Hallo Fragesteller!
Zunächst muss geklärt werden, ob Sie eine Individualreise oder eben eine Pauschalreise gebucht haben. Dies ist eine wichtige Grundlage, den daraus ergeben Sich unterschiedliche Ansprüche.
Ihre Rechte unterscheiden sich je nachdem, ob Sie eine Pauschal- oder eine Individualreise gebucht haben.
Unterschied zwischen Individual- und Pauschalreise:
Eine Pauschalreise beschreibt die, von einem Reiseveranstalter angebotene, Gesamtheit von bestimmten Reiseleistungen. Auf Pauschalreisen finden die §§ 651 a-m BGB Anwendung. Dies bedeute insbesondere, dass mehrere Dienstleistungen zusammengetragen werden und zu einem einheitlichen Preis verkauft werden. Diese Leitungen müssen über einen Tag andauern oder mind. Eine Übernachtung enthalten, um als Pauschalreise zu gelten. Die Pauschalreise ist meist eine Bündelung aus verschiedenen Leistungen, wie z.B. die Beförderung, die Unterkunft, Verpflegungsleistungen, etc. Auch Nebenleistungen, wie Führungen, Kursangebote insbesondere bei Freizeitaktivitäten, können beinhaltet sein. Innerhalb des Begriffs „Pauschalreise“ hat sich das „Baukastensystem“ herausgefiltert. Dieses ist eine Ansammlung von Reiseleistungen, die individuell in einem Reisepaket zusammengeschnürt werden kann. Der Reisende kann sich die Leistungen gesondert aussuchen und zusammenstellen. Gebucht wird dann einzeln bei dem jeweiligen Anbieter, das Reisebüro agiert häufig nur als Vermittler. Wenn die Bezahlung dann nicht einheitlich vor Reisebeginn geleistet wird, kann es sich nicht um eine Pauschalreise handeln.
Bei einer gebuchten Pauschalreise ist der Anspruchsgegner in der Regel der Reiseveranstalter. Dies ist diejenige Person, die die Pauschalreise organisiert und direkt oder über ein vermittelndes Reisebüro verkauft. Bei Mängeln an der Reise muss sich also auch an diesen Veranstalter gewendet werden, da dieser der hauptsächliche Leistungsträger ist und somit auch haftet. Das Reisebüro hingegen vermittelt lediglich zwischen Reisenden und Reiseveranstalter. Somit haftet das Reisebüro nur bei Fehlern bzw. Mängeln bei der Reisevermittlung.
Der Reisevermittler bedient sich bei der Organisation der Reise oftmals der Hilfe von sogenannten Erfüllungsgehilfen gem. § 278 BGB. Solche können u.a. die Fluggesellschaft, die Hotelkette, etc. sein. Allerdings muss bei einem Fehlverhalten nicht der Erfüllungsgehilfe, sondern wiederum der Reiseveranstalter haften.
Sobald der Reisevertrag allerdings abgeschlossen ist, liegt die Haftung wieder im Bereich des Reiseveranstalters. Das Reisebüro muss dann nur noch Änderungen von Reisedaten weitergeben.
Da Ihr erster Flug annulliert wurde, kann ganz klar von einem Reisemangel gemäß Art. 651 c BGB ausgegangen werden. Ein solcher liegt vor, wenn die Reise nicht wie vertraglich vereinbart durchgeführt werden kann und somit mit essentiellen Mängeln behaftet ist. Somit können Sie gem. §651 d BGB eine Reisepreisminderung geltend machen. Zumeist kann eine Prozentsatz des tagesanteiligen Preises zurückverlangt werden. Auch ein Anspruch auf Schadensersatz gem. §651 f BGB kommt in Betracht. Dieser ist insbesondere auf die Wartezeiten bezogen oder auch auf immaterielle Schäden, wie z.B. vertane Urlaubsfreuden.
Bei einer Individualreise hingegen, werde die einzelnen Reiseleistungen getrennt gebucht. Der Flug wurde beispielsweise direkt bei der Airline gebucht, die Unterkunft direkt bei der Hotelkette. Somit unterliegt der verspätete Flug aber auch keinem einheitlichen Reisevertrag. Somit richten sich die Ansprüche bei Flugverspätungen gegen das ausführende Flugunternehmen. In Betracht kommen dabei die Ansprüche aus der europäischen Fluggastrechteverordnung. Voraussetzung dafür ist, dass der Anwendungsbereich der Verordnung auch auf die betreffende Flugstrecke anwendbar ist. Dies ist der Fall, wenn der Flug von einem Flughafen eines Mitgliedstaates startet oder von einem Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft durchgeführt wird und aus einem Dritt-Staat in ein Mitgliedstaat fliegen möchte.
In Ihrem Fall scheiden, solche Ansprüche leider aus, da Cathay Pacific nicht der Gemeinschaft angehört.