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Ich bin gemeinsam mit 4 Arbeitskollegen von Hamburg über Frankfurt nach Madrid mit der Lufthansa geflogen. In Hamburg gab es einige Verzögerungen, weil an der Maschine irgendein technischer Defekt am Triebwerk festgestellt worden war. Das war recht schnell behoben. Trotzdem landeten wir in Frankfurt zu spät, um unseren Anschlussflug nach Madrid zu bekommen. Am Schalter sagte uns die Dame der Lufthansa nach langer Wartezeit, dass sie uns leider nicht weiterhelfen könne. Wir wären zu spät am Gate erschienen. Erst nach mehrmaligen Diskussionen und unserer Drohung, ansonsten den Vorgesetzten zu holen, wurden wir auf einen anderen Flug umgebucht.

Durch die ganzen Umbuchungen und Verspätungen kamen wir erst kurz nach Mitternacht in Madrid an. Wir mussten alle nach Valldolid für einen Geschäftstermin. Da wir so spät in Madrid nicht mehr weiterkonnten, mussten wir uns ein Hotel nehmen. Wir sind zu fünft mit dem Taxi vom Flughafen ins Hotel.

Jetzt verweigert Lufthansa unsere Forderungen nach Entschädigung und Schadensersatz für Hotel, Mahlzeiten, Taxikosten und Telefonkosten mit dem Hinweis, dass sie "den Entlastungsbeweis" nach der FluggastVO 261/2004 führen könnten und die Vorfälle als außergewöhnliche Umstände betrachten.

Was können wir hier machen? Haben wir Ansprüche gegen die Lufthansa?

Haben wir zusätzlich möglichen Ansprüchen auf Ausgleichszahlung und Entschädigung wegen der Flugverspätung auch Möglichkeiten, den verpassten ersten Termin des Geschäftstermins und Verdienstausfall oder entgangenen Gewinn zu fordern?

Hat jemand hier Erfahrung mit Lufthansa?

Vielen Dank für die Kommentare!
Gefragt in Flugverspätung von
wieder getaggt von
+99 Punkte

67 Antworten

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Die müssen euch alles bis zum letzten Cent bezahlen.

Wer sich erdreistet, Rechnungen nicht zu zahlen, muss eben am Schluss nach der Gerichtsverhandlung die RICHTIG DICKE RECHNUNG ZAHLEN!
Beantwortet von (5,410 Punkte)
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Leute, leute , was man hier immer lesen muss: Eigentlich ist es doch sooo einfach!

Die meisten hier verstehen nicht, dass der Erfolg, um an die Entschädigung aus der VO 261/2004 zu kommen, bei ihnen selbst liegt:

Wer mutig und selbstsicher gegenüber einer Fluggesellschaft auftritt, hat schon fast gewonnen. Die Fluggesellschaften versuchen zwar auch kundige Flugpassagiere irgendwie hinzuhalten und loszuwerden. Aber erfahrene Claim-Manager bei den Airlines wissen sofort, mit wem sie es zu tun haben: abgeklärten und informierten Flugpassagieren, die es ernst meinen ODER zaghaften und unsicheren Verbrauchern, die sich leicht an der Nase herumführen lassen! Wer einen Beschwichtigungsbrief mit netten Entschuldigen und vielleicht einem Fluggutschein erhält, wird vom Claim-Management der Fluggesellschaft eben als Weichei crying eingeordnet, mit dem man es machen kann. Wer die Entschädigung voll ausgezahlt bekommt, kann sich auf die Schulter klopfen, und hat Entschiedenheit und Rückgrat bewiesen yescool

 

Wer unentschlossen und zögerlich an die Fluggesellschaft schreibt, ob die denn vielleicht wenigstens ein bisschen Geld überweisen könnten, der scheitert GARANTIERT. Mitarbeiter der Kundendienste bei den Fluggesellschaften sind da drauf trainiert, Schwächen bei Flugpassagieren auszumachen und die an der Nase herumzuführen. Wer schon alleine freundlich und bettelnd rumschwadroniert, wird bei denen nicht ernst genommen. Die haben doch nichts zu verschenken. Glaubt ihr ernsthaft Fluggesellschaften zahlen euch die Kohle mal eben so freiwillig??! Auch wenn die Entschädigung glasklar gesetzlich festgelegt ist, wissen die Fluggesellschaften, bei wem man es sich erlauben kann. Eben bei zartbesaiteten und total scheuen Leuten. Die kann man eben schon mit einem kurzen Schreiben für 55 Cent Briefmarke abspeisen.

Wer sich auskennt, weiß den Weg:

1. Schreiben an Fluggesellschaft

(dass die die Entschädigung zahlen (Bankverbindung angeben) und eine Frist setzen, bis wann die Airline gezahlt haben muss, sonst drohen, dass Rechtsanwalt eingeschaltet wird; hier in diesem Beitrag: Richtig mahnen Ich will mein Geld! wird genau beschrieben, wie man vorgehen muss)

 

2. Per Einschreiben an die Fluggesellschaft schicken

(um beweisen zu können, dass die es auch wirklich erhalten haben)

 

3. Rührt sich die Fluggesellschaft nicht (wie wohl immer) oder schreiben die irgendeinen Entschuldigungsbrief, sofort Rechtsverfolgung nach ZPO aufnehmen: wer sich auskennt, schickt sofort Mahnbescheid, wer so was noch nie gemacht hat, gibt die Sache einem erfahrenen Rechtsanwalt in die Hände.

So ein Rechtsanwalt zaubert ja auch nicht. Nur: Wenn ein Anwalt sich meldet, ist die Botschaft klar: Der Verbraucher meint es ernst und blendet nicht. Und so ein Forderungsbrief vom Anwalt macht schon Eindruck: Da weiß jede Fluggesellschaft, was die Stunde geschlagen hat. Und genau deswegen zahlen die Fluggesellschaften die Entschädigung auch meistens erst dann, weil sie dann wissen, dass der Flugpassagier die Sache nicht auf sich beruhen lässt.

Eigentlich seltsam, dass so wenige leute bescheid wissen und sich irgendwie immer durchwuseln wollen. Bei nem Rechtsstreit zählt immer HALTUNG, KONSEQUENZ UND STANDHAFTIGKEIT: Wer schon gebückt in so einen Streit reingeht, kann ja nur verlieren. Und wer seine Drohungen, einen Rechtsanwalt nach Verstreichen der gesetzten Frist, nie wahrmacht, wird natürlich nicht mehr ernst genommen. 

Beantwortet von (6,750 Punkte)
+10 Punkte
Wer den Fluggesellschaften aus der Hand frisst, hat schon verloren.
+8 Punkte
Es ist echt traurig, wie Fluggesellschaften einerseits immer in der Werbung sich so loben ("There is no better way to fly"), um dann bei sehr ärgerlichen Flugverspätungen Fluggastrechte mit Füßen zu treten. Und das ja offenbar systematisch...
Beantwortet von (6,510 Punkte)
+8 Punkte
Wieso, ist doch gerecht:

Wer den MUMM hat und den Fluggesellschaften Paroli bietet, kommt ja letztlich an sein Recht.

Und wer eben den Rechtsstreit scheut, bekommt nichts. So läuft das eben. Die leute sind halt nur heutzutage völlig verweichlicht und wollen von irgendwem kohle ohne irgendwas dafür zu tun. So läuft es eben nicht. Und die Airlines haben eben rausgefunden, dass man Flugpassagiere schön an der Nase herumführen kann, weil die letztlich sowieso nichts machen und nur laut rumbellen.

Wie sagt der Volksmund so schön:

Hunde, die bellen, beißen nicht.

Genau das wissen die Fluggesellschaften. Die ganzen Drohungen von wegen: Ich schalte sonst meinen Anwalt ein und geh vor Gericht ziehen nicht, weil nicht mal ein Promille der Flugpassagiere so was ernsthaft durchzieht. Da schmunzelt so eine Fluggesellschaft eben nur.
+6 Punkte

STOP !

Leute, hier wird gepostet was das Zeug hält. Aber kaum einer sagt klar, was Sache ist. Ich hatte mit meinen Kollegen eine Reise mit TUI gebucht. Am Flughafen sagte uns TUIfly dann plötzlich, dass der Flug auf spätabends verschoben wäre. Sonst nichts. 

NATÜRLICH waren wir uns auch unsicher, ob wir die Entschädigung wegen der Flugverspätung fordern durften, da das bei uns zusammen immerhin 10800 € ausmachte und ein Vielfaches des Reisepreises war, den wir überhaupt bezahlt hatten. Aber genau das ist schon der ERSTE FEHLER aller Passagiere: Selbstzweifel.

Wer sich nicht erhobenen Hauptes und selbstsicher an die Fluggesellschaft wendet, hat schon verloren. Der kleinste Zweifel wird von den Fluggesellschaften ausgeschlachtet. Ich denke, dass unser Fehlöer war, dass wir in unseren Briefen zu nett waren. Wir hätten es machen sollen wie einige hier im Forum: SOFORT KNALLHART eine Frist setzen und danach zum Anwalt. Wir waren leider etwas zu zaghaft und haben immer wieder selbst versucht, TUIfly zu überzeugen. Hat nichts gebracht.

Ich kann euch aus Erfahrung sagen, dass nur konsequentes Handeln hilft:

1. Brief mit Forderung und sofort auch einer kurzen FRIST an Fluggesellschaft PER EINSCHREIBEN mit RÜCKSCHEIN schicken. Sagen, dass nach Ablauf der Frist sofort ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird.

2. Ist die Frist abgelaufen, einen Rechtsanwalt einschalten. Sonst kommt eh nichts.

Und bei uns war es echt GENAUSO wie viele hier posten. Erst nachdem wir eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei eingeschaltet hatten, hat die TUIfly reagiert. Dann aber (zu unserer großen Überraschung und Freude cheeky gleich mit einem Scheck über 10 Tausend euro).

Leider posten hier alle meistens, wenn es schon zu spät ist. Also, für die die wissen wollen, wie man an die Entschädigung gelangt, hier nochmal das Ergebnis

yescool

 

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Wir empfehlen die KANZLEI BARTHOLL BLS aus Berlin.

Kompetent. Durchsetzungsstark und sehr gute Ergebnisse!

Wir hatten eine Gepäckschaden mit der Iberia Express und hatten kein Glück unsere Entschädigung ohne anwaltliche Hilfe durchzusetzen. Die Kommunikation mit der Iberia war unmöglich. Die kommunizieren nur über so ein blödes Kontaktformular, auf das sich sowieso niemand meldet. Das ist wie eine tote Leitung und von der Iberia wahrscheinlich nur eingerichtet, damit man den Passagieren weißmachen kann, man würde sich um deren Sorgen kümmern. Es geschieht nichts. Egal, wie oft man hinschreibt: nichts. Ich verstehe nicht, was man da als einzelner Verbraucher anders machen kann, als einen Rechtsanwalt einzuschalten??? 

Es war das erste Mal für uns, dass wir einen Rechtsanwalt brauchten. Entsprechend unsicher und zögernd waren wir. Im Nachhinein muss ich sagen, dass es völlig unkompliziert ist. Eigentlich lief es so unkompliziert und gut, dass ich beim nächsten Mal gleich zum Anwalt gehen werde. Denn die Fluggesellschaften nehmen einzelne Passagiere sowieso nicht ernst. Erst wer mir einer Fachkanzlei durchkommt, hat Chancen auf eine Entschädigung. Es ist traurig, aber wahr.

Was mich sehr erstaunt hat ist, dass die Fluggesellschaft die Anwaltskosten (von einem selbst, also die Kosten, die der Rechtsanwalt eigentlich uns in Rechnung hätte stellen müssen) auch übernimmt. Dass ist im Erfolgsfalle natürlich genial. Der Anwalt arbeitet für einen, und das im Endeffekt auch noch kostenlos für einen selbst. Ich kann daher gar nicht sagen, was uns die Arbeit der Kanzlei gekostet hat / hätte. Wir mussten jedenfalls nichts zahlen und haben unsere volle Entschädigung erhalten. Alles andere wäre jedoch für die Fluggesellschaft auch mehr als schmeichelhaft gewesen.

Nochmal ein großes DANKE SCHÖN an die Rechtsanwälte der Kanzlei!

Beantwortet von (6,310 Punkte)
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@ PomLat und andere:

Es ist genauso wie ihr sagt: Die Fluggesellschaften zünden Nebelkerzen, um Verbraucher (und zum Teil sogar Rechtsanwälte und Gerichte) von der glasklaren Gesetzeslage abzulenken. Das Gesetz sieht eindeutig eine Entschädigung für Flugpassagiere vor. Wenn man jetzt vom Gesetz verpflichtet ist, aber keine Lust hat, die Entschädigung zu zahlen, WAS TUT MAN?

GENAU: Man zeigt nach außen felsenfeste Überzeugung, dass man angeblich keine Entschädigung zu zahlen braucht. DAS IRRITIERT natürlich erstmal. Das ist in etwa so, als fahre ich mit voller Geschwindikeit in Deinen Wagen, der dann einen Totalschaden erleidet. Anstatt die eindeutige Schuld einzugestehen, steige ich jetzt erstmal aus und spiele den großen Zampano, schwafle irgendwas von irgendwelchen Gesetzen, denke mir ein paar Ausreden aus UND - tatataaaaa - schon stehen 75 % aller Leute zweifelnd da. 

Fluggesellschaften nutzen nur allzu MENSCHLICHES aus: Unser Gehirn will auf Teufel komm raus KOGNITIVE DISSONANZEN vermeiden. Das heisst, dass unser Handeln am besten ohne Widersprüche stattfindet. Daher sind ein Großteil der Menschen harmoniebedürftige Mitläufer. Solche Jasager lieben die Fluggesellschaften. Denen wirft man ein Gegenwort vor die FÜßE und die knicken ein. 

Mein TIPP: Sich nicht irritieren lassen und wenn die Airine sich nicht einsichtig zeigt, zum Anwalt gehen und den mit der Durchsetzung der Entschädigung beauftragen (Anwaltskosten muss ja die Airine zahlen).

Beantwortet von (4,680 Punkte)
+3 Punkte
+3 Punkte

Es ist wie immer im Leben: Wer sich nicht auskennt, wird an der Nase herumgeführt!

Fluggesellschaften wissen leider bestens, dass die meisten Verbraucher den Mund zwar voll nehmen, häufig jedoch wenig dahintersteckt. Ich gebe zu, dass ich auch ein bisschen aufgetischt habe, als ich unsere Entschädigung gegen TUIfly verlangt habe. Wer steckt schon voll in so einer Materie drin? Und es war auch bei uns wie bei so vielen: TUIfly hat erstmal versucht, das ganze auszusitzen. 

So scheinen ja alle Fluggesellschaften vorzugehen: Sobald ein Passagier seine Entschädigung fordert, erstmal GAR NICHTS tun und abwarten. Offensichtlich sind die Fluggesellschaften damit erfolgreich und die meisten Passagiere vergessen ihre Sachen oder sind nach einiger Zeit einfach nur noch genervt und wollen nichts mehr von der Sache hören. So ist es wohl bei jedem. Erst ist man Feuer und Flamme und kämpft für sein Recht und mit der Zeit hat man eben andere Dinge zu tun.

Da die TUIfly sich absolut nicht kulant zeigte und immer diesen dämlichen Schrieb von wegen: EU Verordnung ist nicht aktuell und wird gerade überarbeitet, vorlegt, hatten wir uns entschlossen, in der Sache auf keinen Fall klein beizugeben.

Ich könnte hier jetzt noch tagelang schreiben, weil es wirklich ABERWITZIG ist, dass die Fluggesellschaften wirklich IMMER, aber auch IMMER DIESELBE Masche abziehen: Abwarten, Teetrinken und klingelt der Anwalt an der Tür, gibts Geld. Absolut lächerlich so was! Was soll ich grpß erzählen. Seht das Ergebnis selbst:

Mit Anwalt schwuppte es plötzlich: TUIfly zahlte 3200 €. Warum nicht gleich!?!??!?!?!!?

 

Wegen der Verspätung berufen Sie sich auf die am 17.02.2005 in Kraft getretene EU-Verordnung Nr. 261/2004. Diese Verordnung ist eine gemeinsame Vereinbarung der EU-Länder, die die Ansprüche der Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung, Annullierung und Flugverspätung regelt. Eine Überarbeitung und Anpassung der EU-Verordnung ist bisher noch nicht erfolgt. Dennoch möchten wir Ihrer Mandantschaft einen Ausgleich für ihre Unannehmlichkeiten bieten und sind bereit, einen Ausgleich in Höhe von insgesamt 3.200,-- € zu zahlen.

 

Beantwortet von (6,310 Punkte)
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Ja wer kennt sich schon in den Einzelheiten der Gesetze aus!? Dafür gibt es ja Rechtsanwälte. Und die Fluggesellschaften versuchen natürlich immer, es so kompliziert wie möglich zu gestalten, dann blickt niemand mehr durch. 

Einziges Ziel der Fluggesellschaft: Flugpassagiere sollen den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sehen!

Dabei kann man es auch klar und deutlich sagen:

1. Es gibt Gesetze. In denen steht klar drin, dass Fluggesellschaften ihren Flugpassagieren 250, 400 bzw. 600 € pro Person zahlen müssen, wenn sie eine Flugverspätung von 3 Stunden haben.

2. Wenn sich die Fluggesellschaft weigert, muss eben ein Gericht entscheiden. Dass ist völlig normal in einer Demokratie. Und das Schöne: Wenn die Fluggesellschaft den Gerichtsprozess verliert, muss sie auch noch alle Kosten übernehmen.

Das hat z.B. das AG Köln gegen Lufthansa in einem von tausend Urteilen entschieden.

3. OK, die Fluggesellschaften wollen nicht zahlen, müssen nach Gesetz aber zahlen. Also versuchen die Fluggesellschaften, ihre Kunden ein bisschen einzuschüchtern und hinters Licht zu führen. Daher kann man echt allen Flugpassagieren nur raten: Lasst euch nicht irritieren. Lest euch die Berichte anderer durch, die erfolgreich gegen die Fluggesellschaften vorgegangen sind.

4. Irgendwann werden die Fluggesellschaften schon lernen, dass man sich nicht einfach über bestehende Gesetze hinwegsetzen darf und Fluggastrechte einfach ignoriert.

 
Beantwortet von (5,420 Punkte)
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Wenn die Fluggesellschaften ihre Kunden nach Schema F abspeisen, sollten die Kunden gegen die Fluggesellschaften eben nach Schema "E" (Erfolg) vorgehen:

1. Ein einziges Schreiben mit Kontonummer und Entschädigung an die Fluggesellschaft. Zahlungsfrist 1 Woche.

2. Zahlt die Fluggesellschaft nicht, alle Unterlagen an eine Fachkanzlei übergeben und Auftrag an die Anwälte alles gegen Fluggesellschaft rauszuholen.

3. Zahlt die Fluggesellschaft dann immer noch nicht, sofort mit den Anwälten vor Gericht.

Spätestens dann werden die zahlen.
Beantwortet von (4,910 Punkte)
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Honi soit qui mal y pense

Die Fluggesellschaften sind schlau. Sehr schlau. Und die meisten Flugpassagiere sind menschlich, was leider bedeutet: ehrfürchtig, scheu, zaghaft und träge! Ja, das will keiner hören. Ist aber Fakt.

Die großen europäischen Fluggesellschaften müssen gesetzliche Verbraucherrechte einhalten. Bei Flugverspätung ist gesetzlich eindeutig geregelt, dass die Airlines eine Entschädigung zahlen. Wollen sie aber nicht.

Die Fluggesellschaften müssten bei einem durchschnittlichen Anspruch auf Entschädigung nach der Fluggastverordnung 261/2004 über 416,66 EUR pro Person !!! (250 EUR / 400 EUR / 600 EUR) und bei über 132.500 Flugverspätungen in Europa (alleine im Jahr 2012) eigentlich über 55 Millionen Euro gesetzlich festgeschriebene Entschädigung an Flugpassagiere zahlen. Da die Fluggesellschaften das aber einfach nicht wollen, gehen die eiskalt betriebswirtschaftlich vor:

20 „Sachbearbeiter“ im Service-Center im Kundenmanagement (sprich: mit einem Wochenendkurs angelernte Hilfskräfte, die Verbraucher in den „Orbit“ des Kundendialogs schießen, Stichwort: Hinhalte- und Verzögerungstaktik) der Fluggesellschaft kosten jährlich ca. 500000 EUR. Damit hält man sich schon Mal 99% aller „hartnäckigen“ Verbraucher vom Halse, die dann auf die von den 20 Mitarbeitern zusammengebastelten Schreiben glauben, was sie vorgesetzt bekommen und ihre Fluggastansprüche fallen lassen.

Die restlichen 1% der „ganz hartnäckigen“ Flugpassagiere werden dann eben mit einem Fluggutschein abgespeist oder man zahlt eben doch die gesetzlich zustehende Entschädigung: Kostenpunkt weit unter > 100000 EUR.

Macht Kosten von weit unter einer Millionen EUR gegenüber 55 Millionen EUR, die man eigentlich gesetzlich zahlen müsste.

ERSPARNIS für die Fluggesellschaften: 54 Millionen EUR!!!!

Davon kann man dann natürlich noch PR-Agenturen, Lobby-Agenturen in Brüssel und Berlin und Anwaltskanzleien bezahlen, die dann bei den Politikern den Dauer-Blues auflegen, wie teuer doch so gesetzliche Fluggastrechte sind und dass man doch viele Millionen Euro jährlich dafür zahlen müsste und dass die Fluggastrechte abgeschafft gehören und so weiter und so fort. Ach ja, dass Fluggesellschaften auch noch von der Umsatzsteuererhebung befreit sind, ist ja selbstverständlich. Eine Extrawurst schließt sich an die andere an.

Das nennt sich Demokratie. Oder Rechtsstaat. Oder beides.

Hat sich schon mal jemand gefragt, warum die Fluggesellschaften trotz Nachfragen (sogar von Bundestagsabgeordneten) nie genaue Zahlen über die tatsächlich ausgezahlten Summen aus Fluggastrechten der VO 261/2004 nennen, sondern sich immer im Gejammer mit ungefähren Zahlen verstecken!?

Und da wundert sich noch jemand über Politikverdrossenheit!?

Ich jedenfalls lasse mich nicht von den Fluggesellschaften an der Nase herumführen. Wofür gibt es von Steuerzahlern gesponserte Gerichte in Deutschland? Wofür gibt es Fluggastgesetze? Die Airline wird von mir hören. Ganz sicher.

Beantwortet von (7,510 Punkte)
+1 Punkt
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