3,739 Fragen

11,159 Antworten

910 Kommentare

1,816 Nutzer

EU FLUGGASTRECHTE

Meinungsaustausch von Flugpassagieren, Reisenden, Juristen und Interessierten im Flugrecht.

Unsere NETIQUETTE

Projekt flugrechte.eu

Beliebteste Themen

anspruch-auf-entschädigung flugänderung-entschädigung flugänderung-rechte flugzeitenänderung-rechte flugänderung-was-kann-ich-tun flugänderung-ohne-einwilligung flugverschiebung-rechte flugänderung-schadensersatz flugverlegung-rechte fachanwalt-für-reiserecht flugzeitenverlegung entschädigung-anspruch flugverspätung schadensersatzanspruch-flugänderung entschädigung entschädigung-flugverlegung-schadensersatz pauschalreise-flugänderung fachanwalt-reiserecht reiseveranstalter-flugänderung-rechte flugänderung-rechtsanwalt flug-verspätet-anspruch anspruch-entschädigung-flug-verspätung flugänderung-anwalt eurowings-flugänderung reisebüro-flugänderung-rechte flugverschiebung-entschädigung schadensersatz-vertane-urlaubszeit flugverlegung-schadensersatz flugzeitenänderung gepäckverspätung-schadensersatz schadensersatz-entgangene-urlaubsfreude entschädigung-entgangene-urlaubsfreude flugumbuchung-schadensersatz flugverspätung-fachanwalt flugverschiebung-was-tun flugänderung-fachanwalt flugstornierung-rechte flug-verspätet-außergewöhnlicher-umstand-anspruch flugzeitenänderung-früher außergewöhnlicher-umstand-flugverspätung-anspruch condor-flugverspätung-entschädigung flugumbuchung-entschädigung-schadensersatz reisemangel-entschädigung fachanwalt-für-flugrecht flugänderung-urlaub-kürzer condor-flugverspätung-gutschein flugannullierung-vorgehen flugzeitenverlegung-rechte fachanwalt-gepäckrecht reiseveranstalter-entschädigung gepäckverspätung-pauschale flugänderung eurowings-flugänderung-rechte flugannulierung-entschädigung anschlussflug-verpasst-entschädigung flugänderung-fachkanzlei eurowings-flugentschädigung gepäckverspätung-schadensersatz-wieviel flugverlegung-was-kann-ich-tun bgh-urteil-x-zr-59-14-flugänderung-tuifly flugverschiebung-schadensersatz flugänderung-bgh-urteil-x-zr-59-14 ryanair-entschädigung gepäckverspätung-koffer gepäckverspätung-schadensersatz-pro-tag fachanwalt-gepäckverspätung flugverlegung-ohne-information flugzeitenänderung-schadensersatz flugverschiebung fachanwalt-für-fluggastrechte condor-flugänderung abflughafen-geändert-rechte gutschein-condor-flugverspätung gepäckverspätung-tagessatz eurowings-flugänderung-entschädigung flugverspätung-entschädigung eurowings-flugänderung-was-tun eurowings-flugumbuchung entschädigung-tagessatz condor-entschädigung condor-fluggutschein condor-flugverspätung-schadensersatz fachanwalt-fluggastrechte hotel-entschädigung eurowings-flugverschiebung lufthansa-entschädigung condor-flugverspätung-musterbrief flug-storniert-erstattung eurowings-flugverspätung-entschädigung gepäckverspätung-pauschaler-schadensersatz anschlussflug-entschädigung flugumbuchung-was-tun flugverlegung-nach-vorne montrealer-übereinkommen-entschädigung flugzeit-geändert-rechte gepäckverspätung-tagespauschale ryanair-flugannullierung fachanwalt-flugrecht flugannullierung weiterflug-verpasst-was-tun
+103 Punkte

Wir haben auf einem Flug mit Ryanair von Spanien nach Hahn mehr als 1 ganzen Tag Verspätung gehabt. Abgesehen von dem ganzen Stress auf dem Rückflug weigert sich Ryanair jetzt, die Entschädigung wegen Flugverspätung nach der Flugrichtlinie 261/2004 zu zahlen. Obwohl wir Ryanair viele Mails und Faxe geschrieben haben, kam erstmal nichts. Erst als wir unseren Rechtsanwalt eingeschaltet haben, kam eine Antwort von einer Frau Michaela Sotikova, die aber außer viel Blabla nichts hergab.

Jetzt haben wir geklagt. Nach langer Wartezeit bietet die Kanzlei Stenger LLP Rechtsanwälte, die Ryanair nach deren Angaben "bei den sog. 'passenger claims' in Deutschland vertritt", "zur Vermeidung eines langwierigen Rechtsstreits- ggfs. mit einer umfangreichen Beweisaufnahme zu den Witterungsbedingungen am Flughafen" einen Vergleich an. Die Kanzlei gibt es tatsächlich. Ryanair schreibt über die auch auf deren Webseite. Angeblich hätte das Amtsgericht Simmern schon Mal in einem anderen Prozess für Ryanair geurteil: AG Simmern, Urteil vom 18. Oktober 2011 (3 C 194/11). Die angebotene Vergleichssumme deckt aber höchstens 75% unserer Ansprüche und Kosten.

Müssen wir das akzeptieren? Hat jemand Erfahrung mit Ryanair und wie die das im Prozess machen? Gibt des Grundsatzurteile?

Gefragt in Europäische Fluggastrechte von
wieder getaggt von
+103 Punkte

39 Antworten

+43 Punkte
 
Beste Antwort

Bei uns ist der Fall fast gleich abgelaufen: Erst mal wochenlang keine Reaktion auf unsere Faxschreiben und Briefe. Dann meldet sich plötzlich Frau Michaela Sotikova vom RYANAIR Customer Service Department und meint, alles tue ihr schrecklich leid, aber Rynair würde nach der Richtlinie EU261/2004 nicht haften.

Wir haben auch sofort einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Unser Anwalt hat das sehr kompetent gemacht. Es gibt wohl ein europäisches Mahnverfahren "EUROPÄISCHES VERFAHREN FÜR GERINGFÜGIGE FORDERUNGEN". Jedenfalls hat uns unser Anwalt eine 11-seitige Mahnklageschrift zugeleitet. Dann kam die Nachricht des Amtsgericht Geldern und auch in unserem Fall hat sich die Anwaltskanzlei der Rynair Alpers&Stenger LLP gemeldet. Die versuchen offenbar erstmal, den Prozess zu ziehen und hatten "aufgrund von erhöhtem Arbeitsaufkommen und mehreren Schriftsatzabläufen in anderen Verfahren" mehrere Fristverlängerungen gefordert. Tja, wenn man Ryanair als Kunden hat, wird man wohl genug zu tun haben. Für den Prozess haben sie dann auch gleich bezüglich der ANberaumung eines Gerichtstermins um eine gebündelte Terminierung an einem Tag zusammen mit anderen Verfahren der Ryanair" gebeten.

Es läuft wohl immer nach Schema F: Erstmal die Flugpassagiere abwimmeln, wer dann hartnäckig genug ist und dranbleibt, bekommt ein nettes Ablehnungsschreiben und ERST WER ES ERNST MEINT und mit einem Anwalt droht bzw. ein (europäisches) Mahnverfahren einleitet oder über das Gericht prozessiert, erhält letztendlich ein Vergleichsangebot oder eben die Entschädigung.

Beantwortet von (1,470 Punkte)
ausgewählt von
+43 Punkte
Mein Mann und ich haben für unsere Familie über ein halbes Jahr probiert, die Entschädigung für die Flugverspätung aus der EU Flugrechteverordnung zu bekommen. Wir haben alles versucht und immer wieder mit Anwalt gedroht, die Airlines hat es einfach ignoriert.

Wir wurden ständig hingehalten. Dann war unsere Geduld zu Ende und wir haben einen Fachanwalt aus Berlin beauftragt und die Airline hat dann nach nur 5 Wochen gezahlt. Die Fluggesellschaften sind einfach dreist und wissen genau, dass kleine Verbraucher an der Nase herumgeführt werden können. Ich bin über jeden cent froh, den die uns bezahlen mussten, das war die gerechte Zahlung für die Flugverspätung aber noch viel vielmehr für die dreiste Masche, uns einfach zu ignorieren.
+32 Punkte
Viel Glück bei eurem Fall! Habt ihr zufällig auch die Kanzlei Bartholl BLS aus Berlin eingeschaltet? Bei unserem Fall lief es genauso. Ryanair blockt, dann Rechtsanwalt eingeschaltet und nachdem Europäischen Mahnverfahren und dem Europäischen Zahlungsbefehl kamen die Rechtsanwälte der Ryanair. Die haben auch bei uns immer wieder um Verlegung und Fristverlängerung und und und gebeten. Das scheint wohl Taktik zu sein. Ich frag mich nur mit welchem Zweck? Denn schlussendlich muss die Ryanair zahlen. Unser Rechtsanwalt hat die Ryanair auch ordentlich in die Zange genommen. Wir hatten immer wieder die Marschrichtung vorgegeben: Jetzt erst recht und keine Gnade!

Ich kann nur sagen: Es hilft!
Beantwortet von (3,310 Punkte)
+32 Punkte
+29 Punkte

Fluggesellschaften verstehen nur die harte Tour:

ANWALT EINSCHALTEN und KLAGEN!

cool

Beantwortet von (3,560 Punkte)
+29 Punkte
+15 Punkte

Ich kann aus Erfahrung nur Mut zusprechen, die Fluggesellschaften sofort zu verklagen. DIe fahren nahezu durch die Bank die Hinhaltetaktik nach dem Motto: Nicht rühren, dann werden Reisende schon frustriert aufgeben. Wir haben die Kanzlei Bartholl in einem Rechtsstreit gegen die Condor Flugdienst GmbH eingeschaltet. Die Condor hat uns erst Mal immer wieder vertröstet und die hier im Forum schon geposteten Antwortschreiben zugesendet. Erst als wir den Anwalt eingeschaltet hatten, kam Bewegung in die Sache. Die Anwälte der Condor von der TM Anwaltskanzlei aus Oberursel wollten uns erst mit der Hälfte unserer Ansprüche (1200 EUR) abspeisen. Herr Bartholl hat uns Mut gemacht und wir haben dann geklagte. Und siehe da: Die Condor hat bereits auf den ersten Hinweis des Gerichts, dass wir sicherlich gewinnen werden, die Forderungen sofort anerkannt. Im Endeffekt habe ich durch die hervorragende Unterstützung von Herrn Bartholl gelernt, dass man nur etwas Mut und Selbstüberzeugung in die eigene Rechtsauffassung benötigt, um einen Gerichtsprozess zu gewinnen.

Herr Bartholl hat uns im Prozess gegen Condor vor dem Amtsgericht Düsseldorf hervorragend vertreten. Letztlich musste die Condor uns 2900 EUR und noch zusätzlich 500 EUR Anwaltsgebühren und Gerichtskosten erstatten. Herr Bartholl hat den Prozess klug, besonnen und mit absoluter Erfahrung für uns gewonnen. Wir möchten Herrn Bartholl an dieser Stelle noch einmal unseren Dank aussprechen. Eine solch exzellente Interessenvertretung ist nicht alltäglich.

Wir empfehlen die Kanzlei Bartholl.

Unsere Empfehlung kann hier eingesehen werden:

http://auskunft-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt/4_Bartholl_Jan#bewertungen

Beantwortet von (4,910 Punkte)
+15 Punkte
+11 Punkte
Lasst euch nicht an der Nase herumführen. Ryanair ist dafür bekannt, dass die im prozess IMMER und AUSNAHMSLOS irgendwelche "Wetterverhältnisse" als Ausrede (gesetz: außergewöhnliche Umstände) anführen. Fast immer ist es NEBEL. Es gibt zig Urteile zu Ryanair-Rechtsstreitigkeiten, in denen die versucht haben, Nebel als Grund für eine Flugverspätung anzuführen.

Es gilt: HARTNÄCKIG BLEIBEN zahlt sich bei Ryanair aus. Ryanair gehört sicher zu einer der europäischen Airlines, die die Fluggastrechte systematisch mit Füßen treten!

In gleicher Manier sollten Fluggäste reagieren und Ryanair ihre Grenzen aufzeigen. Sonst wird Ryanair es niemals lernen.
Beantwortet von (5,790 Punkte)
+11 Punkte
+7 Punkte

Fast alle Airlines ziehen die Ausrede "Wetterverhältnisse" bei den Fluggastrechten. Davon sollte man sich aber nicht irritieren lassen:

vgl. diese Frage

Wie kann man überprüfen, ob wirklich widrige Wetterverhältnisse vorlagen?

Beantwortet von (5,540 Punkte)
+7 Punkte
+3 Punkte

Ja, GUTEN MORGEN!

Wers noch nicht gemerkt hat: Fluggesellschaften rücken die Scheine nicht so einfach "aufs erste Anfordern" raus. Die bocken, was das Zeug hält. Da hilft es wenig, dass die Entschädigung im Gesetz steht.

Was will man als kleiner Verbraucher da schon machen? Die Flugkonzerne sind doch viel zu mächtig, als dass die sich um irgendwelche Flugpassagiere kümmern. Die EU Fluggastrechte sind ja auf dem Papier sehr schön. Alles hört sich wunderbar verbraucherfreundlich an. Wenn man dann aber mal im Schlamassel einer Flugverspätung feststeckte und die Entschädigung haben will, geht gar nichts. Was nützen solche Gesetze? Das ist wieder typisch Europa: Vorschriften über die Krümmung der Banane und Gurke, aber total unnütz in der Praxis.

Wenn man 250 € Entschädigung von der Fluggesellschaft will, kann mans gleich sein lassen. Bei 800 € oder mehr als 1000 € wirds natürlich schon interessanter. So viel Geld würd ich jetzt auch nicht einfach in den Wind schießen. Wenn ich einen gesetzlichen Entschädigungsanspruch auf soviel Geld habe, dann will ich den auch durchsetzen. 

Außerdem wärs mir der Spaß wert, allein schon deswegen, weil die Fluggesellschaften so dreist sind und immer glauben, die können mit ihren Kunden machen was sie wollen: Erstmal stundenlang in der Warteschleife hängen lassen, wenn man dran ist, weiß wieder keiner, worums geht usw.

Das ist heutzutage in der Flugbranche genauso wie bei Telekomkonzernen, Internetanbietern, der Bahn usw. Überall darf der Kunde schön für jede Extra "Leistung" zahlen, aber wehe, man beschwert sich einmal. Dann wird jeder Cent umgedreht. Lächerlich, einfach lächerlich. Oder besser: Traurig, einfach traurig!

ÜBRIEGENS: Die Fluggesellschaft muss den Anwalt zahlen, wenn sie verliert. Das ist in Deutschland wenigstens mal ein Argument, einen Rechtsanwalt zu bemühen, solche Entschädigungen einzuklagen.

Beantwortet von (6,180 Punkte)
+3 Punkte
+4 Punkte

So ein Unsinn!!! was soll denn das schon heißen:

dass es sich bei dem grund, der zu der Verspätung des Fluges am 02.12.2012 geführt hat, um einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne des 14. Erwägungsgrundes der Verordnung gehandelt hat, so dass wir gemäß Art. 5 Abs. 3 der EG-VO 261/04 leistungsfrei werden.

 Da versucht Condor doch nur wieder Sand in die Augen naiver und ahnungsloser Passagiere zu streuen. Die zitieren einfach den gesetzestext. Der sagt doch zu der Verspätung gar nichts aus. Das ist einfach irgendein Gesetzesbegriff, den man auf alle Fälle anwenden kann. Das scheint mir gezielte Augenwischerei zu sein: Passagiere so viele und so schwierige Rechtsbegriffe wie möglich vor die Füße werfen, dass leichtgläubige Leute den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sehen.

frown

So wird man heutzutage also als Kunde behandelt, der nicht nur bereits den ganzen Ärger und Stress wegen einer Flugverspätung mitmachen musste, sondern als Zugabe dann auch noch zum narren gehalten wird.

Und da wundern sich die Fluggesellschaften, dass Passagiere ärgerlich sind? Hallo? gehts noch?

Da ist doch die Entschädigung der Richtlinie wegen Flugverspätung nur ein kleiner Anfang. Eigentlich müsste man die Fluggesellschaften auf Schmerzensgeld verklagen. Wenn die Bahn sogar bei Unwetter, Schnee und Streik wegen Verspätung zahlen muss, wieso können die Fluggesellschaften sich bei jeder Verspätung rausreden.

Übrigens scheint Condor wohl alle Fälle erstmal abbügeln zu wollen (Bericht aus der Frankfurter Rundschau):

Fluggäste hatten in einem Fernsehbericht der ARD heftige Vorwürfe gegen Condor. Die Fluggesellschaft lehne generell eine Entschädigung ab, obwohl die Rechtslage klar sei.

Und wer dann klagt, hat wohl gute Aussichten, zu gewinnen:

Aus dem Rüsselsheimer Amtsgericht ist zu hören, dass die meisten Fälle gegen Condor entschieden würden.

Beantwortet von (6,640 Punkte)
+4 Punkte
+2 Punkte

Leute, leute , was man hier immer lesen muss: Eigentlich ist es doch sooo einfach!

Die meisten hier verstehen nicht, dass der Erfolg, um an die Entschädigung aus der VO 261/2004 zu kommen, bei ihnen selbst liegt:

Wer mutig und selbstsicher gegenüber einer Fluggesellschaft auftritt, hat schon fast gewonnen. Die Fluggesellschaften versuchen zwar auch kundige Flugpassagiere irgendwie hinzuhalten und loszuwerden. Aber erfahrene Claim-Manager bei den Airlines wissen sofort, mit wem sie es zu tun haben: abgeklärten und informierten Flugpassagieren, die es ernst meinen ODER zaghaften und unsicheren Verbrauchern, die sich leicht an der Nase herumführen lassen! Wer einen Beschwichtigungsbrief mit netten Entschuldigen und vielleicht einem Fluggutschein erhält, wird vom Claim-Management der Fluggesellschaft eben als Weichei crying eingeordnet, mit dem man es machen kann. Wer die Entschädigung voll ausgezahlt bekommt, kann sich auf die Schulter klopfen, und hat Entschiedenheit und Rückgrat bewiesen yescool

 

Wer unentschlossen und zögerlich an die Fluggesellschaft schreibt, ob die denn vielleicht wenigstens ein bisschen Geld überweisen könnten, der scheitert GARANTIERT. Mitarbeiter der Kundendienste bei den Fluggesellschaften sind da drauf trainiert, Schwächen bei Flugpassagieren auszumachen und die an der Nase herumzuführen. Wer schon alleine freundlich und bettelnd rumschwadroniert, wird bei denen nicht ernst genommen. Die haben doch nichts zu verschenken. Glaubt ihr ernsthaft Fluggesellschaften zahlen euch die Kohle mal eben so freiwillig??! Auch wenn die Entschädigung glasklar gesetzlich festgelegt ist, wissen die Fluggesellschaften, bei wem man es sich erlauben kann. Eben bei zartbesaiteten und total scheuen Leuten. Die kann man eben schon mit einem kurzen Schreiben für 55 Cent Briefmarke abspeisen.

Wer sich auskennt, weiß den Weg:

1. Schreiben an Fluggesellschaft

(dass die die Entschädigung zahlen (Bankverbindung angeben) und eine Frist setzen, bis wann die Airline gezahlt haben muss, sonst drohen, dass Rechtsanwalt eingeschaltet wird; hier in diesem Beitrag: Richtig mahnen Ich will mein Geld! wird genau beschrieben, wie man vorgehen muss)

 

2. Per Einschreiben an die Fluggesellschaft schicken

(um beweisen zu können, dass die es auch wirklich erhalten haben)

 

3. Rührt sich die Fluggesellschaft nicht (wie wohl immer) oder schreiben die irgendeinen Entschuldigungsbrief, sofort Rechtsverfolgung nach ZPO aufnehmen: wer sich auskennt, schickt sofort Mahnbescheid, wer so was noch nie gemacht hat, gibt die Sache einem erfahrenen Rechtsanwalt in die Hände.

So ein Rechtsanwalt zaubert ja auch nicht. Nur: Wenn ein Anwalt sich meldet, ist die Botschaft klar: Der Verbraucher meint es ernst und blendet nicht. Und so ein Forderungsbrief vom Anwalt macht schon Eindruck: Da weiß jede Fluggesellschaft, was die Stunde geschlagen hat. Und genau deswegen zahlen die Fluggesellschaften die Entschädigung auch meistens erst dann, weil sie dann wissen, dass der Flugpassagier die Sache nicht auf sich beruhen lässt.

Eigentlich seltsam, dass so wenige leute bescheid wissen und sich irgendwie immer durchwuseln wollen. Bei nem Rechtsstreit zählt immer HALTUNG, KONSEQUENZ UND STANDHAFTIGKEIT: Wer schon gebückt in so einen Streit reingeht, kann ja nur verlieren. Und wer seine Drohungen, einen Rechtsanwalt nach Verstreichen der gesetzten Frist, nie wahrmacht, wird natürlich nicht mehr ernst genommen. 

Beantwortet von (6,750 Punkte)
+2 Punkte
+4 Punkte
Hallo in die Runde,

ich hatte auch schon mal ähnlichen Ärger. Da hat man echt anderes zu tun. Aber gut. Ich habe mir jedenfalls Hilfe im Internet geholt. Hab gute Erfahrungen damit gemacht. :-)
Beantwortet von (220 Punkte)
Bearbeitet von
+4 Punkte
...