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Ich hatte auf einem Flug mit Lufthansa eine Flugverspätung von über einem Tag, also angekommen bin ich 26 Stunden später. Mein Gepäck ist dann leider erst 3 Tage später eingetroffen. Dadurch ist mein kompletter Zeitplan durcheinander geworfen worden. Ich musste zunächst mal mehrere Geschäftstermine am nächsten Tag absagen und teilweise verlegen. Dann habe ich noch einen halben Tag damit zugebracht, mir einen Ersatzanzug und Kleidung zu besorgen, weil ich ja vor Ort nichts hatte.

Lufthansa versucht mich erstmal hinzuhalten:

Sehr geehrte Damen und Herren , 
 
herzlichen Dank für Ihre Nachricht an die Deutsche Lufthansa AG. 
 
Wir haben Ihre Anfrage unter der Feedback ID erhalten und werden uns so bald wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Aktuell können wir Ihnen leider nicht so schnell wie gewohnt antworten und entschuldigen uns für mögliche Verzögerungen. 
 
Möchten Sie uns weitere Informationen bezüglich Ihres Feedbacks zukommen lassen, teilen Sie uns bitte Ihre Feedback ID mit.
 
Antworten zu den häufigsten Fragen finden Sie auch im Internet im Bereich „Hilfe & Kontakt" auf www.lufthansa.com. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Deutsche Lufthansa 
Customer Relations
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D-60492 Frankfurt
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Ich will die Sache aber nicht einfach so einschlafen lassen und will jetzt gegen Lufthansa vorgehen. Ich bin mir aber nicht sicher, was ich von Lufthansa fordern kann.
 
Wieviel kann man für eine Gepäckverspätung pro Tag ansetzen? Der neue Anzug und die Gegenstände haben nicht viel gekostet, insgesamt etwa 600 euro. Die ganze Umorganisation und die geplatzten Geschäftstermine sind schwer in Geld auszudrücken. Wie geht man da vor? Wie berechnet man so einen Verdienstausfallschaden oder entgangenen Gewinn. Ein Geschäftstermin war enorm wichtig für uns und musste wegen der Flugverspätung ausfallen. Das ganze Geschäft hätte ein Volumen von 12 Millionen US-Dollar gehabt. Wieviel kann man davon ansetzen?
Gefragt in Europäische Fluggastrechte von
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3 Antworten

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Sehr geehrter Fragesteller,

Im Folgenden werde ich auf drei Aspekte eingehen: (1) Ausgleichszahlung wegen Flugverspätung, (2) Unterstützungsleistungen (3) Entschädigung wegen Gepäckverspätung und (4) Entschädigung wegen entgangenen Gewinns/Verdienstausfall.

(1) Ausgleichszahlung wegen Flugverspätung.

Eine Abflugverzögerung von 26 Stunden stellt eine erhebliche Verspätung nach Art. 6, Abs. 1 der Verordnung (EG) 261/2004. Gemäß Art. 7 Abs. 1 können Sie zwischen 250,- € und 600,- € Ausgleichszahlung bekommen, sofern die Verspätung nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht. Außergewöhnlich sind Verspätungsumstände dann, wenn sie auf Vorkommnisse von außen zurückzuführen sind und von der Fluggesellschaft nicht zu vertreten sind. Das wären zum Beispiel:

  • Gewitter, ungewöhnlich starker Schneefall, starker Nebel
  • Naturkatastrophen
  • Sabotage, Terroranschläge
  • Besondere Ereignisse – zum Beispiel hier: Urteil des Landgerichtes Berlin vom 28. August 2007, Akz. 53 S 242/06 – Flugverspätung beruhte darauf, dass wegen Besuch des amerikanischen Präsidenten besondere Sicherheit geboten war.
  • Vogelschlag, Hagelschlag

Zu den außergewöhnlichen Umständen zählen in aller Regel nicht technische Defekte am Flugzeug.

Darüber hinaus kommt es selbst beim Vorliegen eines solchen Umstandes auch auf die Randbedingungen der Verspätung an, d.h. man stellt sich folgende Fragen: war die Verspätung vermeidbar oder reduzierbar? Wann war die Verspätung zu erwarten und welche Gegenmaßnahmen hatte der Luftfrachtführer ergriffen bzw. ergreifen können? Welche Maßnahmen wären wirtschaftlich und technisch möglich gewesen? Die Beurteilung hängt stark vom Einzelfall ab.

(2) Betreuungs- und Unterstützungsleistungen

Ganz unabhängig von der Ursache der Verspätung und von Ihrem Recht auf eine Ausgleichszahlung (siehe auch Art. 6, Abs. 2 VO 261/2004) muss die Fluggesellschaft bei einer erheblichen Verspätung Unterstützungsleistungen gemäß Art. 9 der Verordnung erbringen. Kommt sie dieser Pflicht nicht nach und Sie müssen selbst dafür aufkommen, dann können Sie die Kosten später erstattet bekommen.

(3) Entschädigung wegen Gepäckverspätung

Ansprüche wegen jeglicher Gepäckschäden leiten sich aus dem Montrealer Übereinkommen ab. Art. 19 des MÜ sagt:

„Der Luftfrachtführer hat den Schaden zu ersetzen, der durch Verspätung bei der Luftbeförderung von Reisenden, Reisegepäck oder Gütern entsteht. Er haftet jedoch nicht für den Verspätungsschaden, wenn er nachweist, dass er und seine Leute alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung des Schadens getroffen haben oder dass es ihm oder ihnen nicht möglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen.“

Das mit den Maßnahmen gegen die Verspätung wird dem Grunde nach nicht anders behandelt, als außergewöhnlichen Umständen bei der Flugverspätung. Darüber hinaus werden in erster Linie Kosten für Beschaffung von Ersatzgegenständen erstattet – Kleidung, Dusch- und Kosmetikartikel etc. Sehr wichtig ist es, auf die Fristen zur Schadensmeldung zu achten. Art. 31, Abs. 2 MÜ:

„[…]Im Fall einer Verspätung muß die Anzeige binnen einundzwanzig Tagen, nachdem das Reisegepäck oder die Güter dem Empfänger zur Verfügung gestellt worden sind, erfolgen.“

Es werden Schäden bis zu einer Höhe von circa 1.300,- € und nur für absolut notwendige und unvermeidbare Ausgaben erstattet.

(4) Verdienstausfall/Entgangener Gewinn

Dieser Aspekt der Frage ist am schwierigsten zu beantworten. Art. 19 des Montrealer Übereinkommens sagt zwar:

„Der Luftfrachtführer hat den Schaden zu ersetzen, der durch Verspätung bei der Luftbeförderung von Reisenden, Reisegepäck oder Gütern entsteht.“

Die Frage nach dem Bestehen eines Anspruches auf den Schadensersatz wegen entgangenen Gewinnes hängt zuerst davon ab, wie die obigen Fragen beantwortet werden. Beruht die Flugverspätung auf einem außergewöhnlichen Umstand, so haben sie weder Anspruch auf Ausgleichszahlungen, noch auf jeglichen Schadensersatz, sondern nur auf Unterstützungsleistungen.

Eine Entschädigung wegen eines Verdienstausfalles zu bekommen, ist, natürlich, theoretisch möglich. Sie müssen jedoch nachweisen können, dass Ihnen ein konkreter wirtschaftlicher Schaden durch den verlorenen Arbeitstag entstanden ist. Nur die Umorganisation bzw. das Vorliegen geschäftlicher Termine an diesem Tag ist dafür, meines Erachtens, nicht ausreichend. Auch das mit dem sehr wichtigen Termin ist so eine Sache, da würde man sich fragen – war es denn nicht möglich, den Termin in den späteren Zeitraum zu verschieben? Ist das Geschäft nur deswegen geplatzt, weil Sie auf Grund der Verspätung den Termin nicht wahrnehmen konnten? Bloße Aussichten auf ein Geschäft mit einem sehr großen Volumen begründen noch keinen konkreten wirtschaftlichen Schaden. Das ist aber nur meine Meinung.

Es ist auch von Bedeutung, zwischen Verdienstausfall und entgangenem Gewinn zu unterscheiden. Sofern ich mich nicht irre, spricht man bei Angestellten von einem Verdienstausfall, bei Freiberuflern und Selbstständigen hingegen von entgangenem Gewinn. Im ersten Fall kann Ihnen der Arbeitgeber zu Beweiszwecken eine Bescheinigung über Ihren Tagesverdienst ausstellen. Im zweiten Fall „kann ein Verdienstausfallschaden eines Freiberuflers ausschließlich auf die anhand des Betriebsergebnisses konkret festzustellende Gewinnminderung gestützt werden“vgl. OLG Düsseldorf, 31. Januar 2007, Az. I-18 U 110/06, insbesondere Entscheidungsgrund 12.

Beantwortet von (6,750 Punkte)
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Also mein Lufthansa Streit ist für mich durch meinen Anwalt gut gelöst worden. Ich habe von Lufthansa 605 € bekommen. Ich hatte auf meinem Flug zuerst eine Flugverspätung und dann leider noch eine (allerdings kurze) Gepäckverspätung. Lufthansa hat mein Anliegen immer abgewiesen mit dem Hinweis, dass ein technischer Fehler bzw. eine technische Störung vorlag. Ja, schön und gut, mag ja sein aber trotzdem muss Lufthansa mir dann meine Entschädigung zahlen, was die partout nicht machten.

Ich finde es sehr ärgerlich, dass Fluggesellschaften Rechte von Verbrauchern, die IM GESETZ festgeschrieben stehen, einfach ignorieren. Das ist pure Schikane. Fluggesellschaften stellen sich einfach stur und man ist n richtig aufgeschmissen. Ich wusste auch nicht, was ich tun sollte aber mein Kampfes-Wille war da geweckt. Nur weil ich juristischer Laie bin, heisst das ja nicht, dass ich meine gesetzlichen Rechte wegschenken muss.

Ich bin zu meinem Versicherer und habe denen eingebläut, mir einen Fachanwalt für Reiserecht zu geben, der der Beste ist. Erst wollte der Versicherer mir den Anwalt hier in der Stadt vermitteln, ich habe aber auf meinem Recht bestanden, einen Fachanwalt zu bekommen, der sich auskennt.

Fachanwalt für Reiserecht

Der hat dann die Lufthansa angeschrieben und plötzlich hieß es, ja wir zahlen die 605 €. Einerseits habe ich mich natürlich gefreut, das Geld endlich zu bekommen, andererseits ist das natürlich die Bestätigung, was Lufthansa für ne Masche abzieht: Solange die Verbraucher selbst hilflos anklopfen, stellen wir uns stur. Sobald Gefahr durch einen Fachanwalt droht, wird gezahlt angryangry Nennt man das Verbraucherservice?

Lufthansa Verspätung Entschädigung

 
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Meine Frau und ich sind aus der Scheiz und haben mit den Anwälten der Kanzlei Dr. Bartholi und Partner gute Erfahrungen gemacht. Unsere Rechtsschutzversicherung hat uns eine Kostengutsprache gegeben und uns dann an die Kanzlei von Herrn Dr. Bartholl vermittelt. Die Versicherung hat das gesamte Dossier übermittelt und Herr Dr. Bartholl hat sich bei mir persönlich mehrfach gemeldet und mit mir gemeinsam das Vorgehen besprochen. Es war eine sehr angenehme Atmosphäre.

Die Lufthansa hat uns dann knapp 2000 Franken Schadensersatz für die Verspätungen bezahlt. Das war ein besonders gutes Ergebnis, weil wir nur mit ca. 500 Franken gerechnet hatten.

Lufthansa Verspaetung Entschaedigung

Lufthansa Verspaetung Schadensersatz

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