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Hallo,

ich bin letzte Woche Montag von meiner Reise nach Latein-Amerika zurückgekehrt. Dort habe ich meine Diplomarbeit fotografiert, die ich im Juli abgeben muss.
Nun kam mein Gepäck nicht in Hamburg an. Im Gepäck befinden sich all meine Filme und mein Computer mit dem ich arbeite. Nach dem ich den Verlust beim Lost&Found gemeldet hatte, erhielt ich einen Zettel mit referenznummer um mein verlorenes gepäck im internet zu verfolgen.
Am nächsten Tag konnte ich fest stellen dass es in Sao Paulo festhing. Laut Service der British Airways würde es mir mit dem nächsten Flieger nach Deutschland gebracht. Nun warte ich schon eine Woche. Angeblich soll es heute ankommen.

Aber ich habe EINE Woche meiner Zeit verloren um an meinem Diplom zu arbeiten. Da ich meine Filme nicht zum entwickeln bringen konnte und deswegen nicht weiter an meiner Diplom arbeiten konnte muss ich nun einen Antrag stellen um es zu verschieben. Allerdings geht nur eine Krankschreibung. und des weiteren hab eich eine Frist, wonach ich mein Diplom nicht mehr ablegen kann.
Ich bin super gestresst und fühle mich benachteiligt.
Gibt es irgendwelche entschädigungen für solch eine Situatiuon: emotionaler Stress, Arbeitsqualitätsminderung oder sowas wie beruflicher Nachteil?
Ich hoffe sehr dass nichts in meinem Gepäck fehlt oder kaputt gegangen ist....das wäre der Horror!!!

Bitte um Antwort wie ich vorgehen kann!

DANKE

Sanna
Gefragt in Gepäckverspätung von
wieder getaggt von
+11 Punkte

7 Antworten

+2 Punkte

Hallo zusammen: Unser Fall betraf eine Gepäckverspätung und zusätzlich noch einen Gepäckverlust des kleineren Koffers mit der Air Berlin. Wir haben ewig mit Air Berlin und dieser Firma Dolfi 1920 versucht, die Geschichte zu lösen. Das Ergebnis war ein Gutschein über 50 Euro und die Reparatur unseres Koffers, wenn wir ihn den dort auch noch einliefern.

Irgendwann wurde es uns zu blöd. Wir fühlten uns dort immer als Bittsteller. Nie wurde uns wirklich geholfen. Wir haben uns dann entschlossen, einen Fachanwalt für Gepäckrecht einzuschalten. Unser Rechtsschutzversicherer hat uns sofort geholfen. Wir haben dann alle Unterlagen an die Kanzlei Bartholl Legal Services nach Berlin geschickt und die haben sich bei uns gemeldet. Ich habe dann mit der Rechtsanwältin und sogar einmal mit Herrn Bartholl persönlich gesprochen. Die Anwälte haben sich wirklich sehr um uns gekümmert. Das war kein Vergleich zu Air Berlin oder Dolfi 1920.

Die Anwälte haben dann mit dem Rückversicherer oder Haftpflichtversicherer der Air Berlin verhandelt und für uns SAGENHAFTE 2870,55 € ausgehandelt. Da waren wir richtig baff. Wir hatten ein gutes Gefühl bei den Anwälten, aber das die so gut sind, hatten wir nicht erwartet.

Es hat zwar etwas gedauert aber nach 11 Monaten konnten wir uns dann endlich über das Geld freuen und damit gleich den nächsten uröaub buchen cheeky

 

Beantwortet von (5,890 Punkte)
+2 Punkte
Es geht (noch) nicht um verlorenes Gepäck...
+2 Punkte

Bei uns war es so, dass Iberia nicht nur den Koffer erst vertrödelt hat, sondern wir ihn auch noch vom Flughafen nach über 3 Wochen Bangen und Warten selber abholen mussten. Absolut lächerlicher Service. Erst verschludern die unseren Koffer und dann kümmern die sich wirklich null. Absolut nichts. angry Wir mussten dort jeden Tag anrufen und nachfragen, ob der Koffer denn jetzt gefunden worden ist oder nicht. Es hat alles nichts gebracht.

Wir haben dann zum Glück recht schnelle einen Fachanwalt eingeschaltet, weil wir den Koffer unbedingt brauchten. Erst als unser Anwalt der Iberia Dampf gemacht hat, kam Bewegung in die Sache. Nach 3 Tagen hat dann die Iberia angerufen und gesagt, dass der Koffer morgen zum Flughafen gefolgen würde. Weil die es nicht gebacken bekommen haben, habe ich ihn dann selbst vom Flughafen abgeholt. War klar, dass der dann auch noch aufgerissen war und einige Sachen fehlten. Der Koffer war ganz klar geöffnet und durchwühlt.

Unser Anwalt hat dann 1500 EUR für uns bei Iberia für den ganzen Stress rausgeholt was für uns OK war. Ich kann euch sagen, dass die Fluggesellschaften sich absolut nicht drum kümmern was mit eurem Gepäck geschieht. Das ist denen völlig egal. Daher kann man auch die ganzen nervenaufreibenden Anrufe bei den völlig inkompetenten und ahnungslosen Servicehotlines lassen. Das beste ist man schaltet schnell einen Fachanwalt ein, der ordentlich Druck macht. Anders verstehen die Fluggesellschaften nicht. Leider crying Dann bekommt man wenigstens eine Entschädigung. 1500 EUR Entschädigung war eigentlich gar nicht so schlecht für uns, weil die Tickets soviel gar nicht gekostet hatten und wir erst dachten dass wirt viel weniger bekommen. Aber die Anwälte wissen Bescheid wieviel euch zusteht.

 

Beantwortet von (4,510 Punkte)
+2 Punkte
+2 Punkte

Liebe Sanna,

zunächst einmal, wären für eine vollständige Beantwortung deiner Fragen noch zwei Dinge wichtig zu wissen.

  1. Handelt es sich bei dem Flug um einen Nur-Flug, d.h. der Flug wurde einzeln direkt bei der Airline gebucht oder um einen Teil einer Pauschalreise, die bei einem Reiseveranstalter gebucht wurde? Das Reiserecht unterscheidet nämlich hinsichtlich seiner Ansprüche nach diesen beiden Fällen.
  2. Aus welchen Land in Lateinamerika bist du nach Deutschland zurück geflogen? Das ist wichtig für die Entscheidung der Anwendbarkeit des Übereinkommens von Montreal. Nach diesem Übereinkommen könnten sich deine Ansprüche sowohl im Fall eines Nur-Fluges, als auch im Fall einer Pauschalreise richten. Allerdings ist es nur anwendbar, wenn der Start- und Zielflughafen jeweils in einem Mitgliedstaat des Übereinkommens liegt. Nicht alle Lateinamerikanischen Staaten sind jedoch Mitglied des MÜs. Mitgliedsstaaten sind z.B. Brasilien, Uruguay, Ecuador, Kolumbien, Peru oder Chile.

Ansprüche nach dem Übereinkommen von Montreal

Für den Fall, dass dein Flug auf einem Flughafen eines Mitgliedsstaates des MÜ gestartet ist, könnte sich für dich ein möglicher Anspruch aus Artikel 19 Abs. 1 MÜ ergeben. Hiernach hat der Luftfrachtführer den individuellen Schaden des Reisenden zu ersetzten, der durch die verspätete Beförderung von Reisegepäck entstanden ist.

Von einer Verspätung deines Gepäcks im Sinne dieser Norm, ist bei einer Verspätung von 1 Woche unzweifelhaft auszugehen. Daher wäre eine weitere Voraussetzung für die Geltendmachung eines Verspätungsschadens in deinem Fall, dass der Luftfrachtführer, d.h. entweder die Airline oder auch der Reiseveranstalter diese Verspätung deines Gepäcks zu verschulden hat. An einem solchen Verschulden fehlt es gem. Artikel 19 Abs. 2 MÜ immer dann, wenn der Luftfrachtführer nachweisen kann, dass er und seine Leute alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen haben, um einen Verspätungsschaden zu vermeiden oder dass es ihnen nicht möglich war solche Maßnahmen zu ergreifen. Daher wäre es weiterhin wichtig zu wissen, wieso dein Gepäck verspätet ist. Denn nur mit dieser Info lässt sich entscheiden, ob den Luftfrachtführer in deinem Fall für die Verspätung ein Verschulden trifft oder nicht.

Hat der Luftfrachtführer die Verspätung deiner Gepäcks zu verschulden, dann müsste dir weiterhin hieraus ein Schaden entstanden sein. Dieser Punkt erscheint mir in deinem Fall problematisch. Unter einem Schaden versteht man grundsätzlich jede unfreiwillige Einbuße an Rechten oder Rechtsgütern, die eine Person aufgrund eines bestimmten Ereignisses erleidet. Zu einem solchen Schaden zählt u.a. auch der sogenannte Erwerbsschaden. Hierunter ist grundsätzlich eine unfreiwillige Einbuße zu verstehen, die jemand erleidet, weil seine Arbeitskraft vorrübergehend oder dauerhaft beeinträchtigt ist und er mithin einen Schaden im Bezug auf sein Einkommen erleidet.

Wenn ich deine Ausführungen richtig verstanden habe, ist dir momentan jedoch noch nicht ein solcher Schaden entstanden. Denn im Fall das Erwerbsschadens kommt es nicht darauf an, dass deine Arbeitskraft an sich beeinträchtigt ist, sondern dass diese Beeinträchtigung auch zu einem finanziellen Nachteil führt. Im Fall eines Studenten ist dies jedoch erst dann der Fall, wenn das schädigende Ereignis, d.h. hier die Gepäckverspätung dazu führt, dass sich dein Studium verlängert, weil du z.B. die Frist für die Abgabe deiner Diplomarbeit nicht einhalten konntest und du somit erst später als ohne dieses Ereignis in das Berufsleben einsteigen kannst. Außerdem kennt das deutsche Schadensrecht in nur eng begrenzten Fällen die Möglichkeit, Schadenersatz für immaterielle Schäden zu verlangen. Emotionaler Stress, wie du es genannt hast, gehört jedoch im Rahmen des Artikels 19 MÜ nicht dazu. Daher scheint mir in deinem Fall die Voraussetzung des Schadens erst dann gegeben zu sein, wenn du wirklich die Frist zur Abgabe nicht mehr einhalten kannst. Das wünsche ich dir natürlich nicht! Momentan ist dir jedoch noch kein Schaden entstanden, den du über Artikel 19 MÜ ersetzt verlangen könntest.

Tritt dieser Fall jedoch in nächster Zeit ein, sehe ich in deinem Fall ein weiteres Problem bezüglich des Umfang des Schadensersatzes. Das Übereinkommen von Montreal kennt nämlich in seinem Artikel 20 die Möglichkeit, dass ein theoretisch bestehender Schadenersatz gekürzt werden kann, wenn der Reisende selbst eine Mitschuld daran trägt, dass der Schaden entstanden ist. Eine solche Kürzung erfolgt dann in dem Verhältnis indem das Verschulden des Reisenden und des Luftfrachtführers steht. Deine Situation ähnelt sehr einem Fall, den das LG Köln zu entscheiden hatte (AZ: 10 O 445/87). In diesem Fall hatte ein Reisender ebenfalls wichtige Unterlagen und Dokumente in seinem Koffer aufgegeben, der einer Verspätung zum Opfer viel und er einen Schaden dadurch erlitten hat. In diesem Fall entschied das LG Köln, dass der Reisende keinen Anspruch auf Schadenersatz hat, weil er zu 100 % selbst an der Entstehung des Schadens schuld ist. Es hätte ihm nämlich bewusst sein müssen, dass es bei aufgegeben Koffern zu einer Verspätung kommen kann und er hätte deshalb so wichtige Unterlagen in seinem Handgepäck transportieren müssen. Diesen Vorwurf wird man dir in deinem Fall leider auch mach müssen. Hättest du deinen Laptop und die Filme im Handgepäck transportiert, hättest du sie direkt nach deiner Ankunft in Deutschland zu Verfügung gehabt. Daher wird man in deinem Fall wohl auch davon ausgehen müssen, dass selbst wenn alle anderen Voraussetzungen (Verschulden und Schaden) gegeben sind, dein Schadenersatzanspruch im schlimmsten Fall um 100 % gekürzt wird und du somit nichts bekommst.

Ansprüche aus Reisevertragsrecht

Falls es sich bei deinem Flug, um einen Teil einer Pauschalreise gehandelt haben sollte, könnte sich ein alternativer Anspruch zu Art. 19 MÜ aus § 651f Abs. 1 BGB ergeben. Hiernach kannst du einen etwaigen Schadenersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter geltend machen. Hierbei bestehen jedoch vermutlich die gleichen beiden Probleme wie bei einem Anspruch nach Artikel 19 MÜ. Auch hier fehlt es an einem Schaden, solange dir noch kein geldwerter Nachteil in Form eines verzögerten Berufseinstiegs entstanden ist. Und auch hier kann über § 254 BGB ein Mitverschulden deinerseits zu einer vollständigen Kürzung des Anspruches führen.

Daher ist es meiner Meinung nach in deinem Fall fast aussichtslos einen Schadenersatzanspruch geltend zu machen und es ist für dich sehr zu hoffen, dass du dein Gepäck schnellstmöglich unbeschadet zurück erhältst.

Beantwortet von (24,540 Punkte)
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Lieber Bugrad!

herzlichen dank für deine sehr ausführliche antwort! nachdem ich sie gelesen hatte überkam mich gleich das gefühl meine letzten energien und meine schon viel zu kurz geratene zeit in die falschen kanäle zu lenken. dehalb verwarf ich meine Hoffnung einen Schadensersatz für meine Stresssituation zu bekommen...auch wenn ich mir von meinem Arzt einen schweren Neurodermitisfall schriftlich attestieren ließ und die daraus resultierende Arbeitsunfähigkeit als Servicekraft.
ich sprach auch mit einem Freund der Jura studiert und meine Aussichten auf eine faire Entschädigung schwanden dahin.
Da ich momentan ja wie schon geschireben in meiner Diplomphase stecke bin ich etwas schwerfällig mit Antworten. Tut mir leid!
Nun will ich wenigstens für meine zerstörte Reisetasche Schadensersatz geltend machen...nur leider besitze ich keine Rechnung davon. Fakt ist das aufgrund des Risses Dinge aus der Tasche fehlen, die ich von meiner Reise mitbrachte.
Das sind zwar werttechnisch nur Kleinigkeiten (also um die 30 euro) aber dennoch beschwingt mich das leise Gefühl, dafür auch keine Entschädigung geltend machen zu können.  Wie unfair ist das denn??
Im übrigen hab ich den Flug über ein Internetportal gebucht. der Flug ging nach Brasilien. Was, wenn ich dich richtig verstehe, mir eine unmögliche Situation beschert, in der ich auf nix recht hab.
ich verstehe schon, dass die irgendwie rechnungen haben wollen, aber kann man das echt verlangen? ich glaube im seltensten fall verwart jemand bongs von Taschen über monate oder jahre  um sie dann irgendwann man bei einer fluggesellschaft vorzulegen!? zumal ich denke dass die den riss selbst gesehen haben...und das die tasche nicht nichts gekostet hat ist ja wohl klar!

ich weiss jetzt irgendwie nicht was ich denen schreiben soll.
+1 Punkt

Iberia hat uns das schöne Märchen aufgebunden, dass unsere wirklich ärgerliche Flugverspätung in Madrid auf einen Streik zurückzuführen wäre. Ich hatte das erst geglaubt. Erste Zweifel kamen dann auf, nachdem andere Reisende am Flughafen nach 4 Stunden warten erneut nachgefragt hatten, warum es nicht weitergeht. Plötzlich war von Streik nicht mehr die Rede, sondern es hieß an der Maschine läge ein technischer Defekt vor, der erst behoben werden müsste. Sehr seltsam. Es war sehr ärgerlich, den ganzen Tag am Flughafen verbringen zu müssen.

Als wir aus dem Urlaub wiederkamen hat mir ein anderer Reisender eine mail zugeschickt und gesagt, er wird von der Iberia 600 € Entschädigung wegen der Flugverspätung verlangen. Da Iberia uns wirklich nicjt gut behandelt hat, habe ich mich dem angeschlossen und auch für mich und meine Frau 1200 € Entschädigung angefordert. Iberia hat nichts gemacht. Ich habe dann nochmal mit einem Einschreibebrief gemahnt: wieder nichts. Fast hätte ich die Sache aus den Augen verloren, zum Glück habe ich dann nach 8 Monaten nochmal dran gedacht und meine Frau  und ich haben uns dann entschlossen, einen Anwalt einzuschalten. 

Es war in unserem Fall so wie alle anderen hier auch schreiben. Erst hat die Iberia einfach nichts gemacht, als unser Anwalt dann für uns gegen Iberia vorging, gab es innerhalb von einem Monat die Zusage, dass 1200 € sofort gezahlt werden und nach einigen weiteren Wochen hatten wir dann den Scheck von der Iberia im Briefkasten.

Iberia Flugverspaetung

Ich weiß heute dass ich irgendwelchen Aussagen der Iberia keinen Glauben mehr schenken würde. Die Fluggesellschaften scheinen ihre Mitarbeiter darauf zu trimmen, Verbrauchern Sand in die Augen zu streuen und gezielt irgendwelche Ausreden zu verbreiten. Ziel ist es immer, die Verbraucher in die Irre zu führen, damit auch ja niemand auf die Idee kommt und die gesetzlich festgeschriebene EU-Gesetz Entschädigung bei Flugverspätungen einklagt. Schade, dass dxie so mit Kunden umgehgen.

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Doch, es gibt eine Pauschale für Gepäckverspätungen. Ob das jetzt eine Tagespauschale oder Komplettpauschale ist oder so, weiß ich nicht. Auf meinem Flug mit Lufthansa war mein Rimowa Koffer auch verspätet. Ich bin dann dort am Flughafen zum Schalter und habe es der Dame gemeldet. Die Lufthansa sagte mir, dass sie mir erstmal 850 € Sofortkompensation zahlen würden. Diese 850 € müssten sie zahlen. Alles andere sollte ich dann nachher mit Lufthansa klären. Die haben mir dann auch sofort am Flughafen 850 € gezahlt. Ich musste noch ein rosa Papier unterschreiben (Auszahlungsquittung Gepäckunregelmäßigkeiten), aber dann habe ich das Geld bekommen. Vielleicht habe ich auch etwas herumgequengelt, dass ich meine Sachen nicht hatte und nun ohne alles dastehe cheeky Aber ärgerlich war es in jhedem falle.

Dann haben die mir wegen noch einen PIR Report gegen (Bericht über BEschädigung an Ihrem aufgegebenen Gepäck), war ein gelbes Blatt, komisch fällt mir erst jetzt auf, dass dort steht, Beschädigung an aufgegebenem Gepäck und nicht Gepäckverspätung. Dann hat die Lufthansa mir nachher noch 1350 Euro zusätzlich überwiesen. Dafür musste ich aber einen Anwalt einschalten.

Ich denke man muss ein bisschen zeigen, dass man nicht einfach so nachgibt, dann bekommt man am Flughafen etwas Geld und nachher Schadensersatz.

Gepaeckverspaetung Lufthansa was tun

Gepaeckverspaetung Schadensersatz Pauschale

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Hallo liebe Sanna,

etwaige Ansprüche bei Gepäckverspätung sowie wegen Gepäckschaden und /oder -verluste ergeben sich aus dem Montrealer Übereinkommen. 

(1) Gepäckverspätung

Eine Verspätung ist dann anzunehmen, wenn das Gepäck über eine nach den einzelnen Umständen angemessene Wartezeit hinaus dem Reisenden am Bestimmungsort nicht übergeben werden kann.

In Ihrer Situation kommt der Verlust Ihrer Diplomarbeit erschwerend hinzu. 

(2) Gepäckschaden

Ein Gepäckschaden oder auch eine Gepäckbeschädigung, bedeutet die körperliche Verschlechterung und wertmindernde Einwirkung durch Substanzverletzung des aufgegebenen Reisegepäcks. Umfasst werden also materielle Schäden. Bei Ihnen handelt es sich allerdings um einen immateriellen Schaden, der aufgrund der Entscheidung EuGH mit Urteil vom 06. Mai 2010 (C-63/09 Axel Walz/Clickair)ebenso geltend gemacht werden kann. 

Anspruchsgrundlage ist in dem Fall Artikel 19 .

Artikel 19   Verspätung

Der Luftfrachtführer hat den Schaden zu ersetzen, der durch Verspätung bei der Luftbeförderung von Reisenden, Reisegepäck oder Gütern entsteht. Er haftet jedoch nicht für den Verspätungsschaden, wenn er nachweist, dass er und seine Leute alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung des Schadens getroffen haben oder dass es ihm oder ihnen nicht möglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen.

Die Haftungsobergrenze liegt bei 1.131 Sonderziehungsrechte, was ca. 1350€ entspricht. Dies gilt pro geschädigter Person und nicht pro Gepäckstück!

Zu beachten ist außerdem die  Anzeigefrist von 21 Tagen nach Erhalt des Gepäcks bei der Airline.

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Also ich habe ein Interview mit einem Rechtsanwalt in der Zeitschrift Wirtschaftswoche (seite 78 unter Steuern und Rechtgelesen über das Montrealer Abkommen. Wenn ich das richtig verstehe, muss die Airline auf jeden Fall ca. 1400 € für die ganzen Ausgaben zahlen, die man hat, solange der Koffer weg ist. Wer im Urlaub ist, der kann zusätzlich noch den Urlaubspreis zurückfordern.

"Welche Rechte haben Kunden bei verspätetem Gepäck?

Sie dürfen kaufen, was sie benötigen: Das geht von der Zahnbürste bis zu Schuhen. Die Fluggesellschaft muss konkret entstandene Kosten erstatten. Wer in einem heißen Land schwitzt, braucht schnell zwei T-Shirts. Auf einer Kreuzfahrt darf ein T-Shirt auch mehr kosten. Die Airline haftet bis zu umgerechnet 1400 € pro Person (nach Montrealer Abkommen)."

Ich frage mich nur, wieso die Airline (bei mir KLM) einfach nicht reagiert. Ich habe - wie vom Anwalt im Interview - vorgegeben, den Gepäckverlust sofort am flughafen gemeldet. habe auch ein Papier bekommen (so ein Ausdruck Property Irregularity Report) und der Fluggesellschaft alles zugeschickt. Ich erhalte aber seit Wochen keine Antwort. Langsam werde ich nervös. Ich werde denen jetzt eine letzte Frist stellen und wenn in einer Woche kein Geld da ist, gehe ich zum Anwalt.

Ich werde euch berichten!

Hier der Artikel aus der Wirtschaftswoche

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