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Ich hatte ein Problem mit der Vueling Airlines. Trotz der eindeutigen Verspätung des Zubringerfluges und des dadurch verpassten Anschlussfluges wollte die Vueling Airlines uns die zustehende gesetzlich festgelegte Entschädigung bei Flugverspätungen nicht zahlen. Trotz zigfacher EMails und Schreiben hat sich Vueling überhaupt nicht bei mir gemeldet.

Ich habe dann im Internet gesucht und bin auf die auf Fluggastrechte spezialisierte Kanzlei Bartholl BLS gestoßen. Ich habe der Kanzlei meine Unterlagen zugesendet. Die haben sich auch sehr schnell gemeldet und Herr Bartholl hat mir im ersten Telefonat sehr freundlich und ausführlich die Rechtslage erklärt. Wir haben die Kanzlei dann gemeinsam beauftragt. Herr Bartholl hat unseren Fall dann mit dem Mitarbeiter J Iñaki der Vueling und mit Frau Mariscal und Herrn Leyva der Iberia verhandelt. Wir mussten dann noch unsere Passnummern nennen und hatten nach einigen Wochen unerwartet die 2000 Euro auf dem Konto.

Dann sollten wir aber plötzlich 249,90 für die Erstberatung zahlen, obwohl wir davon ausgingen, dass die Erstberatung kostenlos ist. Im Internet stand bei der Kanzlei Bartholl:

Die kostenfreie Rechtsberatung oder Pro-Bono-Interessenvertretung wird insbesondere für Hilfsorganisationen, gemeinnützige Vereine und Hilfsbedürftige nach Überprüfung der Voraussetzungen im Einzelfall angeboten. Soweit Sie als Betroffener von der Berliner Stadtmission e.V. oder dem Landesverband Berlin der Arbeiterwohlfahrt (AWO) an uns verwiesen wurden, teilen Sie dies bitte im Rahmen Ihrer Anfrage mit.

Daher dachten wir, dass die Kanzlei uns eine kostenlose Erstberatung gibt. Wir haben zwar die Vergütungsvereinbarungen unterschrieben und waren damit auch einverstanden. Aber trotzdem sind wir davon ausgegangen, dass die Erstberatung kostenlos ist. Die Kanzlei hat sich auf die Vergütungsvereinbarungen berufen, die wir für den Fall abgeschlossen hatten:

Die Mandantin und Auftraggeberin beauftragt den Rechtsanwalt xxx in vorliegenden Angelegenheiten vollumfänglich tätig zu werden. Für die Erstberatung der Mandantin und Auftraggeberin aus der vorliegenden Angelegenheit ist vorliegend ein Honorar in Höhe von EUR 190,00 zzgl. EUR 20,00 Auslagenpauschale zuzüglich 19% Umsatzsteuer i.H.v. EUR 39,90, mithin EUR 249,90, vereinbart. Die Mandantin und Auftraggeberin und der Rechtsanwalt haben vereinbart, die vorbezifferte Vergütung aus der Erstberatung entgegen §34 Abs. 2 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nicht auf etwaige später anfallende außergerichtliche und/oder gerichtliche Rechtsanwaltsgebühren anzurechnen.

Kann man da was machen oder müssen wir die Rechnung für die Erstberatung über 249,90 EUR zahlen?

Muss sich eine Kanzlei nicht an die Werbung halten?

Darf man eigentlich Erstberatungskosten einfach so zurückhalten, also von den Zahlungen der Vueling abziehen und uns nicht auszahlen?

Danke für eure Kommentare.

Gefragt in Rechtsberatung von
wieder getaggt von
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44 Antworten

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Solche Schmarotzer wie den Fragesteller sollte man zwei Wochen auf den Marktplatz hängen...
Beantwortet von (5,030 Punkte)
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AUSNUTZEN

Duden:

  1. in rücksichtsloser, egoistischer Weise für seine Zwecke in Anspruch nehmen

    Beispiele

    • jemandes Schwäche, Notlage, Gutmütigkeit schamlos ausnutzen
    • er hat seine Freunde, seine Angestellten immer ausgenutzt

 

Beantwortet von (1,170 Punkte)
Bearbeitet von
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Den Typ Fragesteller kann man schnell einordnen: "Kann man da was machen?"

Klar, an jeder Ecke des Lebens noch seinen eigenen Vorteil auf Kosten anderer suchen. Solche Menschen landen oft verbittert und vereinsamt in ...

Vielleicht manchmal nicht ganz zu Unrecht, jedenfalls selbstverschuldet.
Beantwortet von (5,050 Punkte)
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Die Leute sind heutzutage blind vor Gier. Es gibt nur noch eins, was zählt: Geld, Geld, Geld.

Da scheint es mir nur folgerichtig, dass der Fragesteller ALLES versucht, um seine Gier zu stillen. Es geht ihm nur um das eine: Geld.

Begriffe wie Gemeinschaftsgeist, Zusammengehörigkeitsgefühl, Empathie sind solchen Leuten völlig fremd. Da ist jede Zeile des Versuches der Erklärung verschwendet...

crying

Beantwortet von (7,150 Punkte)
+19 Punkte
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Sie können offenbar Schreiben und Lesen. Daher erübrigt sich eine Antwort auf Ihre (völlig überflüssige) Frage.
Beantwortet von (3,780 Punkte)
+19 Punkte
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Warum wird solchen Leuten, wie dem Fragesteller hier ein Forum geboten?

Ich finde, solche ASOZIALEN (im Wortsinne) Menschen sollte man ignorieren.
Beantwortet von (3,500 Punkte)
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ARM, IST NICHT, WER WENIG HAT,

SONDERN, WER VON ANDEREN VIEL VERLANGT.

(Peter Rosegger)

Beantwortet von (5,600 Punkte)
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Was ist das denn für ein jämmerlicher Hasenfuß und Waschlappen von Fragesteller: Erst den großen Zampano geben und sich beraten und bedienen lassen und beim leisesten Hauch von Kosten umkippen und weinerlich durch die Foren ziehen.

Haben Sie nicht die xxx in der Hose, um ihren Mann zu stehen? Warum fechten Sie das nicht mit dem Rechtsanwalt aus?

Stattdessen lieber pikiert durch die Foren ziehen und sich von gleichgesinnten Weicheiern die xxx kraulen lassen!

Sie brauchen keinen Rechtsrat, sondern einen Nervenarzt.

KOPFSCHÜTTEL blush

Beantwortet von (6,330 Punkte)
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Wenn ein Rechtsanwalt gegen einen Gegner im Rechtsstreit ohne Gericht Gelder durchsetzt, kann er schonmal so schlecht nicht sein.

Wenn ein Rechtsanwalt in einem Rechtsstreit, in dem es um 1000 EUR geht, 1000 EUR durchsetzt - und das ohne Gericht - wird er ein richtig guter Rechtsanwalt sein.

Wenn ein Rechtsanwalt in so einem Fall 2000 EUR durchsetzt, ist er ein exzellenter Experte. Fachanwälte und Experten auf ihren Gebieten müssen sich um Aufträge nicht kümmern. Da können Sie als Kunde eher von Glück reden, dass die ihren Auftrag angenommen haben.

Wenn Sie denen mit irgendwelchen lächerlichen Forderungen wegen irgendwelcher abstruser Vorwürfe aus der Vertretung kommen, werden die müde lächeln und Sie HERAUSKOMPLIMENTIEREN. Wer dann trotzdem weiterquängelt und sich nicht beruhigt, wird normalerweise an die Abteilung "Forderungsmanagement" weitergereicht.

Das sind die Schakale in den Kanzleien, die die offenen Kostenforderungen zunächst mal gnadenlos einklagen und wenn es sein muss mit irgendwelchen Unterlassungsklagen oder sonstigem die lächerlichen 249,90 EUR im Handumdrehen in 10000 oder sogar 250000 EUR machen (kein Witz!).

Man sollte sich schon genau überlegen, aus welchem Grund man sich mit wem anlegt.

Wer genug Geld und Zeit für solche Späßchen über hat (und ich meine nicht ein paar Hundert, sondern Tausende Euro), der kann solche Spielchen spielen. Vernünftige Bürger zahlen die Kohle und haken es als Lebenserfahrung ab.
Beantwortet von (5,350 Punkte)
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An den Fragesteller: Lesen Sie sich besser mal durch, was Leistungskreditbetrug bzw. Eingehungsbetrug bedeutet!
Beantwortet von (6,680 Punkte)
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