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UPDATE:

Heute ist der Gutschein gekommen.

Somit bleibt nicht anderes übrig als zum Anwalt zu gehen.

 

 

Hallo zusammen,

suche Leute die bei dem Flug mit dabei waren und daran arbeiten Geld von Condor zu kriegen.

Zwecks Austausch und Tipps.

Ich persönlich habe ein Brief mit fristsetzung geschickt um uns die 1800€ (600€ p.P.) zu überweisen, und danach werde ich wohl oder übel einen Anwalt anschalten müssen wenn da nichts kommt.

 

Werde hier auf jedem fall berichten.

 

Als Kanzlei werde ich wahrscheinlich die Kanzlei ra-janbartholl oder Kanzlei Irion wählen.

Hat jemand Erfahrungen mit der Kanzlei Irion? Vor allem sind die auch schon dabei den Fall mit dem Flug DE2185  von einem Mandanten zu bearbeiten.

fleake
Gefragt in Flugverspätung von (260 Punkte)
Bearbeitet von
+4 Punkte

12 Antworten

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Lieber fleake,

leider sind Ihre Ausführungen nur sehr knapp. Jedoch lässt sich diesen Ausführungen entnehmen, dass Sie einen Anspruch auf Ausgleichzahlungen aus der europäischen Fluggastrechte Verordnung gegenüber Condor geltend gemacht haben.

Ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen besteht immer dann, wenn der Flug Verspätung hatte oder annulliert wurde.

EuGH, Urteil vom 04.09.2014, Az.: C-452/13 8 (einfach zu finden bei Google unter „ reise-recht-wiki“)

Der EuGH hat nun klargestellt, dass eine Verspätung beim Abflug keine Voraussetzung für die Entschädigung ist. Es kommt also allein auf die Ankunftsverspätung am Zielflughafen an. Für den Ankunftszeitpunkt ist das Öffnen einer Tür des Flugzeugs maßgebend, und nicht wie bisher von den Gerichten angenommen das Berühren des Bodens (Touch-Down) oder das Erreichen der Parkposition (on-block).

 

EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az.: C-83/10 (einfach zu finden bei Google unter „reise-recht-wiki“)

Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen. Es ergeben sich somit auch Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung.

 

BGH- X ZR 34/14 (einfach zu finden bei Google unter „reise-recht-wiki“)

Der BGH hatte bisher nur entschieden, dass auch eine zeitliche Flug-Verlegung nach hinten einer Nichtbeförderung gleichkomme und dem Kunden dann Ausgleichszahlungen zustehen könnten.

In beiden Fällen kann Ihnen ein Anspruch auf Ausgleichzahlungen zustehen. Ein solcher bemisst sich nach der Entfernung:

  • Bei einer Verspätung von 2 Stunden auf einer Strecke von 1500km oder weniger: 250€
  • Bei einer Verspätung von 3 Stunden auf einer Strecke innerhalb der EU oder bis 3500km: 400€
  • Bei einer Verspätung von 4 oder mehr Stunden auf einer Strecke außerhalb der EU von 3500km oder mehr: 600€

Nur das Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen kann eine Fluggesellschaft davon befreien Ausgleichszahlungen zu leisten. Außergewöhnliche Umstände können schlechte Wetterbedingungen oder ein Streik des Bodenpersonals sein.

Im vorliegenden Fall hat Condor Ihnen einen Fluggutschein zugesendet. In der europäischen Fluggastrehte Verordnung ist jedoch geregelt, dass die Ausgleichszahlungen durch Barzahlung, durch elektronische oder gewöhnliche Überweisung, durch Scheck zu erfolgen haben oder mit schriftlichem Einverständnis des Fluggasts, in  Form von Reisegutscheinen und/oder anderen Dienstleistungen.

Solange Sie also kein schriftliches Einverständnis gegenüber Condor angeben, kann Condor Ihnen die 600 Euro nicht als Reisegutschein geben.

Oftmals hilft es sich schriftlich an die jeweilige Fluggesellschaft zu wenden und seine Ansprüche geltend zu machen. Doch oftmals bleibt dies erfolglos. Dann sollte man die Hilfe eines auf Flugrechte spezialisierten Anwalts in Anspruch nehmen.

 

Beantwortet von (4,780 Punkte)
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Condor hat unseren Rückflug einfach um einen Tag verschoben. Was mich sehr ärgert ist die Informationspolitik von Condor oder besser gesagt die ÜBERHAUPT NICHT VORHANDENEN Infos. Wir wurden normal mit Bussen zum Flughafen gekarrt als schon längste klar war, dass Condor den Flug nicht pünktlich durchführt, weil das Flugzeug gar nicht erst pünktlich gestartet war. Dann rumhängen am Flughafen und nach 4 Stunden Flugabsage und Fahrt zum Hotel. Das Hotel war nicht akzeptabel, aber egal. Am nächsten Tag dann wieder warten, warten, warten.

Wir mussten uns zuhause erstmal 2 Tage von den Strapazen erholen, bevor ich überhaupt in der Lage war, einen vernünftigen Brief an Condor zu schreiben. Ich habe dann einen guten Musterbrief für Flugverspätung gefunden und an Condor geschickt.

Als erste Antwort von Condor kam das wohl übliche Verzögerungsschreiben:

Meine Flugreklamation
 
Sehr geehrter Herr Herrmann,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Ihr Anliegen wurde zur Bearbeitung an die Kundenbetreuung weitergeleitet.
Wichtige Hinweise:
Unsere Servicezeiten sind Montag bis Freitag von 09.00 bis 21.00 Uhr und Samstag von 09.00 bis 18.00 Uhr.
Damit wir Ihr Anliegen zuordnen können, würden wir uns sehr freuen, wenn Sie Ihrer Antwort bitte alle bisherigen Mails beifügen.
Mit freundlichen Grüßen
Hxxxxxx Sxxxxxxxxxx
Condor Flugdienst GmbH
Customer Contact Center
Thomas-Cook-Platz 1
61440 Oberursel
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Fon: +49 (0) 1 80 6 400 290 (0,20 €/Anruf)*
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Wir lieben Fliegen.
Kaufen Sie günstig und bequem mit Airshoppen ein: http://www.airshoppen.de/
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Condor Flugdienst GmbH, Vorsitzender des Aufsichtsrates: Heiner Wilkens.
Geschaeftsfuehrung: Ralf Teckentrup (Vorsitzender), Uwe Balser, Dr. Ulrich Johannwille.
Sitz: Kelsterbach, Registergericht und Handelsregister Nr.: Amtsgericht Darmstadt Nr. 83385.
 
 
Dann musste ich wieder die Flugentschädigung anmahnen und ein drittes Mahnschreiben raussenden. Erst dann kamm die endgültige Absage von Condor:
 
Sehr geehrter Herr Herrmann,
wir bedauern sehr, dass Ihr Flug nicht planmäßig durchgeführt werden konnte. Für die Unannehmlichkeiten, die Sie dadurch hatten, möchten wir uns in aller Form bei Ihnen entschuldigen. 
Unerwartete Flugänderungen sind für alle Beteiligten eine organisatorische Herausforderung. Wir versuchen daher grundsätzlich alles, den Reiseablauf für Sie so gut und sicher wie möglich zu gestalten. 
Wenn der Flug komplett neu geplant werden muss, kann die Flugleitung nicht sofort eine verbindliche neue Abflugzeit nennen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass deshalb Informationen nur nach und nach gegeben werden konnten. Selbstverständlich prüfen wir unsere Abläufe kontinuierlich, um weitere Verbesserungsmaßnahmen einzuleiten. 
Ihr Flug konnte leider aufgrund eines Vogelschlags nicht wie geplant stattfinden, obwohl nach Informationen unserer Fachabteilungen alle vertretbaren Maßnahmen ergriffen wurden. Deshalb müssen wir Ihre Forderung leider ablehnen. 
Wir bitten um Ihr Verständnis und hoffen, Sie trotz allem bald wieder an Bord der Condor begrüßen zu dürfen. 
Mit freundlichen Grüßen
 
F. Sxxxxxxxxx
 
Condor Flugdienst GmbH 
Kundenbetreuung
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E-Mail: kundenbetreuung@condor.com
Unser Vorgang: CON-16/xx-xxxxx
 
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Executive Board: Ralf Teckentrup (President), Uwe Balser, Dr. Ulrich Johannwille. 
Registered Office: Kelsterbach/Germany, register court and number: Amtsgericht Darmstadt Nr. 83385.
 
OK Condor, ihr wolltet es nicht anders. Bin dann zum Anwalt. Habe zum glück einen richtig guten Anwalt gefunden und nach 2 Monaten hat Condor uns dann die 1600 € doch gezahlt. Das ganze hat ja offensichtlich System. Wer nicht schlagkräftig genug sein Recht in die Hand nimmt, wird von den Fluggesellschaften an der Nase herumgeführt.
 
Ich kann euch die Rechtsanwälte Bartholi aus Berlin empfehlen.
Beantwortet von (3,320 Punkte)
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