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Hallo,

bei unserem Flug (AA / BA) im November 2014 von Deutschland über London und Miami nach Orlando (Ankunft Samstag 21:30 Uhr) sind die Koffer am Zielflughafen nicht angekommen, sondern in Miami geblieben. Die Verlustmeldung erfolgte umgehend am AA-Schalter. Dort teilte man uns mit, dass die Koffer in der Regel innerhalb 12 Stunden nachgeliefert werden. Unsere Reiseplanung war wie folgt: eine Übernachtung in Orlando Downtown, Bus (vorab gebucht) am Sonntag um 6:45 Uhr nach Tampa und zum Kreuzfahrtschiff, dort bis spätestens 14 Uhr Check-in. Nach der einwöchigen Kreuzfahrt hatten wir ein anderes Hotel in Orlando gebucht.

Morgens um 6 Uhr waren die Koffer noch nicht da. Um die 12 Stunden Wartezeit auf unsere Koffer einhalten zu können, verpassten wir den Mega-Bus und nahmen um 9.00 Uhr einen Mietwagen in Orlando. Diesen benötigten wir auch, um das Nötigste an Kleidung und Toilettenartikeln an einem Sonntag innerhalb zwei Stunden für die Kreuzfahrt zu beschaffen und nach Tampa zu fahren. Leider gab es nur noch zwei gleich teure Fahrzeuge bei der Vermietung, so dass wir uns für eins entscheiden mussten.

Insgesamt beliefen sich die zusätzlichen Kosten auf 600 USD, die ich sofort nach der Rückkehr bei American Airlines zur Erstattung einreichte. Die gesetzten Fristen wurden nicht eingehalten.

Erst nach mehreren e-mails und Telefonaten erhielten wir einen Brief, in dem uns 166,47 USD avisiert wurden. Wie man auf diesen Betrag gekommen ist, ist nicht nachvollziehbar. Wir haben AA umgehend mitgeteilt, dass wir ihr Angebot nicht akzeptieren und auf die Erstattung der Gesamtforderung beharren. Erneut meldete sich niemand, so dass wir noch einmal in Dallas angerufen haben. Dort soll der Fall noch einmal geprüft werden, aber die Kosten für den Mietwagen würde AA nie erstatten.

Können wir nach dem Montrealer Übereinkommen nicht auch diese Kosten geltend machen?

An wen können wir uns wenden, um unsere Ansprüche durchzusetzen? Gibt es für diese Fälle analoge Anbieter wie für Flugverspätungsreklamationen?

Übrigens sind die Koffer erst am späten Samstagabend eine Woche später wieder aufgefunden worden. Wir haben sie dann nach unserer Kreuzfahrt am Flughafen in Orlando abgeholt. Dort standen ca. 30 weitere Koffer mit Banderolen bis Miami, die noch abgeholt werden mussten.

Vielen Dank im Voraus für gute Tipps.
Gefragt in Gepäckverspätung von (220 Punkte)
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Guten Tag,

 

wegen der Gepäckverspätung können Sie Ansprüche aus dem Montrealer Übereinkommen (MÜ) haben.

 

Gemäß Art. 19 MÜ können Sie alle Schäden ersetzt bekommen, die Ihnen durch die Verspätung Ihres Gepäcks entstanden sind. Dies betrifft häufig Neueinkäufe die getätigt werden mussten, weil die Wartezeit auf das Gepäck überbrückt werden musste. Auch in Ihrem Fall mussten Sie Toilettenartikel und Kleidung nachkaufen, weswegen diese Ausgaben problemlos ersetzt werden können. Sie müssen zwar darlegen können, dass diese Ausgaben notwendig waren, dies ist jedoch bei derartigen Besorgungen allgemein anerkannt und daher kein Problem.

 

Anders kann es bei der Frage aussehen, ob auch die Kosten für den Mietwagen zu ersetzen sind. Denn ersatzfähig ist nur der Schaden, der unweigerlich durch die Verspätung hervorgerufen wurde. Sie hätten jedoch auch die Möglichkeit gehabt, den Bus wie geplant zu erreichen und die Reise fortzusetzen. In Ihrem konkreten Fall war das zusätzliche Warten nutzlos, da das Gepäck selbst erst nach Abschluss der Kreuzfahrt auftauchte. Zudem haben Sie sich ja mit genügend Kleidung für die Kreuzfahrt versorgen können, weswegen zumindest das notwendigste gedeckt war (auch ohne Koffer). Andererseits ist nachvollziehbar, dass Sie darauf gesetzt haben, die Koffer innerhalb der 12 Stunden noch zu bekommen und daher warten wollten – insbesondere, weil man Ihnen diese 12-Stunden-Frist mitteilte. Ein wenig kommt es auch darauf an, wie sich die Airline zunächst geäußert hatte: War es eine Zusicherung, dass Sie Ihre Koffer in 12 Stunden in Empfang nehmen können oder war es eher ein genereller Hinweis darauf, dass dies der Regelfall ist? Dazu kommt noch die Frage, wie man eine eventuelle Zusicherung beweisen könnte, der Fall ist also an dieser Stelle sehr kompliziert. Vermutlich ist es aber so, dass Sie die Mietwagenkosten nicht erstattet bekommen werden, da diese nicht zwingend notwendig waren.

 

Die Kosten können Sie insgesamt bei American Airlines direkt einfordern, also so, wie Sie es bereits getan haben. Überprüfen Sie sinnvollerweise, ob die angebotenen 166,47 $ den Preis für die Neueinkäufe decken können. Falls Sie auch versuchen wollen, sich die Kosten für den Mietwagen erstatten zu lassen, empfehle ich anwaltliche Hilfe.

 

Urteile:

 

OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 15.11.2011, Az 16 U 39/11

(zu finden über Google mit der Suche „16 U 39/11 reise-recht-wiki“)

 

Bei einer Verspätung müssen nach dem Montrealer Übereinkommen die daraus entstehenden Schäden grundsätzlich von der Airline ersetzt werden. Dies erfasst auch zusätzliche Kosten für einen Mietwagen. Hierfür muss jedoch die Notwendigkeit der Kosten bewiesen werden, im Falle eines Mietwagens muss daher dargelegt werden, dass es wirklich nötig war, diesen zu mieten.

 

AG Frankfurt a.M., Urteil vom 13.06.2013, Az. 29 C 2518/12(19)

(zu finden über Google mit der Suche „29 C 2518/12(19) reise-recht-wiki“)

 

Kommt es zu einer verspäteten Gepäckauslieferung im Urlaub, so haben Passagiere einen Anspruch darauf, sich für den weiteren Urlaub mit notwendigen Gegenständen zu versorgen und die Kosten hierfür von der Airline zurückzuverlangen. Daher ist es unproblematisch, wenn sich Reisende Kleidung, Kosmetikartikel etc. auf Kosten der Airline anschaffen, da diese unbestreitbar notwendig sind.

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Hallo eisbaerin4,

eine Gepäckverspätung bereitet unangenehme Nebenwirkungen, welche Sie natürlich geltend machen können. Art. 19 aus dem Montrealer Übereinkommen setzt eine Ersetzung des Schadens durch die Verspätung des Gepäcks  vor. Ihnen steht dabei frei, neue Kleidung einkaufen zu müssen, falls Ihr Koffer eine größere Verspätung hat als ein paar Stunden. Auch Kosmetikartikel fallen unter diese Kategorie. Ihnen bleibt jedoch immer die Belegpflicht, außerdem müssen Sie auch immer günstig einkaufen, ausgefallene Preise wie z.B. ein "Prada-Kleid" wird selten als benötigt angesehen. In ihrem Fall konnten Sie sich mit der notwendigen Kleidung einpacken und müssen diese Kosten bei der Fluggesellschaft geltend machen. 

BGH, Urteil v. 03.06.2008, XI ZR 319/06

Die Darlegungs- und Beweislast für einen im Rahmen des Mitverschuldens gemäß §254 Abs. 2 BGB anzusiedelnden Verstoßes des Anspruchsinhabers gegen seine Schadens-minderungspflicht trifft nämlich stets den Schadensersatzpflichtigen. (einfach zu googlen "XI ZR 319/06 reise-recht-wiki.de")  

AG Bremen, Abt. 4, Urteil v. 08.05.2007, 4 C 7/07

Anspruchsgrundlage ist insoweit Art. 19 S. 1 des Montrealer Übereinkommens vom 28. Mai 1999. Danach hat der Luftfrachtführer den Schaden zu ersetzen, der durch Verspätung bei der Luftbeförderung von Reisegepäck entsteht. (einfach zu googlen "4 C 7/07 reise-recht-wiki.de")

Demgegenüber steht ein Anspruch aufgrund der Kosten wegen dem Mietwagen. Zu allererst kann man die Wartezeit aus objektiven Gründen verstehen, Sie warteten schlichtweg auf ihr Gepäck, aber der Schaden müsste sich aus der Gepäckverspätung ergeben. Hier ist es wichtig zu erkennen, was hat die Fluggesellschaft erwähnt, der Koffer kommt auf jedenfall innerhalb der 12 Stunden Frist oder es ist möglich das der Koffer innerhalb von 12 Stunden ankommt. Falls Ihnen die Ankunft des Koffers innerhalb der Frist nicht zugesichert wurde, kann ein Schaden durch die Gepäckverspätung nicht auf den Mietwagen ausgeweitet werden.  Ich empfehle Ihnen dabei auf Anwaltliche Hilfe um dies abschließend klären zu können.

OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 15.11.2011, Az 16 U 39/11

Daneben könne die Klägerin aus abgetretenem Recht nach Art. 19 bzw. 8 Montrealer Übereinkommen (MÜ) die durch die Verspätung entstandenen Taxi - und Mietwagenkosten der Reisenden ersetzt verlangen (einfach zu googlen "Az 16 U 39/11 reise-recht-wiki.de")  

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Guten Tag eisbaerin4,

 

Gepäckverspätungen kommen im Flugalltag leider immer wieder vor. Gemäß Art. 19 des Montrealer Übereinkommens (MÜ) haben Sie allerdings die Möglichkeit jeglichen Schaden der durch die Verspätung entsteht, ersetzen zu lassen. Wichtig ist dabei, dass Sie den Schaden so schnell wie möglich melden, was in Ihrem Fall geschehen ist.

 

 

"Der Luftfrachtführer hat den Schaden zu ersetzen, der durch Verspätung bei der Luftbeförderung von Reisenden, Reisegepäck oder Gütern entsteht. Er haftet jedoch nicht für den Verspätungsschaden, wenn er nachweist, dass er und seine Leute alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung des Schadens getroffen haben oder dass es ihm oder ihnen nicht möglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen." 
 
Darunter fallen insbesondere Ersatzkleidung und Kosmetikartikel, für die Sie die Notwendigkeit beweisen können.


AG Frankfurt a.M., Urteil vom 13.06.2013, Az 29 C 2518/12(19)

(Google-Suche „29 C 2518/12(19) reise-recht-wiki“)

Bei einer Gepäckverspätung bei einem Flug muss gemäß des Montrealer Übereinkommens die Airline jeden Schaden ersetzen, der Fluggästen daraus entsteht. Insbesondere wird dies bei einem Flug in den Urlaub notwendige Einkäufe betreffen. Soweit der Fluggast belegen kann, dass diese Einkäufe unumgänglich waren, kann er die Kosten von er Airline zurückverlangen.


 

Es ist fraglich, ob sie die Kosten für den Mietwagen auch erstattet bekommen können. Im Grunde wird nur der Schaden ersetzt, der direkt aus der Gepäckverspätung entstanden ist. Ob die Anmietung des Fahrzeuges darunterfällt ist eine schwierige Frage, da aus Ihrer Ausformulierung nicht deutlich wird, ob Ihnen die Nachlieferung des Gepäcks nach 12 Stunden verbindlich zugesichert wurde oder, ob nur eine Vermutung angegeben wurde. Wurde also lediglich ein Hinweis darauf gegeben, dass die Koffer wahrscheinlich in den nächsten 12 Stunden ankommen, haben Sie höchstwahrscheinlich keinen Anspruch auf die Erstattung der Kosten für den Mietwagen. Wurde Ihnen die „12 Stunden-Frist“ verbindlich angegeben können Sie die Kosten wohl möglich zurückverlangen. Beachten Sie dabei bitte, dass die Beweistragung dabei auf Ihrer Seite liegt. Das Hinzuziehen eines Fachanwalts wird geraten. 
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Hallo zusammen: Unser Fall betraf eine Gepäckverspätung und zusätzlich noch einen Gepäckverlust des kleineren Koffers mit der Air Berlin. Wir haben ewig mit Air Berlin und dieser Firma Dolfi 1920 versucht, die Geschichte zu lösen. Das Ergebnis war ein Gutschein über 50 Euro und die Reparatur unseres Koffers, wenn wir ihn den dort auch noch einliefern.

Irgendwann wurde es uns zu blöd. Wir fühlten uns dort immer als Bittsteller. Nie wurde uns wirklich geholfen. Wir haben uns dann entschlossen, einen Fachanwalt für Gepäckrecht einzuschalten. Unser Rechtsschutzversicherer hat uns sofort geholfen. Wir haben dann alle Unterlagen an die Kanzlei Bartholl Legal Services nach Berlin geschickt und die haben sich bei uns gemeldet. Ich habe dann mit der Rechtsanwältin und sogar einmal mit Herrn Bartholl persönlich gesprochen. Die Anwälte haben sich wirklich sehr um uns gekümmert. Das war kein Vergleich zu Air Berlin oder Dolfi 1920.

Die Anwälte haben dann mit dem Rückversicherer oder Haftpflichtversicherer der Air Berlin verhandelt und für uns SAGENHAFTE 2870,55 € ausgehandelt. Da waren wir richtig baff. Wir hatten ein gutes Gefühl bei den Anwälten, aber das die so gut sind, hatten wir nicht erwartet.

Es hat zwar etwas gedauert aber nach 11 Monaten konnten wir uns dann endlich über das Geld freuen und damit gleich den nächsten uröaub buchen cheeky

 

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Doch, es gibt eine Pauschale für Gepäckverspätungen. Ob das jetzt eine Tagespauschale oder Komplettpauschale ist oder so, weiß ich nicht. Auf meinem Flug mit Lufthansa war mein Rimowa Koffer auch verspätet. Ich bin dann dort am Flughafen zum Schalter und habe es der Dame gemeldet. Die Lufthansa sagte mir, dass sie mir erstmal 850 € Sofortkompensation zahlen würden. Diese 850 € müssten sie zahlen. Alles andere sollte ich dann nachher mit Lufthansa klären. Die haben mir dann auch sofort am Flughafen 850 € gezahlt. Ich musste noch ein rosa Papier unterschreiben (Auszahlungsquittung Gepäckunregelmäßigkeiten), aber dann habe ich das Geld bekommen. Vielleicht habe ich auch etwas herumgequengelt, dass ich meine Sachen nicht hatte und nun ohne alles dastehe cheeky Aber ärgerlich war es in jhedem falle.

Dann haben die mir wegen noch einen PIR Report gegen (Bericht über BEschädigung an Ihrem aufgegebenen Gepäck), war ein gelbes Blatt, komisch fällt mir erst jetzt auf, dass dort steht, Beschädigung an aufgegebenem Gepäck und nicht Gepäckverspätung. Dann hat die Lufthansa mir nachher noch 1350 Euro zusätzlich überwiesen. Dafür musste ich aber einen Anwalt einschalten.

Ich denke man muss ein bisschen zeigen, dass man nicht einfach so nachgibt, dann bekommt man am Flughafen etwas Geld und nachher Schadensersatz.

Gepaeckverspaetung Lufthansa was tun

Gepaeckverspaetung Schadensersatz Pauschale

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Also ich habe ein Interview mit einem Rechtsanwalt in der Zeitschrift Wirtschaftswoche (seite 78 unter Steuern und Rechtgelesen über das Montrealer Abkommen. Wenn ich das richtig verstehe, muss die Airline auf jeden Fall ca. 1400 € für die ganzen Ausgaben zahlen, die man hat, solange der Koffer weg ist. Wer im Urlaub ist, der kann zusätzlich noch den Urlaubspreis zurückfordern.

"Welche Rechte haben Kunden bei verspätetem Gepäck?

Sie dürfen kaufen, was sie benötigen: Das geht von der Zahnbürste bis zu Schuhen. Die Fluggesellschaft muss konkret entstandene Kosten erstatten. Wer in einem heißen Land schwitzt, braucht schnell zwei T-Shirts. Auf einer Kreuzfahrt darf ein T-Shirt auch mehr kosten. Die Airline haftet bis zu umgerechnet 1400 € pro Person (nach Montrealer Abkommen)."

Ich frage mich nur, wieso die Airline (bei mir KLM) einfach nicht reagiert. Ich habe - wie vom Anwalt im Interview - vorgegeben, den Gepäckverlust sofort am flughafen gemeldet. habe auch ein Papier bekommen (so ein Ausdruck Property Irregularity Report) und der Fluggesellschaft alles zugeschickt. Ich erhalte aber seit Wochen keine Antwort. Langsam werde ich nervös. Ich werde denen jetzt eine letzte Frist stellen und wenn in einer Woche kein Geld da ist, gehe ich zum Anwalt.

Ich werde euch berichten!

Hier der Artikel aus der Wirtschaftswoche

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