Entschädigung gegen Lufthansa und Swiss. Ich habe dann bei einem Fachanwalt angerufen und die Erstberatung am Telefon wahrgenommen. Dann habe ich meine Rechtsschutzversicherung angerufen und die Dame dort sagte am Telefon salopp, das ganze wäre abgedeckt. Sie würden alles zahlen, und der Rechtsanwalt solle die Deckungsanfrage einfach nochmal schriftlich stellen.

Ich habe den Aussagen meiner Rechtsschutzversicherung vertraut. Wieso hätte ich da zögern sollen oder misstrauisch werden sollen. Das schien ein Standard-Procedere zu sein: Versicherungsnehmer ruft an, Deckung wird erteilt. 

Der Rechtsanwalt hat dann den Fall auch sehr schnell übernommen und sofort begonnen. Alles lief bis dahin hervorragend und wir waren sehr mit der Arbeit der Kanzlei zufrieden. Dann habe ich dem Vergleich der Lufthansa und der Swiss nicht zugestimmt. Wegen einiger besonderer Konditionen hat dann eine neue Kanzlei den Fall vor Gericht übernommen.

Die alte Kanzlei hat dann versucht, die Rechnungen bei meiner Rechtsschutzversicherung unterzubringen, was aber scheiterte. Plötzlich wollten die nichts mehr wissen, von wegen wir übernehmen das. Mein Rechtsschutzversicherer hat erst auf mehrfaches Drängen noch eine Zuzahlung zur ersten Abschlagszahlung gemacht. Ich bin letztlich auf Erstberatungskosten von 249,90 euro, meiner Selbstbeteiligung über 150,00 euro und einer Kostennote für die Deckungsanfrage über 125,72 euro hängengeblieben. Ich frage mich wirklich: WOFÜR HABE ICH ÜBERHAUPT EINE RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG? Schön Monat für Monat meine Versicherungsbeiträge abbuchen und dann habe ich in 15 Jahren EINEN EINZIGEN FALL - und die übernehmen lächerlich 321,48 euro! Toll, die hätte ich auch bereits mit 2 Jahresbeiträgen selbst zahlen können. Ich fühle mich von meinem Rechtsschutzversicherer verar...

WIE GESAGT: Es war meine eigene Blödheit. Aber trotzdem bin ich stocksauer auf die Rechtsschutzversicherung und meinen alten Anwalt. Die hätten mir beide sagen sollen, dass ich auf den Kosten sitzen bleibe. 

Naja, WIEDER ETWAS DAZUGELERNT IM LEBEN: Traue NIEMALS Deinem Rechtsschutzversicherer. Lasse Dir alles vom Versicherer schriftlich geben. Und traue niemals Deinem Anwalt. Leider wahr! Wobei, es stimmt, dass die Kosten des Anwalts korrekt waren. Ich hätte aber erwartet, dass der Rechtsanwalt das mit meinem Versicherer klärt und habe erst im Nachhinein erfahren, dass das komplett anders läuft (Abrechnung von Rechtsanwaltsgebühren bei Rechtsschutzversicherten).

Ähnliche Fragen und Antworten zum Thema findet man hier:

Darf ein Rechtsanwalt zusätzlich zu anderen Kosten für eine Erstberatung 249,90 EUR und für eine zweite Rechnung 125,72 EUR Rechtsanwaltsgebühren in der Kostennote verlangen?

 

Darf der Rechtsanwalt in seiner Rechnung eine Extra Erstberatungsgebühr über 249,90 Euro und zusätzlich die Deckungsanfrage beim Rechtsschutzversicherer über 71,58 Euro berechnen?

Beantwortet von (6,330 Punkte)
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Wenn ein Rechtsanwalt gegen einen Gegner im Rechtsstreit ohne Gericht Gelder durchsetzt, kann er schonmal so schlecht nicht sein.

Wenn ein Rechtsanwalt in einem Rechtsstreit, in dem es um 1000 EUR geht, 1000 EUR durchsetzt - und das ohne Gericht - wird er ein richtig guter Rechtsanwalt sein.

Wenn ein Rechtsanwalt in so einem Fall 2000 EUR durchsetzt, ist er ein exzellenter Experte. Fachanwälte und Experten auf ihren Gebieten müssen sich um Aufträge nicht kümmern. Da können Sie als Kunde eher von Glück reden, dass die ihren Auftrag angenommen haben.

Wenn Sie denen mit irgendwelchen lächerlichen Forderungen wegen irgendwelcher abstruser Vorwürfe aus der Vertretung kommen, werden die müde lächeln und Sie HERAUSKOMPLIMENTIEREN. Wer dann trotzdem weiterquängelt und sich nicht beruhigt, wird normalerweise an die Abteilung "Forderungsmanagement" weitergereicht.

Das sind die Schakale in den Kanzleien, die die offenen Kostenforderungen zunächst mal gnadenlos einklagen und wenn es sein muss mit irgendwelchen Unterlassungsklagen oder sonstigem die lächerlichen 249,90 EUR im Handumdrehen in 10000 oder sogar 250000 EUR machen (kein Witz!).

Man sollte sich schon genau überlegen, aus welchem Grund man sich mit wem anlegt.

Wer genug Geld und Zeit für solche Späßchen über hat (und ich meine nicht ein paar Hundert, sondern Tausende Euro), der kann solche Spielchen spielen. Vernünftige Bürger zahlen die Kohle und haken es als Lebenserfahrung ab.
Beantwortet von (5,350 Punkte)
+17 Punkte
+14 Punkte

Hört auf euren Rechtsschutzversicherer blush

Dann habt ihr die Klage von Eurem Rechtsanwalt sofort am A... cheeky

Mensch, ist doch klar, dass es Eurem Rechtsanwalt völlig Schnuppe ist, was Eure Rechtsschutzversicherung erzählt!

Beantwortet von (6,680 Punkte)
+14 Punkte
+14 Punkte

Jeder weiß doch heutzutage, dass Rechtsschutzversicherungen seit langem nicht mehr Anwalts Liebling sind. Die zahlen Anwälten so gut wie nichts. Daher ist es Anwälten auch egal, wenn rechtsschutzversicherte Kunden kommen und meinen, groß in die Trompete blasen zu können.

Es ist wie in der Medizin: Als Rechtsschutzversicherter ist man Kunde zweiter Klasse, wenn nicht gar noch einige Klassen drunter... wink

Beantwortet von (7,410 Punkte)
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Wieso steht ihr zwischen zwei Stühlen?

Die Rechnung des Rechtsanwaltes müsst ihr bezahlen oder glaubt ihr im Ernst der Rechtsanwalt wird auf die Kohle verzichten, weil irgendein Versicherungs-Heini irgendwas erzählt. Bei Versicherungen arbeiten die STROMBERGs. Wer auf die hört, hat schon verloren

cool

Beantwortet von (7,450 Punkte)
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Wenns ums Geld geht, rennen die Leute allen Rattenfängern hinter her, die sie in ihrem Irrglauben unterstützen...
+11 Punkte
Also, wer sogar mit seinem eigenen Rechtsanwalt wegen irgendwelcher Gelder in Streit gerät, sollte vielleicht mal in sich gehen und wirklich fragen, ob man noch ein ganz gesundes Verständnis von Streitkultur hat. Es scheint mir, dass einige Menschen um sich herum nur Gegner sehen. Die scheinen vor Selbstgerechtigkeit völlig verblendet und projizieren ihren Hass und ihre eigene Herzlosigkeit auf die Welt und alle, die nicht so (re-) agieren, wie sie es sich wünschen.

Aber wahrscheinlich werden solche Menschen sich niemals "überzeugen" lassen.

Das widerspräche wohl deren Weltbild.

Arm dran, solche Gestalten.
Beantwortet von (6,540 Punkte)
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Mein Mann und ich hatten noch nie irgendeine Rechtsstreitigkeit und sind im Recht absolute Laien. Aber es ist doch völlig selbstverständlich, dass man für Dienstleistungen, die man in Anspruch nimmt, zahlen muss. WIe kann man so etwas in Frage stellen?
Beantwortet von (8,220 Punkte)
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