Du fragst dich, ob es eine Bestimmung für die Aussage gibt, dass Modellflugzeuge in Deutschland eine Haftpflichtversicherung brauchen.
Es ist denke ich tatsächlich so, dass für ferngesteuerte Modellflugzeuge gemäß § 102 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung eine separate Versicherungspflicht besteht:
(1) Der Haftpflichtversicherungsvertrag für Drittschäden muss die sich aus dem Betrieb eines Luftfahrzeugs für den Halter ergebende Haftung decken.
(2) Die Mindesthöhe der Versicherungssumme bestimmt sich bei Luftfahrzeugen nach § 37 Abs. 1 des Luftverkehrsgesetzes.
(3) Für Drachen, Flugmodelle und nichtmotorgetriebene Luftsportgeräte ist Gruppenversicherung zulässig.
Dies gilt auch für kleine Flugzeuge, also unter 5 Kilo und ohne Motor. Sogar Drachen sollen davon betroffen sein, falls sie höher als 30 Meter steigen können, und zwar seit einer Änderung der Luftverkehrs-Zulassungsverordnung seit dem 11. August 2005.
Wie Absatz 3 besagt, sind auch Gruppenversicherungen möglich - beispielsweise als Modellflieger in einem Verein.
Ohne die verpflichtende Haftpflichtversicherung für Modellflugzeuge ist das Fliegen mit ihnen deshalb denke ich illegal.
Ich kann mir aber vorstellen, dass diese Versicherungspflicht ihren Grund hat. Modellflugzeuge werden ja in der Regel ferngesteuert, dabei kann es zu Unterbrechungen in der Verbindung zwischen der Steuerzentrale und dem Fluggerät kommen. Außerdem kann es zu Abstürzen kommen und auch, vielleicht auch gerade Anfängerpiloten, zu einem Verlust der Kontrolle in der Luft.
Wenn dann also ein solcher Absturz beispielsweise passiert, dann kann nicht nur das Flugzeug Schaden davon tragen, sondern möglicherweise auch das Eigentum anderer, ebenso wie im schlimmsten Fall Personen selbst. Aus solchen Unfällen können Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen erwachsen, die sich, ohne eine Versicherung, die einen finanziellen Teil auffängt, schnell zu gewaltigen Summen summieren können. Damit ein Pilot also abgesichert ist, und außerdem auf der anderen Seite auch sichergestellt ist, das andere, denen etwaige Schäden entstehen können, dafür wirklich entschädigt werden können, erscheinen mir eine Haftpflichtversicherung und auch eine Pflicht derselben sehr sinnvoll.