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Ich habe eine Frage zu den Gebühren, die man zahlen muss, wenn man flightright beauftragt. Mein Freund und ich hatten eine Flugverspätung mit Air Berlin und haben die auch schon zigmal angeschrieben. Die melden sich einfach nicht. Da wir nicht nachgeben wollen, hatten wir im Internet gesucht, was man machen kann. Dabei sind wir durch einen Artikel in der Stiftung Warentest auf die Fluggasthelfer EUClaim, flightright und Fairplane gestoßen.

In den Kommentaren bei Stiftung Warentest stehen aber einige NEGATIV-Erfahrungen von Kunden. Wenn man im Internet sucht, gibt es wohl einige Kritiken von Kunden (Erfahrung mit euclaim.de http://www.gutefrage.net/frage/hat-jemand-erfahrungen-mit-euclaim-de-betrifft-fluggastrechte, Erfahrungen zu EUClaim - http://www.vielfliegertreff.de/reiselust-reisefrust/28662-erfahrungen-zu-euclaim.html, flightright fällt negativ auf http://www.ciao.de/Fluggastentschadigungen__Test_8904982, Erfahrungen mit flightright.de http://www.gutefrage.net/frage/erfahrungen-mit-flightrightde).

Gibt es eine Seite, wo die Gebühren der Flug-Inkassofirmen verglichen werden? Wir wollten eigentlich flightright auswählen, denn bei denen auf der Seite steht: Sie zahlen für unsere Dienstleistung faktisch nichts. Jetzt haben wir aber im Internet gelesen, dass die sogar teurer als ein normaler Anwalt wären:

Flightright AGB und

http://www.vielfliegerforum.de/reiserecht-71/flightright-wirklich-ohne-kosten-382800/

Wir blicken da nicht mehr durch. Muss man jetzt Gebühren zahlen oder zahlt man nichts bzw. nur, wenn die Fluggesellschaft die Entschädigung zahlt? Wieso steht in dem Urteil was von Druckmittel gegen den Kunden? Hat jemand Erfahrung mit flightright oder EUclaim? Kommt EUClaim aus Holland?

Vielen Dank für die Kommentare.

Birgit

Gefragt in Europäische Fluggastrechte von
Bearbeitet von
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Beste Antwort

Also, in dem Urteil steht, dass die flightright von der Kundin 139,23 Euro haben wollte. In den AGB der flightright haben die sich eine Geschäftsgebühr nach RVG 2300 Faktor 1,5 zusichern lassen. Wenn man mit einem Rechtsanwalt nichts besonderes vereinbart und die Angelegenheit keine besondere Schwierigkeit aufweist, erhält der Rechtsanwalt Gebühren von 120,67 Euro, was einer Geschäftsgebühr zum Faktor 1,3 entspricht, die der BGH als Regelgebühr ansetzt (Bundesgerichtshof Grundsatzurteil vom 11. Juli 2012 mit Aktenz VIII ZR 323/11).

Das bedeutet tatsächlich, dass die flightright in der ausgeurteilten Sache mehr Gebühren von der Kundin verlangt hat, als diese bei der Beauftragung eines Rechtsanwaltes, der eine normale Regelgebühr von 1,3 abrechnet, hätte zahlen müssen. Bei flightright kostete es 139,23, der Anwalt hätte 120,67 Euro gekostet. Flightright hatte damit 18,56 Euro höhere Kosten.

Das flightright teurer als ein Rechtsanwalt ist, wäre ja legitim, wie das AG Mönchengladbach auch sagt. Dass die aber groß damit werben "Wir kümmern uns um alles und Sie zahlen nur, wenn wir Erfolg haben!" UND dann teurer als ein Anwalt sind, geht zu weit, hat das Gericht entschieden.

Ich weiß es zwar nicht genau, aber das Urteil scheint nicht rechtskräftig zu sein, wenn man diesem Zitat aus der Legal Tribune Online Glauben schenken darf, in dem der "Mitgründer und Rechtsexperte beim Unternehmen Flightright", Philipp Kadelbach, sagte: "Wir haben gegen das Urteil Berufung eingelegt, weil es unserer Ansicht nach falsch ist".

Beantwortet von (1,080 Punkte)
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Lies Dir mal das Urteil vom Amtsgericht Erding (AG Erding, Urteil vom 13.05.2015, Aktenzeichen 4 C 420/15) durch:
 
Verbraucher hat keinen Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren, wenn zuvor ein Rechtsdienstleister (flightright GmbH) die Forderung durchzusetzen versucht hat.
 
Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes mit der außergerichtlichen Beitreibung der Ausgleichsforderung erfolgte zwar nach Verzugseintritt und stellt grundsätzlich eine Maßnahme zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung dar, die im Regelfall dem adäquaten Kausalverlauf entspricht und nicht gegen § 254 BGB verstößt (vgl. Palandt/Grüneberg [73.Aufl. 2014], § 286 Rn. 45). Vorliegend ist aber zu sehen, dass der Kläger vor der Beauftragung seines Prozessbevollmächtigten bereits die flightright GmbH mit der außergerichtlichen Forderungsdurchsetzung beauftragt hatte. Die flightright GmbH ist gerichtsbekannt ein professionelles, auf Erfolgshonorarbasis agierendes Inkassounternehmen, das sich auf die Geltendmachung von Ansprüchen nach der europäischen Fluggastrechte-Verordnung spezialisiert hat.
 
Es ist vor diesem Hintergrund für das Gericht nicht nachvollziehbar, weshalb nach einem erfolglosen Mahnschreiben der flightright GmbH zusätzlich noch ein Anwalt mit der außergerichtlichen Forderungsdurchsetzung beauftragt wurde.
 
Ist ja irgendwie auch logisch. Warum soll man erst irgendwelche Büros einschalten. Am besten gleich zu einem Fachanwalt. Die regeln alles
–62 Punkte
Also, wenn ich das richtig verstehe, nehmen die nur Gebühren, wenn Du den Fall gewinnst. Ich habe mir die AGB mal durchgelesen. Das versteht ja kein Mensch. Aber auch in den AGB stand drin, dass Du nur bei Erfolg von flightright zahlst.
Beantwortet von (900 Punkte)
–62 Punkte
+58 Punkte

In dem Urteil vom Amtsgericht steht doch drinne, dass die flightright selber sagt, dass es zum beispiel bei einer Forderung von bis 300 Euro KOSTEN beispielsweise einschließlich Umsatzsteuer € 53,55 betragen können (§ Nr. 2 Abs. 4 der flightright Allgemeinen Geschäftsbedingungen).

Bei flightright selber kann man eine schön übersichtliche Kostentabelle sehen, da stehen die Kosten genau drinne:

http://www.flightright.de/agb

(unter Punkt §5).

Ich verstehe das so, dass also Gebühren anfallen.

Beantwortet von (860 Punkte)
+58 Punkte
Natürlich arbeiten die nicht für umsonst. Das ist ja gerade der Trick: Schön Werbung machen: Alles kostenlos, um dann für mehr !!!!! Gebühren als beim normalen Rechtsanwalt den Gerichtsprozess machen und von der Entschädigung dann 25% (oder waren es sogar mehr!?) zu nehmen. Naja, wer Inkassobüros vertraut...
+58 Punkte

Inkassounternehmen haben genrell nicht den besten Ruf. Diese Nachricht kam letzte Woche über den Beck-Ticker. Soweit ersichtlich will die Bundesregierung versuchen, die enormen Kosten durch Inkassobüros zu verhindern. Inkassobüros würden Kosten aufgebläht.

Rechtsausschuss: Experten fordern effizientere Beaufsichtigung von Inkassofirmen

Die Kontrolle von Inkassofirmen müsse intensiviert werden, um windige Betriebe und unseriöse Geschäftspraktiken besser in den Griff zu bekommen und so überzogenen Kostenbelastungen von Bürgern entgegenzuwirken, bei denen Schulden eingetrieben werden. Diese Forderung erhoben übereinstimmend Vertreter der Wirtschaft und der Verbraucherverbände am 15.05.2013 bei einer Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages.

Bisherige Aufsicht als ungenügend kritisiert

Bislang funktioniere eine solche Aufsicht nur ungenügend, kritisierte Kirsten Pedd vom Bundesverband der Inkasso-Unternehmen. «Schwarze Schafe» in der Branche gefährdeten auch seriöse Firmen. Boris Wita von der schleswig-holsteinischen Verbraucherzentrale monierte, dass eine Kontrolle dieses Sektors bislang «eigentlich gar nicht stattfindet», nur sehr selten werde einem Inkassobetrieb die Lizenz entzogen. Wita plädierte für eine bundesweite zentrale Aufsichtsbehörde, die auch spürbare Sanktionen verhängen können müsse.

Beantwortet von (1,370 Punkte)
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+44 Punkte
Unseren Fall mit Ryanair haben die gar nicht erst angenommen. Was sollen die tollen Versprechungen von wegen "Wir übernehmen die Kosten der Rechtsverfolgung" oder "Erfolgsquote liegt bei 95%", wenn die Flugverspätungen gar nicht annehmen?
Beantwortet von (3,310 Punkte)
+44 Punkte
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Werbeversprechen sind eben wie Schall und Rauch wink

Beantwortet von (2,750 Punkte)
+45 Punkte
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Wenn das stimmt, ist es wirklich ein starkes Stück. Erst Verbrauchern vorgaukeln, dass sie nix bezahlen müssen und dann abkassieren.

angry

Beantwortet von (3,560 Punkte)
+45 Punkte
+45 Punkte

Das Geschäftsmodell von Inkassounternehmen war doch seit jeher Einschüchterung und Nebelkerzenwerfen. Kein seriöser und ehrbarer Kaufmann schaltet ein Inkassobüro ein. Wildwest-Methoden sind eine Anekdote aus dem vergangenen Jahrhundert.

Beantwortet von (2,290 Punkte)
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+40 Punkte

Sollte das echt stimmen, dass die Fluggasthelfer angry no mit KOSTENLOS werben und dann über die Hintertür Gebühren abzocken wollen, wäre das ein Fall für die Gerichte. Da müsste doch schon längst die Verbraucherzentrale eingeschritten sein, oder!?

Weiß jemand mehr??

Beantwortet von (3,750 Punkte)
+40 Punkte
+36 Punkte
Das glaube ich nicht, dass die Gebühren nehmen. Das wäre total rechtswidrig. Da steckt irgendwas anderes hinter dem Fall. Man kriegt ja nie genau mit, was da bei so einem Gerichtsprozess Sache war.

Außerdem kann das nicht gesetzlich sein, dass flightright oder die ganzen Inkassoleute mehr Gebühren nehmen können, als Rechtsanwälte. Da müssten Anwälte ja schön blöd sein, wenn sie nicht alle Inkassobüros aufmachen würden.

Es muss doch hier im Forum einen Experten geben, der die Sache näher kennt. Kann da nicht jemand mal Licht in die Sache bringen!??????
Beantwortet von (3,690 Punkte)
+36 Punkte
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