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Hallo, wir sind am 2 Oktober nach Sydney geflogen und unser Gepäck flog leider nach Perth. Nach drei Tagen tauchte dann eins der Gepächstücke auf, leider ohne die Hygieneartikel und Medikamente und nach 6 Tagen erhielten wir den zweiten Rucksack. Etihad will uns nun mit 40$ pro Tag für maximal 3 Tage abspeisen. Die Antwort auf unsere Nachfragen kam nach langen hin und her HEUTE! 11.11!! Wir mussten uns in den ersten drei Tagen jedoch neu einkleiden und neue Hygeneartikel (Sonnencreme!!) besorgen. Da wir als Backpacker in den vergangenen drei Wochen ziemlich viel umgezogen sind, sind leider die Rechnungen weg, und wir haben auch noch das meiste Cash bezahlt.

Jetzt will Etihad Belege von uns haben. Obwohl wir uns vor Ort noch am Flughafen und auch telefonisch ein paar Mal erkundigt haben wie es jetzt weitergeht, und nie gesagt bekommen haben, sie bräuchten dann Rechnungen. Was nun?
Gefragt in Gepäckverspätung von
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Hallo an alle!

Hier möchte ich euch meine erfahrungen schildern, damit ihr hoffentlich nicht auf di Machenschaften der Fluggesellschaften reinfallt: 

1. Ein (nur 1 einziges) Schreiben an die Fluggesellschaft schicken und eine Friste von höchstens 14 Tagen geben, die Entschädigung zu zahlen. Bei Fristablauf deutlich hinweisen, dass ohne weitere Mahnung ein Anwalt eingeschaltet wird.

2. Zusätzliches Schreiben an den Reiseveranstalter mit gleicher Frist und Hinweis, dass eine Reisepreisminderung und Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit erwartet wird.

3. Die Fluggesellschaft wird sowieso nicht antworten. Daher schonmal sicherheitshalber einen guten Anwalt (am besten Fachanwalt für Flugrecht raussuchen), damit man nachher keimne Zeit verliert.

4. Nach Ablauf der 14 Tage beim Anwalt die Sache reinsenden (geht bei vielen Kanzleien einfach per mail) und den klaren Auftrag an den Anwalt geben, jetzt ALLES rauszuholen, was geht (also Entschädigung, Schadensersatz, Rechtsanwaltksoten, und und und).

Ich kam bei unserer Sache auch aus dem Staunen nicht mehr raus. Die Fluggesellschaft Condor Flugdienst hat auf mein erstes Schreiben erstmal nichts gemacht. Dann kam nach 3 Wochen ein Antwortschreiben, dass man mein Schreiben erhalten hat. Dann kam nach weiteren 4 Tagen ein Schreiben, dass man hier auch schon tausendfach wortgleich findet. Wortgleich! Das finde ich ein Schlag ins Gesicht. So lasse ich nicht mit mir umspringen. Ich habe mich bemüht, denen unseren Fall aufzuzeigen und dass diese Verspätung für unsere Familie mit Kindern echter Stress war. Aber Condor behandelt uns nach Schema F. Unfassbar und unverschämt. Also bin ich zu einem Fachanwalt und das Ergebnis!? Die Condor hat die 1600 Euro nach einigen verhandlunsgrunden durch unsere anwälte anstandslos bezahlt. Es ist verrückt!!!! cheeky Aber die Fluggesellschaften scheinen echt alle zu glauben, dass wir Verbraucher zu dumm sind, deren Vorgehen zu durchschauen. 

Hallo!? wir leben im 21, Jahrhundert. Eure Standardschreiben wirkten vielleicht im letzten Jahrhundert, aber heutige Verbraucher sind aufgeklärt!!!! Wir wissen, wo der Hase läuft.

Noch was als Hinweis: Als ich unseren Anwalt anrief, hat der mir fast irgendwie geraten, das ganze sein zu lassen. LASST EUCH NICHT VON RECHTSANWÄLTEN VON EUREM WEG ABBRINGEN! Rechtsanwälte sind nach Recht und Gesetz verpflichtet, Kunden auf alle möglichen Risiken, Bedenken, Einwände, Sorgen und Zweifel hinzuweisen. Das ist deren Geschäft und die wissen wahrscheinlich gar nicht, wie Verbraucher so etwas auffassen. Das hört sich dann für Laien wie mich an, als würde die Welt zusammenbrechen, wenn ich den Anwalt einschalte und gegen die Fluggesellschaft vorgehe und ich würde Haus und Hof verlieren. Mein Anwalt hörte im ersten Telefonat gar nicht mehr auf, mir den Teufel an die Wand zu malen. Als ich ihn dann fragte, was ich denn sonst machen soll, als ihn einzuschalten, wusste er auch nichts zu sagen. Als ich ihm nachdem wir den Fall gewonnen hatten, sagte, dass seine Bedenken ja etwas übertrieben gewesen wären, sagte er mir, dass er verpflichtet gewesen wäre, mich darauf hinzuweisen.

Also meine Empfehlung: Entscheidet euch VOR dem Gespräch mit einem Anwalt, den einzuschalten, denn ansonsten werden euch die Risikohinweise der Anwälte von allem abbringen. Und genau DAS wissen die Fluggesellschaften angry Die wissen, dass Flugpassagiere zu Tausenden bei Anwälten anrufen, die Anwälte aber dann sagen: Lass die Finger davon. Zu großes Risiko. Kostet zuviel. LASST EUCH NICHTS EINREDEN! So ein Prozess kostet vielleicht ein paar Hundert euro, aber diese Entschädigungen sind 100% sicher. Die stehen im gesetz!!!! Und die Fluggesellschaft muss die Anwaltskosten übernehmen. Alles andere ist falsch. Lest die guten Hinweise hier im Forum durch, da findet ihr viele viele Urteile, die ganz klar sagen: DIE FLUGGESELLSCHAFT MUSS DIE ANWALTSKOSTEN ZAHLEN!

Also, alle zusammen: Durchhalten und am Ende werdet ihr sehen: Ihr bekommt eure Entschädigung!!!!!!!

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Hallo zusammen,

 

bei diesem Fall ergibt sich nicht nur die Frage bezüglich der (1) Rechte bei einer Gepäckverspätung, sondern auch die Frage nach der (2) Beweislast, also inwieweit der Anspruchsteller beweiserbringungspflichtig ist.

 

(1) Rechte bei einer Gepäckverspätung

Bei einer Individualreise (im Gegensatz zu einer Pauschalreise Vorliegen eines Nur-Flug-Vertrages) ergeben sich die Rechte bei einer Gepäckverspätung aus dem Montrealer Übereinkommen (MÜ).

Nach diesem ist die Fluggesellschaft im Falle einer Verspätung gemäß Art. 19 MÜ von Gepäck dazu verpflichten, den hieraus entstandenen (materiellen) Schaden zu ersetzen. Darunter fallen in erster Linie Kosten für Ersatzgarderobe und Kosmetika, aber auch Telefonkosten. Diese Kosten lassen sich nicht mit einem festen Tagessatz bemessen – zu ersetzen sind eben alle je nach Einzelfall entstandenen Kosten bis zu einer Haftungsbegrenzung von 1.131 Sonderziehungsrechten nach Art. 22 Abs. 2 MÜ.

Souvenirs u. ä. sind nicht ersatzfähig. Im Streitfall entscheidet das Gericht über die Notwendigkeit der Anschaffung.

Vgl. AG Frankfurt, Urteil vom 13.06.2013, Az. 29 C 2518/12 (19) – zu finden nach der google-Sucheingabe „29 C 2518/12 (19) reise-recht-wiki“ als erstes Ergebnis in der Liste

Darüber hinaus ist das Luftfahrtunternehmen dazu verpflichtet, das Gepäck dem Passagier nachzuliefern.

 

(2) Beweislast

Wichtigste Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch: Eine rechtzeitige Schadensanzeige innerhalb der gesetzlichen Fristen.

Natürlich ist es im Laufe des Schriftwechsels hilfreich, die durch die Noteinkäufe entstandenen Kosten anhand verschiedener Quittungen nachweisen zu können. Gleichzeitig ist dem Gesetzgeber klar, dass natürlich nicht jede Schadensposition mittels eines Dokumentenbeweises immer ausreichend belegt werden kann, weshalb solche Nachweise bei der Bezifferung des Ersatzanspruches zwar hilfreich, doch nicht zwingend notwendig sind, um Schadensersatz überhaupt verlangen zu können.

Im Streitfall entscheidet das Gericht in freier Überzeugung (§§ 286 f. ZPO) über den Schadensumfang. Zur Ermittlung des Sachverhaltes können dann etwa Zeugen/ die Parteien vernommen werden oder es wird ein Sachverständiger zu Rate gezogen.

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Guten Tag,

 

Sie schildern einen Fall der mehrfachen Gepäckverspätung sowie des Gepäckverlustes. Daraus können sich für Sie Ansprüche aus dem Montrealer Übereinkommen (MÜ) ergeben.

 

Gemäß Art. 19 MÜ muss der Luftfrachtführer für alle Schäden haften, die durch eine Gepäckverspätung entstehen. Der Schaden ist hierbei nicht die Wartezeit, sondern der finanzielle Aufwand, der Ihnen entstanden ist, weil Sie auf Ihr Gepäck warten mussten. In den meisten Fällen einer Gepäckverspätung bei einem Flug ins Ausland wird es sich bei diesem Schaden um den Betrag handeln, den für neue Gegenstände (z.B. Kleidung, Hygieneartikel etc.) aufgewendet werden musste. Da Sie sich mit Neueinkäufen vor Ort versorgen mussten, ist das auch bei Ihnen der Fall. Diese Neueinkäufe müssen auch als notwendig dargestellt werden, was bei Kleidung oder Sonnencreme jedoch eindeutig der Fall ist. Sie haben also grundsätzlich das Recht darauf, dass Etihad Ihnen die Einkäufe in vollem Umfang erstattet.

 

Das Problem in Ihrem Fall besteht darin, dass Sie den Schaden auch belegen können müssen. Bei einem finanziellen Schaden durch Neueinkäufe geht das am ehesten dadurch, dass Sie Kaufbelege bei der Airline einreichen. Etihad hat also nicht ganz Unrecht, wenn sie hierbei auf die Rechnungen bestehen. Sollten Sie sich dazu entscheiden, Etihad letztendlich auf Schadensersatz zu verklagen, müssen Sie diesen Beweis auch vor Gericht führen können, was nicht einfach sein wird.

Falls Ihnen also nicht auf irgendeine andere Art der Nachweis gelingt (etwa über eventuelle Überweisungsbelege), dass Sie die Kleidung sowie die Sonnencreme nachträglich gekauft haben, werden Sie also die Kosten nicht erstattet bekommen. Ziemlich sicher werden Sie über die 120$ pro Person dann nicht hinauskommen. Ich empfehle daher, das Angebot von Etihad anzunehmen – so ärgerlich es auch sein mag.

 

Sollten Sie das Angebot jedoch annehmen und dennoch später Quittungen wiederfinden, bleibt Ihnen nach wie vor die Möglichkeit, von Etihad Ihre Kosten zurückzufordern (abzüglich der 120§, die Etihad schon gezahlt hat). Denn die Zahlung wird nur aus Kulanz erfolgen, sie begleicht nicht automatisch alle „Schulden“ der Airline.

 

Urteile:

AG Frankfurt a.M., Urteil vom 13.06.2013, Az 29 C 2518/12(19)

(zu finden über die Google-Suche „29 C 2518/12 (19) reise-recht-wiki“)

 

Bei einer Gepäckverspätung ist es als angemessen einzustufen, dass die betroffenen Passagiere einen (oder bei längerer Verspätung mehrere) Komplettsätze an Kleidungsstücke vor Ort nachkaufen. Die Kosten hierfür muss daher die Airline nachträglich ersetzen, sofern die Ausgaben von den Passagieren belegt werden können.

 

OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 29.06.2012, Az. 16 U 66/12

(zu finden über die Google-Suche „16 U 66/12 reise-recht-wiki“)

 

Ein Gepäckschaden oder ein Gepäckverlust muss bei der verantwortlichen Airline angezeigt werden. Hierbei muss nicht nur dargelegt werden, dass Gepäck verloren oder verspätet ist, sondern auch der Inhalt des verlorenen Gepäcks bzw. bei einer Gepäckverspätung der finanzielle Aufwand, den der Passagier zum Ausgleich betreiben musste. Dies dient dazu, mögliche Zahlungspflichten für die Airline nachvollziehbar werden zu lassen.

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Hallo Fragesteller,

leider kommt es immer wieder vor, dass Gepäckstücke erst verspätet den Passagieren übergeben werden können. Ausgehend von einem Nur-Flug-Vertrag, begründen sich Ihre Ansprüche wegen Gepäckverspätung aus Art.19 des Montrealer Übereinkommen (MÜ).

Gemäß diesem, hat der Luftfrachtführer für alle materiellen Schäden einzugestehen, die Ihnen aufgrund der Abwesenheit des Gepäcks, entstanden ist. Unter diesen Schäden ist das Fehlen von notwendiger Kleidung, Kosmetikartikeln und Medikamenten zu verstehen. Sie haben sich selbst mit den Ihnen benötigten Sachen eingedeckt, weshalb die Fluggesellschaft die Kosten für diese Anschaffung grundsätzlich ersetzen muss.

Wichtig ist, dass Sie die rechtzeitige Anzeigepflicht von einer Woche beachten.

Nun stellt sich allerdings die Frage nach der Beweislast. Es ist natürlich notwendig, dass Sie belegen können, welche Artikel Sie sich in Folge der Gepäckverspätung angeeignet haben. Ganz klar müssen Sie diese selbst nachweisen. Üblicherweise geschieht dies eben durch die Vorlage der entsprechenden Quittungen. Vor Gericht wird die Beweisführung durch das Fehlen der Rechnungsbelege erheblich erschwert.


 

Interessante Urteile:

AG Bremen, Abt. 4, Urteil v. 08.05.2007, 4 C 7/07

Anspruchsgrundlage ist insoweit Art. 19 S. 1 des Montrealer Übereinkommens vom 28. Mai 1999. Danach hat der Luftfrachtführer den Schaden zu ersetzen, der durch Verspätung bei der Luftbeförderung von Reisegepäck entsteht.
(leicht zu googlen unter „4 C 7/07 reise-recht-wiki.de“)

AG Frankfurt a.M., Urteil vom 13.06.2013, Az 29 C 2518/12(19)

Bei einer Gepäckverspätung ist es als angemessen einzustufen, dass die betroffenen Passagiere einen (oder bei längerer Verspätung mehrere) Komplettsätze an Kleidungsstücke vor Ort nachkaufen. Die Kosten hierfür muss daher die Airline nachträglich ersetzen, sofern die Ausgaben von den Passagieren belegt werden können.
(leicht zu googlen unter „29 C 2518/12 (19) reise-recht-wiki“)

Beantwortet von (24,540 Punkte)
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Hallo lieber Fragensteller,

zunächst zu deinen Rechten bei Gepäckverspätung:

Da Abflugort (Deutschland) und Zielort (Australien) beide das Übereinkommen von Montreal unterzeichnet haben, richten sich deine Ansprüche nach diesem Übereinkommen, wobei Ansprüche bei Gepäckverspätung durch  Art. 19 MÜ geregelt werden. Hiernach bestehen 4 Vorausetzungen (Verspätung, Verschulden, Schaden, Schadensanzeige), um einen solchen Verspätungsschaden des Gepäcks geltend zu machen.

1. Es muss zu einer Verspätung des Gepäcks gekommen sein, die eine gewisse Toleranzgrenze überschreitet, die ein Fluggast ersatzlos hinzunehmen hat. Eine solche Verspätung ist bei einer Gepäckverspätung von 3 und 6 Tagen gegeben. Zum Vergleich: AG Frankfurt, Urt. 13.06.2013 – 29 C 2518/12 (19) - zu finden bei google unter "29 C 2518/12 (19) reise-recht-wiki; hier wurde eine Gepäckverspätung von 2 und 5 Tagen als haftungsrelevant angesehen.

2. Außerdem muss die Fluggesellschaft ein Verschulden für die Gepäckverspätung treffen. Dies ist dann nicht der Fall, wenn die Fluggesellschaft nachweisen kann, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen ergirffen hat, um den Verspätungsschaden zu verhindern. Kann sie dies nicht, ist ein Verschulden gegeben. Bei euch scheint der Fall vorzuliegen, indem die Fluggesellschaft diesen Beweis nicht führen kann, denn ansonsten hätte sie sich wohl schon längst darauf berufen.

3. Aufgrund der Verspätung des Gepäcks muss dem Reisenden ein Schaden entstanden sein. Der typische Schaden bei Verspätung des Gepäcks besteht wie in eurem Fall darin, dass Ersatzbekleidung und Hygieneartikel gekauft werden müssen. Hierbei ist zu beachten, dass die Fluggesellschaft nur solche Kosten zu ersetzten hat, die angemessen und notwendig sind. Hierzu zählen jedoch zweifelsfrei Hygieneartikel wie Sonnencreme und ein Satz Unter- und Oberbekleidung pro Reisenden; vergleiche:  AG Frankfurt, Urt. 13.06.2013 – 29 C 2518/12 (19) - zu finden bei google unter "29 C 2518/12 (19) reise-recht-wiki".

Das Problem in eurem Fall liegt jedoch darin, dass der Reisende, wenn er einen Verspätungsschaden nach Art. 19 MÜ geltend machen möchte, Beweis dafür zu erbringen hat, dass eine Verspätung vorgelegen hat und dass ihm daraus ein Schaden entstanden ist und vorallem auch die Höhe des entstandenen Schadens, vergleiche: OLG Frankfurt/Main, Beschluss 29.06.2012 - 16 U 66/12 - zu finden bei google unter "16 U 66/12 reise-recht-wiki". Im Fall von Ersatzbeschaffung von Kleidung und Hygieneartikeln kann ein solcher Beweis üblicherweise durch Kaufbelege oder EC-Karten-Belege erbracht werden. Sind diese wie in eurem Fall diese jedoch nicht mehr vorhanden und habt ihr auch sonst keinen Beweis dafür, wieviel Geld ihr für die Ersatzbeschaffung ausgegeben habt, ist die Fluggesellschaft berechtigt eine Schadenersatzzahlung zu verweigern. 

Daher würde ich euch empfehlen, die angebotenen 40 $ pro Tag anzunehmen, da Etihad wie gesagt auch komplett eine Zahlung von Schadenersatz verweigern könnte, da ihr den entstandenen Schaden nicht nachweisen könnt. Selbstverständlich ist es ärgerlich, wenn Etihad euch darauf nicht im Vorfeld hinweist, doch dazu haben sie auch keine Pflicht. Für die Zukunft solltet ihr euch daher merken, dass es bei der Forderung von Schadenersatz immer darauf ankommt, den entstanden Schaden seiner Höhe nach nachweisen zu können. Dies ist auch bei einer eventuellen Geltendmachung vor Gericht so. 

 

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Hallo Fragesteller,

anwendende Rechte bei Gepäckverspätungen ergeben in der Regel sich aus dem Montrealer Übereinkommen (MÜ), vorausgesetzt es handelt sich bei Ihrer Reise um keinen Pauschalurlaub, sondern um eine Individualreise, wobei die Flüge direkt bei der Airline gebucht werden.

Gemäß Art.19 MÜ muss der Luftfrachtführer jegliche Kosten für Schaden übernehmen, der infolge der Gepäckverspätung auftritt. Dies gilt allerdings nur für materielle Schäden, also vor allem für benötigte Ersatzkleidung, Ersatzkosmetika, Medikamente oder auch Telefonkosten. In Ihrem Fall müsste Ethiad Ihnen den Aufwand für diese ersatzbeschafften Mittel zahlen. Der Haftungshöchstbetrag beträgt maximal 1.131 Sonderziehungsrechte, was ca. 1300€ entspricht. Immaterielle Schäden, wie die Wartezeit oder die vertane Urlaubsfreude können hierbei allerdings nicht geltend gemacht werden.

Generell gilt dieser Anspruch aber nur, wenn keine außergewöhnlichen Umstände, die die rechtzeitige Gepäckauslieferung verhinderten. Dies liegt in Ihrem Fall aber wohl nicht vorzuliegen.

Wichtig, um überhaupt Ansprüche geltend machen zu können, sollte die Verspätung so schnell wie möglich bei der Fluggesellschaft angezeigt werden und alle daraus resultierenden Schäden spätestens 21 Tage nach Erhalt des Gepäcks.

Es ist allerdings äußerst wichtig, dass Sie die getätigten Noteinkäufe als Notwendigkeiten belegen können. Belegen kann man dies in der Regel mit Quittungen oder Kontoauszügen. Da Sie beschrieben haben, dass Sie die meisten Artikel bar bezahlt haben und die Rechnungsbelege über die Dauer der Reise verloren haben, werden Sie mit der Beweisführung wohl große Probleme haben. Wenn Sie die Zahlungen also nicht anderweitig beweisen können, ist es wohl ratsam, dass Angebot anzunehmen.

 

Urteile:

 

AG Frankfurt a.M., Urteil vom 13.06.2013, Az 29 C 2518/12(19)

(Google-Suche „29 C 2518/12(19) reise-recht-wiki“)

Bei einer Gepäckverspätung bei einem Flug muss gemäß des Montrealer Übereinkommens die Airline jeden Schaden ersetzen, der Fluggästen daraus entsteht. Insbesondere wird dies bei einem Flug in den Urlaub notwendige Einkäufe betreffen. Soweit der Fluggast belegen kann, dass diese Einkäufe unumgänglich waren, kann er die Kosten von er Airline zurückverlangen.


 

AG Frankfurt a.M., Urteil vom 03.02.2011, Az. 32 C 2427/10-84

(Google-Suche „32 C 2427/10-84 reise-recht-wiki“)

Bei einer Gepäckverspätung müssen betroffene Passagiere sich immer an die Airline wenden, die das Gepäck auf der betroffenen Strecke transportiert hat. Diese Airline muss dann bis zur Obergrenze von etwa 1.300 € alle finanziellen Schäden ersetzen. Es spielt dabei keine Rolle, zwischen welchen Staaten der Flug stattfand, solange beide Staaten Vertragspartner des Montrealer Übereinkommens sind.


 

OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 29.06.2012, Az. 16 U 66/12

(Google-Suche „16 U 66/12 reise-recht-wiki“)

Ein Gepäckschaden oder ein Gepäckverlust muss bei der verantwortlichen Airline angezeigt werden. Hierbei muss nicht nur dargelegt werden, dass Gepäck verloren oder verspätet ist, sondern auch der Inhalt des verlorenen Gepäcks bzw. bei einer Gepäckverspätung der finanzielle Aufwand, den der Passagier zum Ausgleich betreiben musste. Dies dient dazu, mögliche Zahlungspflichten für die Airline nachvollziehbar werden zu lassen.

Beantwortet von (15,270 Punkte)
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Bei uns war es so, dass Iberia nicht nur den Koffer erst vertrödelt hat, sondern wir ihn auch noch vom Flughafen nach über 3 Wochen Bangen und Warten selber abholen mussten. Absolut lächerlicher Service. Erst verschludern die unseren Koffer und dann kümmern die sich wirklich null. Absolut nichts. angry Wir mussten dort jeden Tag anrufen und nachfragen, ob der Koffer denn jetzt gefunden worden ist oder nicht. Es hat alles nichts gebracht.

Wir haben dann zum Glück recht schnelle einen Fachanwalt eingeschaltet, weil wir den Koffer unbedingt brauchten. Erst als unser Anwalt der Iberia Dampf gemacht hat, kam Bewegung in die Sache. Nach 3 Tagen hat dann die Iberia angerufen und gesagt, dass der Koffer morgen zum Flughafen gefolgen würde. Weil die es nicht gebacken bekommen haben, habe ich ihn dann selbst vom Flughafen abgeholt. War klar, dass der dann auch noch aufgerissen war und einige Sachen fehlten. Der Koffer war ganz klar geöffnet und durchwühlt.

Unser Anwalt hat dann 1500 EUR für uns bei Iberia für den ganzen Stress rausgeholt was für uns OK war. Ich kann euch sagen, dass die Fluggesellschaften sich absolut nicht drum kümmern was mit eurem Gepäck geschieht. Das ist denen völlig egal. Daher kann man auch die ganzen nervenaufreibenden Anrufe bei den völlig inkompetenten und ahnungslosen Servicehotlines lassen. Das beste ist man schaltet schnell einen Fachanwalt ein, der ordentlich Druck macht. Anders verstehen die Fluggesellschaften nicht. Leider crying Dann bekommt man wenigstens eine Entschädigung. 1500 EUR Entschädigung war eigentlich gar nicht so schlecht für uns, weil die Tickets soviel gar nicht gekostet hatten und wir erst dachten dass wirt viel weniger bekommen. Aber die Anwälte wissen Bescheid wieviel euch zusteht.

 

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Doch, es gibt eine Pauschale für Gepäckverspätungen. Ob das jetzt eine Tagespauschale oder Komplettpauschale ist oder so, weiß ich nicht. Auf meinem Flug mit Lufthansa war mein Rimowa Koffer auch verspätet. Ich bin dann dort am Flughafen zum Schalter und habe es der Dame gemeldet. Die Lufthansa sagte mir, dass sie mir erstmal 850 € Sofortkompensation zahlen würden. Diese 850 € müssten sie zahlen. Alles andere sollte ich dann nachher mit Lufthansa klären. Die haben mir dann auch sofort am Flughafen 850 € gezahlt. Ich musste noch ein rosa Papier unterschreiben (Auszahlungsquittung Gepäckunregelmäßigkeiten), aber dann habe ich das Geld bekommen. Vielleicht habe ich auch etwas herumgequengelt, dass ich meine Sachen nicht hatte und nun ohne alles dastehe cheeky Aber ärgerlich war es in jhedem falle.

Dann haben die mir wegen noch einen PIR Report gegen (Bericht über BEschädigung an Ihrem aufgegebenen Gepäck), war ein gelbes Blatt, komisch fällt mir erst jetzt auf, dass dort steht, Beschädigung an aufgegebenem Gepäck und nicht Gepäckverspätung. Dann hat die Lufthansa mir nachher noch 1350 Euro zusätzlich überwiesen. Dafür musste ich aber einen Anwalt einschalten.

Ich denke man muss ein bisschen zeigen, dass man nicht einfach so nachgibt, dann bekommt man am Flughafen etwas Geld und nachher Schadensersatz.

Gepaeckverspaetung Lufthansa was tun

Gepaeckverspaetung Schadensersatz Pauschale

Beantwortet von (1,970 Punkte)
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Genauso lief es bei uns auch. Gleiche Formulare, gleiche Masche. Erst wenn der Anwalt mit Klage droht, wird gezahlt. So scheinen es die Fluggesellschaften alle zu machen.
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Lieber Fluggast,
 
 
zunächst können Sie wegen der Gepäckverspätung Ansprüche gegenüber Etihad geltend machen.
Die sich dabei für Sie ergebenden Ansprüche können Sie aus dem Montrealer Übereinkommen entnehmen.
 
 
  • Art. 19 Montrealer Übereinkommen
 
Der Luftfrachtführer hat den Schaden zu ersetzen, der durch Verspätung bei der Luftbeförderung von Reisenden, Reisegepäck oder Gütern entsteht. Er haftet jedoch nicht für den Verspätungsschaden, wenn er nachweist, dass er und seine Leute alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung des Schadens getroffen haben oder dass es ihm oder Ihnen nicht möglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen.
 
In dem von Ihnen geschilderten Fall würde Ihnen somit Schadensersatz für die  Gepäckverspätung zustehen, solange der Luftfrachtführer diesen nicht vermeiden konnte oder es ihm nicht möglich war.
 
  • Art. 22 Abs. 1 Montrealer Übereinkommen
 
Für Verspätungen im Sinne des Artikels 19 haftet der Luftfrachtführer bei der Beförderung von Personen nur bis zu einem Betrag von 4.150 Sonderziehungsrechten je Reisenden.
 
Nach diesem Artikel bestimmt sich der Betrag für jeden Reisenden.Wie hoch genau sich der Betrag bei den dort angegeben Sonderziehungsrechten beläuft wird in Art. 23 Abs. 1 MÜontrealer Übereinkommen festgelegt.
 
  • Art. 23 Abs. 1 Satz 1 Montrealer Übereinkommen
 
Die in diesem Übereinkommen angegebenen Beträge von Sonderziehungsrechten beziehen sich auf das vom Internationalen Währungsfonds festgelegte Sonderziehungsrecht. Die Umrechnung dieser Beträge in Landeswährungen erfolgt im Fall eines gerichtlichen Verfahrens nach dem Wert dieser Währungen in Sonderziehungsrechten im Zeitpukt der Entscheidung.
 
 
Beachten Sie bitte vor allem, dass eine fristgerechte Schadensanzeige machen mpssen, um die oben gemannten Ansprüche überhaupt geltend machen zu knnen. Die Voraussetzungen für eine fristgerechte Schadensanzeige finden Sie im Art. 31 des MÜ.
 
  • Art. 31 Abs. 2 Montrealer Übereinkommen
 
Im Falleiner Beschädigung muss der Empfäner unverzüglich nach Entdeckung des Schadens, bei aufgegebenem Reisegepäck jedenfalls binnen sieben und bei Gütern binnen vierzehn Tagen nach der Annahme, dem Luftfrachtführer Anzeige erstatten. ImFall einer Verspätung muss die Anzeige binnen einundzwanzig Tagen, nachdem das Reisegepäck oder die Güter dem Empfänger zur Verfügung gestellt worden sind, erfolgen.
 
Folgende Urteile wären in Ihrem Fall relevant:
 
AG Frankfurt, Urteil vom 13.06.2013, Az 29 C 2518/12(19)
 
Bei einer Gepäckverspätung ist es als angemessen einzustufen, dass die betroffenen Passagiere einen (oder bei längerer Verspätung mehrere) Komplettsätze an Kleidungsstücke vor Ort nachkaufen. Die Kosten hierfür muss daher die Airline nachträglich ersetzen, sofern die Ausgaben von den Passagieren belegt werden können.
Der Schaden, den die Airline nach dem Montrealer Übereinkommen zu ersetzen hat, umfasst alle dadurch erlittenen finanziellen Einbußen. Die bloße Wartezeit stellt keinen Schaden dar. Zudem müssen Passagiere jeweils begründen können, dass die finanziellen Aufwendungen notwendig waren, damit die Airline sie zu ersetzen hat.
 
 
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 29.06.2012, Az. 16 U 66/12
 
Ein Gepäckschaden oder ein Gepäckverlust muss bei der verantwortlichen Airline angezeigt werden. Hierbei muss nicht nur dargelegt werden, dass Gepäck verloren oder verspätet ist, sondern auch der Inhalt des verlorenen Gepäcks bzw. bei einer Gepäckverspätung der finanzielle Aufwand, den der Passagier zum Ausgleich betreiben musste. Dies dient dazu, mögliche Zahlungspflichten für die Airline nachvollziehbar werden zu lassen.
(zu finden über Google-Suche „16 U 66/12 reise-recht-wiki“)
 

 

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Also ich habe ein Interview mit einem Rechtsanwalt in der Zeitschrift Wirtschaftswoche (seite 78 unter Steuern und Rechtgelesen über das Montrealer Abkommen. Wenn ich das richtig verstehe, muss die Airline auf jeden Fall ca. 1400 € für die ganzen Ausgaben zahlen, die man hat, solange der Koffer weg ist. Wer im Urlaub ist, der kann zusätzlich noch den Urlaubspreis zurückfordern.

"Welche Rechte haben Kunden bei verspätetem Gepäck?

Sie dürfen kaufen, was sie benötigen: Das geht von der Zahnbürste bis zu Schuhen. Die Fluggesellschaft muss konkret entstandene Kosten erstatten. Wer in einem heißen Land schwitzt, braucht schnell zwei T-Shirts. Auf einer Kreuzfahrt darf ein T-Shirt auch mehr kosten. Die Airline haftet bis zu umgerechnet 1400 € pro Person (nach Montrealer Abkommen)."

Ich frage mich nur, wieso die Airline (bei mir KLM) einfach nicht reagiert. Ich habe - wie vom Anwalt im Interview - vorgegeben, den Gepäckverlust sofort am flughafen gemeldet. habe auch ein Papier bekommen (so ein Ausdruck Property Irregularity Report) und der Fluggesellschaft alles zugeschickt. Ich erhalte aber seit Wochen keine Antwort. Langsam werde ich nervös. Ich werde denen jetzt eine letzte Frist stellen und wenn in einer Woche kein Geld da ist, gehe ich zum Anwalt.

Ich werde euch berichten!

Hier der Artikel aus der Wirtschaftswoche

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