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Hallo,

unser Rimowa-Koffer wurde auf einem Air Berlin Flug beschädigt,

Den Schaden haben wir unmittelbar nach der Ankunft gemeldet.

Der Koffer ist 2 Jahre und 6 Monate alt und wirklich neuwertig.

Das Schreiben, welches wir von "Dolfi1920" auf die Schadensmeldung bekommen haben, habe ich unten beigefügt.

Man bietet uns ein Guthaben von 152 € für einen Kauf eines neuen Rimowa (Wert 379 €)

Wir fordern den Wiederbeschaffungswert und möchten den Koffer bei uns im Einzelhandel kaufen und nicht bei "Dolfi" bestellen.

Müssen wir klagen?

Danke und Gruß

Sabine



Sehr geehrter Fluggast,

wir haben Ihr beschädigtes Gepäckstück erhalten oder anhand von Bildern begutachtet.

Dabei wurde festgestellt, dass eine Reparatur leider nicht mehr möglich ist.
Gerne würden wir Ihnen ein neues Produkt Ihrer Wahl zukommen lassen.

Da Ihr Gepäckstück bereits ein oder mehrere Nutzungsjahre hinter sich hat, kommt die
Fluggesellschaft nur für den noch bestehenden Zeitwert Ihres Gepäckstückes auf. Die
Wertabschreibung beläuft sich Fluggesellschaft-abhängig auf 10-30% pro Nutzungsjahr.

In unserem Hause haben Sie gemäß der Wertabschreibung Ihrer Airline ein Guthaben von:
152€ Neupreis: 380€ - 3 Jahre (60%)

Bitte suchen Sie sich ein neues Gepäckstück aus und lassen Sie uns Ihre Wahl wissen. Bitte
teilen Sie uns hierzu Hersteller und Artikelnummer, sowie die gewünschte Farbe oder den
Produktnamen mit. Das gewünschte Produkt wird dann für Sie direkt bei dem Hersteller bestellt.
Bitte kaufen Sie das gewünschte Gepäckstück nicht selber, da wir von Dolfi 1920 keine Gelder
erstatten können. Natürlich sind die Fluggesellschaften gemäß des Montrealer Übereinkommens
dazu verpflichtet, den Schaden auf Wunsch des Passagiers geldlich zu begleichen.

In diesem Fall würde Ihnen der von der Fluggesellschaft ermittelte Zeitwert ausgezahlt werden (dies kann
allerdings einige Wochen dauern). Wir möchten darauf hinweisen, dass Sie, sofern Sie ein neues
Gepäckstück benötigen und gegebenenfalls eine Zuzahlung leisten müssen, von uns immer ein
sehr gutes Angebot erhalten. Dieses Angebot ist unabhängig von der Fluggesellschaft und
abhängig von unseren jeweiligen Möglichkeiten.
Gerne können Sie sich bei uns auf der Homepage www.dolfi1920.de , in unserem Onlineshop über
verschiedene Produkte informieren. Da Ihr Guthaben der Bezugsnummer hinterlegt ist, können
Sie direkt im Shop die Bestellfunktion verwenden. Sie erhalten dann eine Bestellbestätigung.
Ihre Bezugsnummer lautet: STRAB40281
Bitte beachten Sie, dass wir in unserem Onlineshop eine Auswahl verschiedener Produkte
unterschiedlicher Hersteller anbieten. Natürlich können wir nicht alle aktuellen Modelle jedes
Herstellers anzeigen. Die angezeigten Preise sind die unverbindlichen Preisempfehlungen des
Herstellers. Sie erhalten bei jeder Auswahl einen Rabatt und zahlen nie den vollen Preis.
Sollte sich Ihre Wahl auf einen direkten Hersteller konzentrieren, nutzen Sie bitte auch die Online
Seite des Herstellers, z.B. www.Rimowa.de
Bitte beachten Sie, dass Sie zunächst von den offiziellen Verkaufspreisen der Hersteller ausgehen
möchten. Preise aus Restpostenverkäufe, sowie Sonderangebote können wir nur bedingt und
nach Absprache mitgehen.
Selbstverständlich können Sie auch ein Produkt auswählen, das das Guthaben Ihres alten
Gepäckstückes übersteigt. In diesem Falle müsste die Differenz zu dem Preis des neuen
Gepäckstückes von Ihnen getragen werden.
Wir werden Ihnen - wie bereits erwähnt - für das ausgewählte Produkt einen Rabatt einräumen.
Um Ihnen weiter bei der Produktauswahl zu helfen, schlagen wir Ihnen nachfolgend mehrere
Modelle vor, die entweder Nachfolgeprodukte Ihres Gepäckstückes sind oder in Funktion/Aufbau
vergleichbar sind (dient lediglich zu Anschauungszwecken, bestellen Sie dort bitte nicht):
http://www.koffer-direkt.de/rimowa-salsa-multiwheel-trolley-77-cm-modell-2012.html
Ihr Eigenanteil: 239€
http://www.koffer-direkt.de/neuware-rimowa-salsa-air-multiwheel-trolley-73.html
Ihr Eigenanteil: 199€
Bitte beachten Sie bei unseren möglichen Vorschlägen, dass Internetshops wie
Koffer-direkt.de / koffer24.de nicht zur Dolfi1920 GmbH gehören!
Sollte Ihnen einer der Vorschläge zusagen, teilen Sie uns bitte die gewünschte Farbe mit.
Sollten Sie sich für kein von uns vorgeschlagenes Produkt interessieren, listen wir Ihnen
nachfolgend weitere Hersteller auf, die vergleichbare Produkte zu Ihrem Gepäckstück anbieten:
Rimowa Samsonite Stratic Delsey
Travelite Titan Piquadro Wagner Luggage
TUMI Briggs&Riley Roncato Bric‘s
March Saxoline Claymore Ciak Roncato
John Travel Pack Easy Eagle Creek American Tourister
Hardware SCOUT Check.In Porsche Design
Ellehammer SuitSuit LEGO CATERPILLAR

Hiermit möchten wir Sie bitten, sich zu informieren und uns innerhalb der nächsten 14 Tage Ihren
Wunsch mitzuteilen.
Sollten Sie mehr Zeit benötigen, teilen Sie uns dies bitte mit.
Sollten wir keine Rückmeldung Ihrerseits erhalten, gehen wir davon aus, dass wir Ihnen ein
Gepäckstück entsprechend Ihres Guthabens aussuchen dürfen; selbstverständlich können Sie
dieses Gepäckstück bei Nichtgefallen bei uns umtauschen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

Gefragt in Gepäckschaden von (220 Punkte)
Bearbeitet von
+10 Punkte

13 Antworten

+3 Punkte

Hallo, liebe(r) NeSabi!

Ihre Ansprüche leiten sich aus dem Montrealer Übereinkommen  ab.

Ihrer Beschreibung ist zu entnehmen, dass die Fluggesellschaft den Schaden nicht bestritten hat, es besteht lediglich Zweifel über die Höhe der Entschädigung.

Leider ist es wirklich so, dass die Schadensersatzzahlung für beschädigte oder verlorengegangene Gepäckstücke oder Koffer an sich (ohne dass der Inhalt beschädigt ist) sich nach dem Zeitwert der Sache orientiert. Unter Zeitwert versteht man:

„Der von der Beklagten zu ersetzende Zeitwert des Koffers ist derjenige Betrag, der erforderlich ist, um eine neue Sache gleicher Art und Güte am ständigen Wohnort des Klägers anzuschaffen und der durch den für das Alter und den Abnutzungsgrad des beschädigten Koffers sowie andere, den Wert beeinflussende Faktoren (z.B. Mode), abzuziehenden Betrag gemindert wird (vgl. §7 Abs.2 ABVR= Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von Reisegepäck, AVB Reisegepäck 1980).“

(AG Frankfurt, die Quelle ist etwas älter, aber das macht nichts.)

Wie es in der Quelle beschrieben wird, üben verschiedene Faktoren Einfluss auf den Zeitwert des Koffers aus. Zum einen ist es das Alter des Koffers, seine grundsätzliche Lebensdauer, sein tatsächlicher optischer und funktionstechnischer Zustand (also Abnutzungsgrad), der aktuelle Preis eines neuen, gleichen oder vergleichbaren Koffers.

Bei höherwertigen Reisetaschen, geht man in der Regel von einer höheren Nutzungsdauer aus. Einen Schadensersatz in Höhe des vollständigen Preises werden Sie höchstwahrscheinlich nicht bekommen. Dennoch, unter Berücksichtigung eines sehr guten Zustandes des Koffers dürften es deutlich weniger, als 30% „Abschreibung“ sein.

Beantwortet von (5,020 Punkte)
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Vielen Dank!
+3 Punkte

Liebe Sabine,

 

bei einer Beschädigung des Gepäcks stehen Ihnen Asprüche aufgrund des Montrealer Abkommen zu.

 

AG Rüsselsheim, Urteil v. 27.11.2003, 3 C 981/03 (32)

Der Klägerin steht ein Anspruch auf Erstattung des ihr entstandenen Schadens durch den behaupteten Verlust verschiedener Gegenstände aus dem als Reisegepäck beförderten Koffer sowie die Beschädigung der als Reisegepäck beförderten Reisetasche gemäß Art. 18 Warschauer Abkommen nicht zu, da sie die entsprechenden Schäden nicht rechtzeitig innerhalb der Frist von sieben Tagen gemäß Art. 26 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Warschauer Abkommen schriftlich angezeigt hat. (veraltet, aber Urteil trifft auch auf das neue Montrealer Übereinkommen zu) [einfach zu googlen unter "reise-recht-wiki 3 C 981/03 (32)]

 

Trotzdessen verringert sich der Wert des Gepäcksstücks über die Dauer des Eigentums. 

Für die Berechnung des Schadenersatzes ist der Neuwert des Gepäckstückes zu beziffern. Dieser wird gemindert durch den Nutzungsverlust und Verschleiß, welcher durch den Gebrauch des Gepäckstückes besteht. Da dies praktisch nahezu unmöglich zu berechnen und beziffern ist, kann der Wiederbeschaffungswert angesetzt werden.

 

EuGH, Urteil v. 19.11.2009, C402/07 und C-432/07

"Im Übereinkommen von Montreal wird überdies nur ein allgemeiner Begriff verwendet, der des „Schadens“, der jedoch nicht näher bestimmt wird. Weder aus dem Wortlaut des Art. 17 Abs. 2 noch aus dem des Art. 22 Abs. 2 des Übereinkommens von Montreal lässt sich schließen, dass die Vertragsstaaten beabsichtigt hätten, die Haftung des Luftfahrtunternehmens auf materielle oder auf immaterielle Schäden zu begrenzen. Im Übereinkommen von Montreal wird auch die Art der Entschädigung nicht näher bestimmt, d.h., ob tatsächliche Schäden, entgangene Gewinne oder auch alle anderen in Geld zu bemessenden Schäden zu ersetzen sind. Es bleibt dem nationalen Recht überlassen, den Begriff des „Schadens“ auszufüllen und die Art der Entschädigung näher zu bestimmen." [leicht zu googlen unter "Reise-recht-wiki C-402/07 und C-432/07]

 

Zum Nachlesen können Sie auch gerne nochmal HIER, HIER und HIER besuchen.

Weitere Urteile zu dem Thema finden Sie auf "reise-recht-wiki.de".

 

Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen.

 

 

 

Beantwortet von (4,860 Punkte)
+3 Punkte
+3 Punkte

Guten Tag,

 

bei dem Ihnen entstandenen Schaden am Koffer ergeben sich Ansprüche wegen eines Gepäckschadens aus dem Montrealer Übereinkommen (MÜ).

 

Gemäß Art. 19 MÜ muss Air Berlin alle Schäden ersetzen, die beim Transport des Gepäcks entstehen. Dazu gehört auch, dass Air Berlin den Koffer ersetzt.

 

Allerdings gibt es an deren Vorgehensweise hier wenig zu bemängeln. Denn tatsächlich darf bei Gegenständen – gleich welcher Art – davon ausgegangen werden, dass diese mit der Zeit an Wert verlieren. Ob der Wertverlust letztendlich wirklich 60% beträgt, lässt sich natürlich nicht aus der Ferne beurteilen, allerdings darf von einem gleichmäßigen Wertverlust abhängig von der Nutzungsdauer ausgegangen werden.

Ein Rahmen von 10-30% Wertverlust pro Nutzungsjahr erscheint dabei zwar realistisch, allerdings ist dieser Rahmen natürlich sehr weit. Wenn der Koffer neuwertig ist, so sollte wohl eher von einem jährlichen Wertverlust von 10% ausgegangen werden. Damit hätten Sie einen Anspruch in Höhe von etwa 265€.

Das Problem ist, dass Sie dann beweisen müssten, dass der Wertverlust tatsächlich geringer ist als von Air Berlin eingeschätzt. Dies ist zum einen mit zusätzlichem Aufwand und Kosten verbunden, welche den möglichen Gewinn von 100€ sehr schnell verschwinden lassen können, zum anderen ist ja nicht sicher, ob tatsächlich das von Ihnen gewünschte Ergebnis dabei herauskommt. Praktisch wäre es, wenn Sie sich dabei auf die Feststellung von Air Berlin verlassen würden, dann erhielten Sie natürlich keinen größeren Geldbetrag als von der Airline angegeben.

 

Klagen dürfen Sie tatsächlich, da Sie den Schaden bereits bei Air Berlin angezeigt haben. Davon rate ich jedoch ab, denn zusätzlich zu den oben genannten Schwierigkeiten kämen dann noch die lange Dauer eines Verfahrens hinzu, zudem ist sehr fraglich, ob ein Prozess für Sie erfolgreich verliefe. Auch die Anwaltskosten müssen nicht zwangsweise von Air Berlin ersetzt werden. Ein Prozess wäre also sowohl zeitlich als auch finanziell viel zu aufwendig.

 

Letztendlich empfehle ich daher, das Angebot von Air Berlin anzunehmen – so unschön dies in Ihrem Fall auch sein mag. Entscheiden Sie sich also, ob Sie den Betrag ausbezahlt oder einen Koffer mit einem entsprechenden Eigenanteil von Air Berlin gekauft bekommen wollen.

 

Generell hierzu:

 

AG Frankfurt a.M., Urteil vom 03.02.2011, Az. 32 C 2427/10-84

(zu finden unter der Google-Suche „32 C 2427/10-84 reise-recht-wiki“)

 

Wenn ein Gepäckschaden vorliegt, so ist nach dem Montrealer Übereinkommen die Airline der Anspruchsgegner, der das Gepäck zu ersetzen hat. Den Nachweis über das Ausmaß des Schadens muss hierbei der Passagier führen.

 

 

Daneben zum Zeitwert eines Koffers:

 

Beim Ersatz, den eine Fluggesellschaft für ein beschädigtes Gepäckstück leisten muss, ist auch zu berücksichtigen, dass das Gepäckstück über die Jahre hinweg an Wert verliert. Bei einem Koffer kann man grundsätzlich hierbei von einem jährlichen Wertverlust in Höhe von 10% ausgehen. Der volle Wert eines Koffers muss daher nicht erstattet werden.

Beantwortet von (4,570 Punkte)
Bearbeitet von
+3 Punkte
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@Roadie

@alle

Vielen lieben Dank für eure Tips!

Wir haben es durch eure Hilfe endlich geschafft unsere Entschädigung von Air France zu bekommen yescheeky

Es war echt genauso wie ihr vorausgesagt habt. Zuerst habe ich es alleine mit einer Mustervorlage für Flugverspätungen probiert. Da hat Air France schonmal gar nicht reagiert. Dann habe ich mühsam die Adresse von Air France ausfindig gemacht und ein Einschreiben hingeschickt. Eine Antwort habe ich nicht aus Deutschland, sondern nur aus Paris Cedex Frankreich bekommen. Das war aber auch nur so eine nichtssagende tut-uns-leid-Schreiben.

Habe dann lange nach einem guten Rechtsanwalt gesucht, der das für uns machen kann. Wir hatten dann die Auswahl zwischen der Kanzlei Klein (die unsere Rechtsschutzversicherung vermittelt hatte) oder der Kanzlei Bartholl. Wir haben uns dann für die Kanzlei Bartholl entschieden (weil die fast überall als beste Kanzlei genannt wurden).

Wir mussten leider über 3 Monate warten, aber letzte Woche hat uns der Rechtsanwalt geschrieben. Air France zahlt endlich. 2400 Euro!! yessmiley Geduld hat es echt gekostet.

Jetzt sind wir erstmal zufrieden. Mit dem Geld können wir für unseren nächsten Urlaub im Herbst sogar Business fliegen wink Air France sei Dank!

Für alle Unentschlossenen empfehle ich es wie es alle hier schon geschrieben haben. Ein kurzes Schreiben an Air France, am besten gleich ne Frist setzen. Die melden sich eh nicht, also gleich einen Anwalt raussuchen, dem die Sachen schicken und dann abwarten. 

Ich kann die Kanzlei Bartholl aus Berlin empfehlen. Die Anwältin, die unsere Sache bearbeitet hat, war sehr nett. Mit Herrn Bartholl persönlich habe ich nicht gesprochen, aber alle Leute, die ich dort gesprochen habe, waren freundlich und immer hilfsbereit. Und wenn man Top Anwälte schon einschalten kann und nicht mal bezahlen muss, ist es doch das schönste.

 

Beantwortet von (5,020 Punkte)
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Hallo zusammen: Unser Fall betraf eine Gepäckverspätung und zusätzlich noch einen Gepäckverlust des kleineren Koffers mit der Air Berlin. Wir haben ewig mit Air Berlin und dieser Firma Dolfi 1920 versucht, die Geschichte zu lösen. Das Ergebnis war ein Gutschein über 50 Euro und die Reparatur unseres Koffers, wenn wir ihn den dort auch noch einliefern.

Irgendwann wurde es uns zu blöd. Wir fühlten uns dort immer als Bittsteller. Nie wurde uns wirklich geholfen. Wir haben uns dann entschlossen, einen Fachanwalt für Gepäckrecht einzuschalten. Unser Rechtsschutzversicherer hat uns sofort geholfen. Wir haben dann alle Unterlagen an die Kanzlei Bartholl Legal Services nach Berlin geschickt und die haben sich bei uns gemeldet. Ich habe dann mit der Rechtsanwältin und sogar einmal mit Herrn Bartholl persönlich gesprochen. Die Anwälte haben sich wirklich sehr um uns gekümmert. Das war kein Vergleich zu Air Berlin oder Dolfi 1920.

Die Anwälte haben dann mit dem Rückversicherer oder Haftpflichtversicherer der Air Berlin verhandelt und für uns SAGENHAFTE 2870,55 € ausgehandelt. Da waren wir richtig baff. Wir hatten ein gutes Gefühl bei den Anwälten, aber das die so gut sind, hatten wir nicht erwartet.

Es hat zwar etwas gedauert aber nach 11 Monaten konnten wir uns dann endlich über das Geld freuen und damit gleich den nächsten uröaub buchen cheeky

 

Beantwortet von (5,890 Punkte)
+2 Punkte
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Bei uns war es so, dass Iberia nicht nur den Koffer erst vertrödelt hat, sondern wir ihn auch noch vom Flughafen nach über 3 Wochen Bangen und Warten selber abholen mussten. Absolut lächerlicher Service. Erst verschludern die unseren Koffer und dann kümmern die sich wirklich null. Absolut nichts. angry Wir mussten dort jeden Tag anrufen und nachfragen, ob der Koffer denn jetzt gefunden worden ist oder nicht. Es hat alles nichts gebracht.

Wir haben dann zum Glück recht schnelle einen Fachanwalt eingeschaltet, weil wir den Koffer unbedingt brauchten. Erst als unser Anwalt der Iberia Dampf gemacht hat, kam Bewegung in die Sache. Nach 3 Tagen hat dann die Iberia angerufen und gesagt, dass der Koffer morgen zum Flughafen gefolgen würde. Weil die es nicht gebacken bekommen haben, habe ich ihn dann selbst vom Flughafen abgeholt. War klar, dass der dann auch noch aufgerissen war und einige Sachen fehlten. Der Koffer war ganz klar geöffnet und durchwühlt.

Unser Anwalt hat dann 1500 EUR für uns bei Iberia für den ganzen Stress rausgeholt was für uns OK war. Ich kann euch sagen, dass die Fluggesellschaften sich absolut nicht drum kümmern was mit eurem Gepäck geschieht. Das ist denen völlig egal. Daher kann man auch die ganzen nervenaufreibenden Anrufe bei den völlig inkompetenten und ahnungslosen Servicehotlines lassen. Das beste ist man schaltet schnell einen Fachanwalt ein, der ordentlich Druck macht. Anders verstehen die Fluggesellschaften nicht. Leider crying Dann bekommt man wenigstens eine Entschädigung. 1500 EUR Entschädigung war eigentlich gar nicht so schlecht für uns, weil die Tickets soviel gar nicht gekostet hatten und wir erst dachten dass wirt viel weniger bekommen. Aber die Anwälte wissen Bescheid wieviel euch zusteht.

 

Beantwortet von (4,510 Punkte)
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Welch Emotionalität einige wegen einer Flugverspätung an den Tagen legen laugh Nachdem ich jetzt selber mal eine richtig heftige Flugverspätung mit Air Berlin miterleben "durfte" crying muss ich aber zugeben, dass es wirklich sehr sehr ärgerlich ist, den halben Tag am Flughafen die Zeit totzuschlagen. Es ist aber lustig, dass viele sich dann erstmal über Facebook oder Twitter Luft verschaffen und so richtig abziehen... 

Ich habe mir einige sehr interessante Erfahrungsberichte anderer Betroffener von Air Berlin durchgelesen und fand einige Tips wirklich gut. Der beste Tip war wirklich, so einen Ärger an Leute abzugeben, die wissen, wie man damit umgeht. Ich hab noch am Flughafen die Anwaltskanzlei angerufen, die haben mir dann gesagt, was ich machen soll und ich hatte dann Ruhe. Klar, man kann sich erst mal selber wochenlang mit den Airlines rumschlagen, aber was soll ich mir die Mühe machen? Bringt doch eh nix. Anwalt einschalten und gut is cool

So leicht habe ich im Leben übrigens noch nie 1600 €uronen bekommen. Einfach 5 Stunden am Flughafen rumsitzen. Macht 320 €uro Stundenlohn. Nicht schlecht cool

Air Berlin zahlt für ne Flugverspätung 400 €uro pro Person. Haben die jedenfalls an uns gezahlt, nachdem unser Anwalt die Sache geregelt hatte.

Air-Berlin-Flugverspaetung-Entschaedigung

Beantwortet von (3,660 Punkte)
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Doch, es gibt eine Pauschale für Gepäckverspätungen. Ob das jetzt eine Tagespauschale oder Komplettpauschale ist oder so, weiß ich nicht. Auf meinem Flug mit Lufthansa war mein Rimowa Koffer auch verspätet. Ich bin dann dort am Flughafen zum Schalter und habe es der Dame gemeldet. Die Lufthansa sagte mir, dass sie mir erstmal 850 € Sofortkompensation zahlen würden. Diese 850 € müssten sie zahlen. Alles andere sollte ich dann nachher mit Lufthansa klären. Die haben mir dann auch sofort am Flughafen 850 € gezahlt. Ich musste noch ein rosa Papier unterschreiben (Auszahlungsquittung Gepäckunregelmäßigkeiten), aber dann habe ich das Geld bekommen. Vielleicht habe ich auch etwas herumgequengelt, dass ich meine Sachen nicht hatte und nun ohne alles dastehe cheeky Aber ärgerlich war es in jhedem falle.

Dann haben die mir wegen noch einen PIR Report gegen (Bericht über BEschädigung an Ihrem aufgegebenen Gepäck), war ein gelbes Blatt, komisch fällt mir erst jetzt auf, dass dort steht, Beschädigung an aufgegebenem Gepäck und nicht Gepäckverspätung. Dann hat die Lufthansa mir nachher noch 1350 Euro zusätzlich überwiesen. Dafür musste ich aber einen Anwalt einschalten.

Ich denke man muss ein bisschen zeigen, dass man nicht einfach so nachgibt, dann bekommt man am Flughafen etwas Geld und nachher Schadensersatz.

Gepaeckverspaetung Lufthansa was tun

Gepaeckverspaetung Schadensersatz Pauschale

Beantwortet von (1,970 Punkte)
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Ich hatte unseren Streit mit der Air Berlin zuerst an eine Mediatorin, die meine Rechtsschutzversicherung vorgeschlagen hatte, abgegeben. Hat aber alles nichts genützt. Air Berlin ist keinen Schritt auf uns zugegangen.

Dann hat meine Rechtsschutzversicherung meiner Tochter und mir die Anwaltskanzlei Bartholl & Partner aus Berlin vermittelt. Ich wunderte mich erst da ich gar nicht aus Berlin komme, aber die Anwälte arbeiten wohl in ganz Deutschland.

Unser Fall wurde dann von Frau Rechtsanwältin Gesine Zastrow-Simon betreut und Frau Zastrwo-Simon hat das ganz gut gelöst. Air Berlin hat uns so ungefähr 75% der Entschädigung gezahlt. Das war mehr als wir überhaupt erwartet hatten und damit waren wir zufrieden. Hat sich aber alles sehr lange hingezogen. Das machen wohl alle Fluggesellschaften so sagte unsere Anwältin.

Für Streitigkeiten mit Air Berlin kann ich Frau Zastrow-Simon auf jeden Fall empfehlen. Die Kanzlei ist nur schwer zu finden, im Internet unter Rechtsanwaltskanzlei Bartholl Berlin googeln oder Fachkanzlei Bartholl & Partner, dann sollte man die finden.
Beantwortet von (1,440 Punkte)
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Lieber Fragesteller,

 

etwaige Ansprüche wegen Gepäckverspätung und/oder Gepäckschaden und -verlust ergeben sich aus dem Montrealer Übereinkommen. 

 

Artikel 17 Absatz 2 MÜ

 

(2) Der Luftfrachtführer hat den Schaden zu ersetzten, der durch Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von aufgegebenem Reisegepäck entsteht, jedoch nur, wenn das Ereignis, durch das die Zerstörung, der Verlust oder die Beschädigung verursacht wurde, an Bord des Luftfahrzeugs oder während eines Zeitraums eingetreten ist, in dem sich das aufgegebene Reisegepäck in der Obhut des Luftfrachtführers befand. Der Luftfrachtführer haftet jedoch nicht, wenn und soweit der Schaden auf die Eigenart des Reisegepäcks oder einen ihm innewohnenden Mangel zurückzuführen ist. Bei nicht aufgegebenem Reisegepäck, einschließlich persönlicher Gegenstände, haftet der Luftfrachtführer, wenn der Schaden auf sein Verschulden oder das Verschulden seiner Leute zurückzuführen ist.

 

Zudem muss eine fristgerechte Schadensanzeige vorliegen. Der Schaden muss hier gemäß Art. 31 MÜ innerhalb von sieben Tagen nach Entgegennahme des Gepäcks angezeigt werden. Dieser Pflicht sind Sie dann nachgekommen, wenn Sie detailliert den erlittenen Schaden beschrieben und belegt haben.

 

Laut Ihres eigenen Sachverhaltes sind Sie dieser Pflicht fristgerecht nachgekommen.

 

Generell ist es so, dass eine Flugairline nur bis zu einer Obergrenze von etwa 1.300 € alle finanziellen Schäden ersetzen muss. (AG Frankfurt a.M., Urteil vom 03.02.2011, Az. 32 C 2427/10-84)

 

Leider ist es so, dass ein Koffer einen jährlichen Wertverlust in Höhe von 10% hat, dementsprechend können Sie nicht mit einer vollen Erstattung des Kofferpreises rechnen. 

(vgl. Zeitwert eines Koffers)

 

 

Beantwortet von (5,780 Punkte)
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