Sie haben eine Pauschalreise gebucht. Teil dieser war ein Flug inklusive Rail&Fly-Ticket. Im Rahmen dieses Fluges kam es zu einer Verspätung von knapp 3 Stunden, weshalb Sie Ihren letzten Zug nicht bekommen haben und mit dem Taxi fahren mussten.
Sie fragen nun, ob Sie einen Anspruch auf die Erstattung dieser Kosten haben.
Da Sie eine Pauschalreise gebucht haben, ergeben sich mögliche Ansprüche aus dem Reisevertragsrecht des BGB, welches in den §§ 651 a-y BGB geregelt ist.
Dafür müsste zunächst einen Reisemangel vorliegen. Ab wann ein solcher vorliegt, ist in § 651 i Abs. 2 BGB geregelt:
(2) Die Pauschalreise ist frei von Reisemängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Pauschalreise frei von Reisemängeln,
1. wenn sie sich für den nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen eignet, ansonsten
2. wenn sie sich für den gewöhnlichen Nutzen eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Pauschalreisen der gleichen Art üblich ist und die der Reisende nach der Art der Pauschalreise erwarten kann.
Ein Reisemangel liegt auch vor, wenn der Reiseveranstalter Reiseleistungen nicht oder mit unangemessener Verspätung verschafft.
Ein Reisemangel liegt also dann vor, wenn die Reise eine andere Beschaffenheit hat, als die Vereinbarte. In Ihrem Fall wurde im Rahmen der Pauschalreise eine Flugbeförderung inklusive einer Zugbeförderung vereinbart. Durch die Verspätung des Fluges konnten Sie die Zugbeförderung aber nicht mehr wahrnehmen. Dadurch wurde die Leistung meines Erachtens nicht so erbracht, wie vereinbart. Daher könnte ich mir vorstellen, dass ein Reisemangel vorliegt.
Die Gewährleistungsrecht ergeben sich dann aus § 651 i Abs. 3 BGB. Für Sie ist insbesondere der Schadensersatzanspruch aus § 651 n BGB interessant, denn dadurch, dass Sie das Zugticket nicht wahrnehmen konnten, ist Ihnen ein finanzieller Schaden in Form der Taxikosten entstanden.
Sie können meines Erachtens also die Taxikosten von dem Reiseveranstalter erstattet verlangen.
Dieser Beitrag stellt jedoch nur eine Rechtseinschätzung dar, weshalb es für Sie sinnvoll sein könnte, einen Fachanwalt für Reiserecht einzuschalten.