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Ich hatte ein Problem mit der Vueling Airlines. Trotz der eindeutigen Verspätung des Zubringerfluges und des dadurch verpassten Anschlussfluges wollte die Vueling Airlines uns die zustehende gesetzlich festgelegte Entschädigung bei Flugverspätungen nicht zahlen. Trotz zigfacher EMails und Schreiben hat sich Vueling überhaupt nicht bei mir gemeldet.

Ich habe dann im Internet gesucht und bin auf die auf Fluggastrechte spezialisierte Kanzlei Bartholl BLS gestoßen. Ich habe der Kanzlei meine Unterlagen zugesendet. Die haben sich auch sehr schnell gemeldet und Herr Bartholl hat mir im ersten Telefonat sehr freundlich und ausführlich die Rechtslage erklärt. Wir haben die Kanzlei dann gemeinsam beauftragt. Herr Bartholl hat unseren Fall dann mit dem Mitarbeiter J Iñaki der Vueling und mit Frau Mariscal und Herrn Leyva der Iberia verhandelt. Wir mussten dann noch unsere Passnummern nennen und hatten nach einigen Wochen unerwartet die 2000 Euro auf dem Konto.

Dann sollten wir aber plötzlich 249,90 für die Erstberatung zahlen, obwohl wir davon ausgingen, dass die Erstberatung kostenlos ist. Im Internet stand bei der Kanzlei Bartholl:

Die kostenfreie Rechtsberatung oder Pro-Bono-Interessenvertretung wird insbesondere für Hilfsorganisationen, gemeinnützige Vereine und Hilfsbedürftige nach Überprüfung der Voraussetzungen im Einzelfall angeboten. Soweit Sie als Betroffener von der Berliner Stadtmission e.V. oder dem Landesverband Berlin der Arbeiterwohlfahrt (AWO) an uns verwiesen wurden, teilen Sie dies bitte im Rahmen Ihrer Anfrage mit.

Daher dachten wir, dass die Kanzlei uns eine kostenlose Erstberatung gibt. Wir haben zwar die Vergütungsvereinbarungen unterschrieben und waren damit auch einverstanden. Aber trotzdem sind wir davon ausgegangen, dass die Erstberatung kostenlos ist. Die Kanzlei hat sich auf die Vergütungsvereinbarungen berufen, die wir für den Fall abgeschlossen hatten:

Die Mandantin und Auftraggeberin beauftragt den Rechtsanwalt xxx in vorliegenden Angelegenheiten vollumfänglich tätig zu werden. Für die Erstberatung der Mandantin und Auftraggeberin aus der vorliegenden Angelegenheit ist vorliegend ein Honorar in Höhe von EUR 190,00 zzgl. EUR 20,00 Auslagenpauschale zuzüglich 19% Umsatzsteuer i.H.v. EUR 39,90, mithin EUR 249,90, vereinbart. Die Mandantin und Auftraggeberin und der Rechtsanwalt haben vereinbart, die vorbezifferte Vergütung aus der Erstberatung entgegen §34 Abs. 2 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nicht auf etwaige später anfallende außergerichtliche und/oder gerichtliche Rechtsanwaltsgebühren anzurechnen.

Kann man da was machen oder müssen wir die Rechnung für die Erstberatung über 249,90 EUR zahlen?

Muss sich eine Kanzlei nicht an die Werbung halten?

Darf man eigentlich Erstberatungskosten einfach so zurückhalten, also von den Zahlungen der Vueling abziehen und uns nicht auszahlen?

Danke für eure Kommentare.

Gefragt in Rechtsberatung von
wieder getaggt von
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44 Antworten

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@ Fragesteller: So etwas ist einfach nur geschmacklos und hier völlig fehl am Platze!
Beantwortet von (7,410 Punkte)
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Also, ich glaube, ich raff es nicht:

Die Kanzlei Bartholl hat für euch 2000 EUR durchgeboxt und ihr habt denen 249,90 EUR versprochen, wenn es klappt (Erfolgshonorar). Jetzt haben die für euch den Fall gewonnen und ihr wollt euch nicht mehr an die Vereinbarung halten?

Das ist aber nicht nett von euch.

Ein ehrbarer Kaufmann hält sich an seine Absprachen und Versprechen. Ihr werdet doch selbst wenn ihr die vereinbarten 249,90 Eur zahlt, noch 1750,10 Euro haben. Ich verstehe das echt nicht, wie ihr euer Gesicht wegen solch einer Lapalie verliert.
Beantwortet von (7,450 Punkte)
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Kann man da was machen oder müssen wir die Rechnung für die Erstberatung über 249,90 EUR zahlen?

 

Natürlich müsst ihr bezahlen, was ihr bestellt und vereinbart habt. Alles andere ist Schwachsinn!

 

Muss sich eine Kanzlei nicht an die Werbung halten?

 

Natürlich müssen die Anwälte sich an die Werbung halten!

 

Darf man eigentlich Erstberatungskosten einfach so zurückhalten, also von den Zahlungen der Vueling abziehen und uns nicht auszahlen?

Na klar dürfen die das Geld "zurückbehalten", so lange wie ihr eure Rechnung nicht bezahlt. Das nennt man AUFRECHNUNG. Außerdem würde es mich nicht wundern, wenn ihr Guthaben oder Gelder von anderen Parteien an die Kanzlei abgetreten habt. Normalerweise lässt sich jede Kanzlei so was bei Auftrag zusichern.

Beantwortet von (6,540 Punkte)
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So ein übler Fragesteller.

WIE TIEF KANN MAN SINKEN?

Beantwortet von (8,220 Punkte)
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Nee klar, besser euch schmeißt man euren Gierhals voll, als dass ein wirklich armer Schlucker an eine kostenlose Rechtsberatung durch Rechtsanwälte kommt.

Seid doch froh, dass es soclhe Kanzleien wie die Rechtsanwaltskanzlei Bartholl überhaupt noch gibt, die kostenlose Rechtsberatung für Leute, die wirklich arm dran sind, anbieten. Aber solche Parasiten, wie der Fragesteller werden auch noch die gutgemeinten und netten Anwälte verschrecken mit ihrer Gier.
Beantwortet von (6,310 Punkte)
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Fluggäste aller EU Länder ERHEBT EUCH!

Ich bin so aufgebracht wegen dem Verhalten der Fluggesellschaften Eithad und Air Berlin, dass ich mich hingesetzt habe und sogar mal einen Kommentar hier poste. Die wollten uns wegen einer Überbuchung in Abu Dhabi für dumm verkaufen. Beim Abflug sdagte man uns am checkin, dass uns die Bordkarten in Abu Dhabi gegeben würden, weil hier noch irgendeine Nummer im System fehlte. Das war natürlich nicht so: In Abu Dhabi konnten die unfähigen Mitarbeiter erst keine Borkdarte ausstellen. Und als wir dann unsere Bordkarten bekommen sollten, war plötzlich klar, dass der Flug überbucht war. Also wurden wir einfach auf einen Flug 7 Stunden später umgebucht. Wir sind dann wegen einer Verspätung sogar mit 11 Stunden Flugverspätung angekommen.

Meine Frau hat sich die Mühe gemacht und ausführliche Briefe an Air Berlin und an Etihad geschrieben. Die Etihad hat es nicht für nötig gehalten, sich zu melden. Air Berlin hat uns einen Gutschein über 120 EUR angebotwen. Unfassbar, aber wahr: Meine Frau hat alles immer wieder aufgeschrieben, erklärt und immer wieder bei Air Berlin angerufen. Nichts haben die unternommen. Dann haben wir einen Fachanwalt für Reiserecht eingeschaltet und es war bei uns wie bei vielen Leuten, die hier ihre Erfahjrungen posten: Erst dann hat man uns ernst genommen und "aus Kulanz" und "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" 1452,00 Euro bezahlt.

Es ist traurig, aber wahr. Man kann das Verhalten der Fluggesellschaften auf einen Nenner bringen:

Freundliche und bemühte Flugpassagiere bedeuten den Airlines nichts. Die sehen in gutgemeinten Schreiben von Passagieren nur naive und arglose Verbraucher, die es übers Knie zu hauen gilt. Wer sich selbst um die Entschädigung bei einer Flugverspätung bemüht, wird bitter enttäuscht und von den Airlines nicht ernst genommen.

Wer sich so erniedrigt und entwürdigend behandeln lässt, lässt sich wohl auch leichter als bescheidener und vertrauensseliger Verbraucher in einem Schlichtungsverfahren auf dem Präsentierteller übervorteilen. Solchen arglosen Kunden wird dann unter großem Tamtam großzügig ein Fluggutschein über ein paar Hundert Euro überreicht, aber natürlich nur als Ausnahme, so dass der Verbraucher auch noch meint, er hätte irgendwie einen Vorteil. Stattdessen lachen sich die Flugmanager bei der Schlichtungsstelle schlapp und danken der Bundesregierung wahrscheinlich noch auf Jahre für eine solch schöne Plattform.

Es ist wirklich unfassbar, aber ohne Drohung durch den Anwalt und nur kurz vor dem Gerichtsverfahren geben Fluggesellschaften klein bei, weil sie dann erkennen, dass der nette Verbraucher es wohl doch ernst meint. Dann wird eben ausbezahlt, was ja auch nicht wehtut, weil es einer von Millionen ist. 

Man wird es mir nicht übelnehmen, aber da zweifel ich schon an der Kompetenz einiger Manager in den Vorstandsetagen der Fluggesellscjhaften. Glauben die wirklich, dass alle Verbraucher so treudoof sind? 

Leute, nehmt euer Recht in die Hand und zeigt denen, dass es SO NICHT GEHT!

Eigentlichw ollte ich ja Air Berlin und vor allem Etihad ,meiden, was aber gar nicht so leicht ist, wenn man immer in Asien geschäftlich unterwegs ist. Das nächste Mal weiß ich auf jeden Fall, wie ich vorgehe: Ohne Gnade sofort vor den Kadi!

Beantwortet von (7,220 Punkte)
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KOSTENLOS gibt es generell nicht.

Die Kosten müssen immer von irgendwem getragen werden. Soweit irgendein Rechtsanwalt KOSTENFREIE ERSTBERATUNG anbietet, wird er die ausgelösten Kosten selbst tragen.

Ich zweifel aber, dass es einen Rechtsanwalt in Deutschland gibt, der generell kostenlose Rechtsberatung erteilt. Denn das dürfte Anwälten bereits nach BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung) versagt sein.

Beantwortet von (5,750 Punkte)
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Nee geht klar.

Anwälte arbeiten umsonst.

Bei Gericht kannst Du den Richter jetzt auch kostenlos zum Rasenmähen buchen.

Und sonst so? Wie geht es Dir in Deiner Welt?

Alles so schön bunt hier, was!?

crying

Beantwortet von (6,900 Punkte)
+7 Punkte
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Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die mit kostenloser Rechtsberatung werben. Das wäre rechtswidrig.

Dass die Kanzlei armen und hilfsbedürftigen Menschen hilft, ist doch etwas Gutes.

indecision

Beantwortet von (5,410 Punkte)
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AN DEN FRAGESTELLER:

In welcher Welt lebst Du!?
Beantwortet von (5,470 Punkte)
+5 Punkte
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