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Wir haben gestern von unserer Kanzlei zwei Rechnungen vorgelegt bekommen und sind völlig überrascht. Wir hatten die Kanzlei in unserem Rechtsstreit gegen die British Airways eingeschaltet (eine bekannte Kanzlei für Flugrecht). Meine Frau hatte vorher mit dem zuständigen Rechtsanwalt gesprochen und erstmal nachgefragt, was wir machen können. Dann wurde meiner Frau erklärt, was Rechtslage ist und dass sie die Unterlagen zusenden soll. Das haben wir dann auch gemacht. Dann haben wir nochmal kurz mit dem Rechtsanwalt über die einzelnen Kosten gesprochen. Er hat mir gesagt, dass es keine Garantien gäbe und er nicht versichern könne, dass unsere Forderungen von der British Airways gezahlt würden. Gut, das war ja sowieso klar. Ich habe ihm dann die Vollmacht, die Mandatsvereinbarungen und die Vergütungsvereinbarungen unterschrieben zurückgefaxt. Ich muss zugeben, dass der Rechtsanwalt sich unserer Sache wirklich sehr schnell angenommen hat. Es gab keine Wartezeiten und ich konnte bei Fragen auch sofort und immer mit ihm sprechen. Er hat dann, wie wir es besprochen hatten, die Deckungsanfrage beim Rechtsschutzversicherer gestellt.

Unser Rechtsschutzversicherer hat schriftlich eine Deckungszusage erteilt:

"In dem gemeldeten Rechtsfall freuen wir uns helfen zu können. Wir übernehmen die Kosten für die rechtliche Interessenwahrnehmung im Rahmen der vereinbarten Rechtsschutzbedingungen. Unsere Deckungszusage gilt für den außergerichtlichen Bereich. Bitte stimmen Sie alle darüber hinausgehenden Maßnahmen mit uns ab.

 

Bitte berücksichtigen Sie, dass eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150,00 € in diesem Rechtsschutzfall vereinbart ist."

 

Die British Airways hat sich dann leider nicht gerührt und die Entschädigung auch nicht gezahlt. Jetzt erhalten wir plötzlich 2 Rechnungen (Kostennoten) und sollen 476,32 EUR, worunter auch 249,90 EUR für eine Erstberatung berechnet wird, und 125,72 EUR bezahlen. Die Kanzlei schreibt, dass sie vergeblich versucht hätten, die Zahlungen bei unserem Rechtsschutzversicherer einzuholen. Wir sind damit nicht einverstanden. Unser Rechtsschutzversicherer hat doch eine Deckungszusage gegeben. Wieso sollen wir dann jetzt zahlen? Seit wann rechnen Rechtsanwälte direkt bei ihren Mandanten ab, wenn die rechtsschutzversichert sind? So war das in unseren anderen Rechtsstreitigkeiten bisher nicht.

Die Kanzlei beruft sich darauf, dass sie sich mehrfach bemüht hätten, die offenen Kostenforderungen beim Versicherer durchzusetzen, dieser sich aber weigert, zu zahlen. Die Kosten würden auf der Grundlage unserer Mandatsvereinbarungen und Vergütungsvereinbarungen berechnet werden. Es stimmt, dass wir eine Vollmacht, Mandatsvereinbarungen und Vergütungsvereinbarungen unterschrieben haben. Da stand aber nichts ungewöhnliches drin und schon gar nicht, dass wir das Geld nachher zahlen sollen:

(Ich zitiere hier nur mal die von mir rausgesuchten Punkte aus der Vollmacht, der Mandatsvereinbarungen und der Vergütungsvereinbarungen zu den Kostenfragen:)

Vollmacht

Etwaige Kostenerstattungsansprüche werden mit Vollmachts­erteilung an den Bevollmächtigten abgetreten. Durch Erteilung der Vollmacht werden die in dieser Sache von dem Bevollmächtigten bereits vorgenommenen Handlungen genehmigt.

 

Mandatsvereinbarungen

 

4. Der Mandant und Auftraggeber und der Rechtsanwalt haben vereinbart, dass die Aufträge die Erstberatung (I) und die Interessenvertretung (II) gegenüber der Gegenpartei ... und die Deckungsschutzanfrage an den Rechtsschutzversicherer (III) umfasst. Gegenüber der Gegenpartei ... umfasst der Auftrag die Anspruchsgeltendmachung von (1) ... und ... Forderungen über ausgelöste Rechtsanwaltskosten gemäß RVG.

 

6. Der Mandant und Auftraggeber bestätigt, dass ihm bekannt ist, dass eine über die gesetzlichen Gebühren hinausgehende Vergütung vom Gegner nicht erstattet werden muss. Der Mandant und Auftraggeber bestätigt, dass er darauf hingewiesen wurde, dass sich die zu erhebenden Gebühren gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nach dem Gegenstandswert richten.

 

7. Mehrere Vollmachtgeber haften als Gesamtschuldner. Der Mandant und Auftraggeber und der Rechtsanwalt bekräftigen, dass die Mandanten ... weitere Auftraggeber i.S.d. §7 Abs. 2 RVG und Nr. 1008 VV RVG und zusätzlich Vollmachtgeber sind. Der Mandant und Auftraggeber und Vollmachtgeber ... bekräftigt, in Vertretungsmacht und in Vollmacht der weiteren Auftraggeber, Mandanten und Vollmachtgeber ... zu handeln.

 

Vergütungsvereinbarungen

1. Für die Erstberatung des Mandanten und Auftraggebers aus der vorliegenden Angelegenheit ist vorliegend ein Honorar in Höhe von EUR 190,00 zzgl. EUR 20,00 Auslagenpauschale zuzüglich 19% Umsatzsteuer i.H.v. EUR 39,90, mithin EUR 249,90, vereinbart.

 

2. Für die Interessenvertretung der weiteren gesonderten Angelegenheit der Deckungsschutzanfrage an den Rechtsschutzversicherer wurde zwischen dem Mandanten und Auftraggeber und dem Rechtsanwalt vereinbart, eine 1,3-Gebühr gemäß Vergütungsverzeichnis der Anlage 1 zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu berechnen.

 

Meine Fragen hier im Forum:

Wieso muss ich jetzt plötzlich Geld bezahlen, obwohl ich eine Rechtsschutzversicherung habe und die auch noch eine Deckungszusage gegeben hat (sogar schriftlich)? Wieso muss der Rechtsanwalt nicht das Geld bei der Rechtsschutzversicherung geltend machen? Kann der Rechtsanwalt das Geld einfach so von uns direkt verlangen, ohne erst alles versucht zu haben, das Geld vom Versicherer zu bekommen?

Gefragt in Rechtsberatung von
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cheeky

Jeder halbwegs erfahrene Anwalt weiß:

DER GRÖßTE FEIND DES ANWALTS IST DER EIGENE MANDANT.

Da gibt es sogar ganze literarische Abhandlungen drüber:

Rolf Ehlers: Readers Edition

Friedrich Graf von Westphalen (ZIP 5 / 11987): Der Mandant als Feind des Anwalts

Es ist einfach eine Tatsache: Rechthaberische Querulanten nehmen sich früher oder später IMMER den eigenen Anwalt als Projektionsfläche für nicht erfüllte Hoffnungen, enttäuschte Erwartungen oder (imaginäre) Kränkungen. Das ist eben in deren Persönlichkeit so angelegt. Die können nicht akzeptieren, dass sie es selbst sind, die Fehler begangen haben.

Süß sind unerfahrene Anwälte, die dann mit solchen Leuten noch diskutieren. Ich war mal in einer Kanzlei angestellt, da war es völlig normal, dass die eigenen Mandanten nach Zusendung der Rechnung fast immer rumkrakeelten. Die älteren Anwälte haben da nur drüber geschmunzelt und die Sache sofort an den "Henker" weitergegeben. So hieß der Anwalt in der Kanzlei, der die Forderungen eingetrieben hat. Und der hatte es in sich: Der hat Querulanten richtig fertig gemacht. DIe haben im Endeffekt Tausende DM draufzahlen müssen, nur weil sie zu blöd waren, sich mit den eigenen Anwälten anzulegen.

Es ist irgendwie niedlich, wie Leute so blind sein können, sich mit einem Anwalt anzulegen. Wenn Anwälte was können, ist es richtig Austeilen in Rechtssteiigkeiten. Die wollen doch vor Gericht, aber das raffen so Leutchen eben nicht. Das Gericht ist das Spielfeld, auf dem sich Anwälte auskennen. Vor Gericht ist gegen einen Anwalt kein Spiel zu gewinnen.

PS: Die Seniorpartner der Kanzlei hatten demgemäß auch immer den größten respekt vor solchen Leuten, die dann die Rechnung bezahlt haben, aber nochmal freundlich und sachlich Kritik geübt hatten. Die wurden echt respektiert. Die wurden sogar manchmal noch zum Essen eingeladen. Über die anderen krähenden Hühner wurde nur gelacht...

Beantwortet von (2,590 Punkte)
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Liebe Grüße S.H.K.:

 

"We are very good lawyers for our own mistakes, but very good judges for the mistakes of others"

Beantwortet von (2,990 Punkte)
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Ich habe bei unserem Anwalt so eine ähnliche Honorarvereinbarung unterschrieben. Natürlich ist mir klar, dass ich das vereinbarte Honorar dann auch zahle. 

Du kannst mir doch nicht erzählen, dass du erst eine Vergütungsvereinbarung unterschreibst und nachher geistig umnachtet nichts mehr davon wissen willst.

Klar, versuchen kannst dus ja vor Gericht mal. Dann solltest du aber nicht böse sein, wenn man dich für unzurechnungsfähig erklärt, weil du offenbar blind alles unterschreibst, was man dir vor die nase hält.

Ganz ehrlich: Mir wäre einfach zu peinlich (vor mir selbst crying), sich so kindisch zu geben, nur weil man die paar euro, die man vorher vereinbart hat, dann auch zahlen muss.

Beantwortet von (7,010 Punkte)
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Es gibt eine in Gesäßhöhe liegende Einsenkung an deinem Körper. Nimm jetzt einfach den rechten Daumen deiner hand und führe ihn dorthin. Dann stecktst du ihn dort schön rein.

Und danach bitte alle deine Mitmenschen nicht mit deinen Problemchen und Wehwehwechen nerven.
Beantwortet von (8,200 Punkte)
+4 Punkte
+4 Punkte
Gibt es für diese Menschen nur schwarz und weiß? Nur böse und gut?
 
Ich kann mir vorstellen, dass ein Leben mit einer solchen Einstellung zu Mitmenschen sehr anstrengend, kräftezehrend
und frustrierend sein muss. Friede erlangt man manchmal nur, wenn man loslassen kann.
 
Es ist an der Zeit, sich die Hände zu reichen und friedlich miteinander zu leben, anstelle immer neuer Streitigkeiten
und Ärger zu initiieren.
 
Ruhen Sie einmal für ein paar Minuten und reflektieren, was sie da von sich geben.
Beantwortet von (6,920 Punkte)
+4 Punkte
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Jeder Anwalt kennt diese "Kunden". Der Ball muss rollen. Da freut sich der nächste Kollege über den nächsten Auftrag. Es gibt Menschen, die nie einsehen. Die sehen sich selbst jedoch als Menschen, die nie aufgeben. Ansichtssache.

Schon in der Bibel steht geschrieben:

Undank ist der Welt Lohn (2. Korinther 12,11-18)

Beantwortet von (3,240 Punkte)
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Typisch deutsche streitsüchtige Querkopf-Frage.

Was ICH nicht will, DARF und KANN nicht sein. Klar, Du willst Deine Rechnung nicht bezahlen. Wer will das schon!? Rechnungen zu zahlen war auch nie mein liebstes Hobby. Aber ich tue es. Ich lasse mich doch nicht auf so ein Niveau herab, indem ich nicht mehr zu meinem Wort stehe.

Egal, ob Friseur, Putzfrau, Handwerker oder Rechtsanwalt. Du lässt Dich bedienen und musst deren Dienstleistungen zahlen, wo ist das Problem? Nur weil Du nicht verstehst, oder sollten wir besser sagen: im Nachhinein nicht verstehen willst und Dich taub, blind, DUMM stellst??, bist Du doch nicht von Deiner Zahlungspflicht befreit.

Du hast vorher mit Deinem Rechtsanwalt einen Kostenvoranschlag ausgehandelt und unterschrieben. Ja, sei doch froh, damit wusste jeder schon beim Handschlag (Vertrag), was am Ende zu bezahlen ist.

Ich kann verstehen, dass man über Rechtsanwaltsgebühren manchmal erschrocken ist, weil die bei Kleinigkeiten echt hoch sein können. Gerade bei kleinen Sachen und wenig Aufwand für den Anwalt (z.B. nur 2 kurze Briefe vom Anwalt) können die Anwaltskosten von einigen Tausend Euro schonmal ziemlich unverhältnismäßig sein. Aber die Anwaltsgebühren stehen ja im Gesetz. Die denkt der Anwalt sich ja nicht aus. Gesetz ist Gesetz. Dann musst Du eben anders wählen und hoffen, dass man die Anwaltsrechnungsgesetze ändert.

Aber einfach rumzuheulen und sich von der Zahlungspflicht drücken zu wollen, ist einfach nur einfältig und peinlich.
Beantwortet von (2,070 Punkte)
+3 Punkte
+2 Punkte

Denk mal darüber nach:

Wir sind gute Verteidiger unserer eigenen Fehler,

und noch bessere Richter über die Fehler anderer.

Beantwortet von (2,070 Punkte)
+2 Punkte
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Hier bei dieser Frage gibt es schon eine super Liste mit Gerichtsurteilen von #Rechtsanwalt Becker WAE:

 

Darf ein Rechtsanwalt für eine Erstberatung 249,90 € berechnen, wenn nur ein 15 Minuten Telefonat stattgefunden hat?

Ich glaube ehrlich gesagt auch, dass Du schon zahlen musst und das wohl mindestens auch geahnt hast. Du hättest ja nochmal nachfragen können. Es ist ja auch ziemlich klar, dass man nicht einfach so mit einem Rechtsanwalt kostenlos telefonieren kann oder einen Besprechungstermin erhält. Dass das was kostet, ist ja jedem klar.

Auf der anderen Seite finde ich auch, dass Rechtsanwälte ihre Kosten und gerade auch diese gesetzlichen Erstberatungskosten von 249,90 € ruhig etwas transparenter mitteilen könnten. Nicht jeder geht jede Woche zum Anwalt und kennt sich aus. 

Eigentlich ist es wie beim Arzt, da kostet auch jedes Beratungsgespräch. Da übernimmt aber auch die Krankenkasse die Kosten. Vielleicht kommt es auch daher, das wir privatversichert sind, aber wir bekommen von den Ärzten auch dauernd Rechnungen und sind echt jedes Mal total überrascht, wie teuer das ist und das Ärzte jedes noch so kurze Telefonat abgerechnet haben. Aber OK, so ist es halt.

Ich fände gut, wenn jeder Arzt und Rechtsanwalt eine Preistabelle aushängen hätte, die jeder vorher einsehen kann. Dann gäbe es auch keine "versteckten" Gebühren mehr. 

Beantwortet von (1,810 Punkte)
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Vielen Dank für die informative Liste der Urteile @Rechtsanwalt Becker WAE

Hier noch ein Urteil des Amtsgericht Kleve (AG Kleve Urteil vom 16.08.2017, Az 3 C 101/17 RiAG Buckels) zu einer Erstberatung eines Kollegen. Hintergrund: Der Beklagte nahm vom Kläger eine telefonische Erstberatung in Anspruch und wies dann im Nachhinein seine Rechtsschutzversicherung an, keine Zahlung an den Rechtsanwalt zu erbringen. Daraufhin klagte der Rechtsanwalt die Erstberatungsgebühr von 249,90 € gerichtlich ein.

Das AG Kleve bügelt das Vorbringen des Beklagten kurz und bündig ab: Der Rechtsanwalt hat einen Anspruch auf die Erstberatungsgebühr von 249,90 EUR. Gründe, die diesem Anspruch entgegenstehen könnten, werden von dem Beklagten weder benannt noch sind sie sonst ersichtlich. Das Urteil des AG Kleve setzt die deutliche Sprache der Instanzgerichte in Deutschland fort. Wer von einem Rechtsanwalt einen Rat ersucht, muss zahlen. Immer wieder vorgebrachte Einwendunge wie „War doch nur ein so kurzes Telefonat“, „War doch gar keine Erstberatung“, „Wollte doch nur kurz mit dem Rechtsanwalt sprechen“, ließ das AG nicht gelten.

 

Beantwortet von (440 Punkte)
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