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Wir haben gestern von unserer Kanzlei zwei Rechnungen vorgelegt bekommen und sind völlig überrascht. Wir hatten die Kanzlei in unserem Rechtsstreit gegen die British Airways eingeschaltet (eine bekannte Kanzlei für Flugrecht). Meine Frau hatte vorher mit dem zuständigen Rechtsanwalt gesprochen und erstmal nachgefragt, was wir machen können. Dann wurde meiner Frau erklärt, was Rechtslage ist und dass sie die Unterlagen zusenden soll. Das haben wir dann auch gemacht. Dann haben wir nochmal kurz mit dem Rechtsanwalt über die einzelnen Kosten gesprochen. Er hat mir gesagt, dass es keine Garantien gäbe und er nicht versichern könne, dass unsere Forderungen von der British Airways gezahlt würden. Gut, das war ja sowieso klar. Ich habe ihm dann die Vollmacht, die Mandatsvereinbarungen und die Vergütungsvereinbarungen unterschrieben zurückgefaxt. Ich muss zugeben, dass der Rechtsanwalt sich unserer Sache wirklich sehr schnell angenommen hat. Es gab keine Wartezeiten und ich konnte bei Fragen auch sofort und immer mit ihm sprechen. Er hat dann, wie wir es besprochen hatten, die Deckungsanfrage beim Rechtsschutzversicherer gestellt.

Unser Rechtsschutzversicherer hat schriftlich eine Deckungszusage erteilt:

"In dem gemeldeten Rechtsfall freuen wir uns helfen zu können. Wir übernehmen die Kosten für die rechtliche Interessenwahrnehmung im Rahmen der vereinbarten Rechtsschutzbedingungen. Unsere Deckungszusage gilt für den außergerichtlichen Bereich. Bitte stimmen Sie alle darüber hinausgehenden Maßnahmen mit uns ab.

 

Bitte berücksichtigen Sie, dass eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150,00 € in diesem Rechtsschutzfall vereinbart ist."

 

Die British Airways hat sich dann leider nicht gerührt und die Entschädigung auch nicht gezahlt. Jetzt erhalten wir plötzlich 2 Rechnungen (Kostennoten) und sollen 476,32 EUR, worunter auch 249,90 EUR für eine Erstberatung berechnet wird, und 125,72 EUR bezahlen. Die Kanzlei schreibt, dass sie vergeblich versucht hätten, die Zahlungen bei unserem Rechtsschutzversicherer einzuholen. Wir sind damit nicht einverstanden. Unser Rechtsschutzversicherer hat doch eine Deckungszusage gegeben. Wieso sollen wir dann jetzt zahlen? Seit wann rechnen Rechtsanwälte direkt bei ihren Mandanten ab, wenn die rechtsschutzversichert sind? So war das in unseren anderen Rechtsstreitigkeiten bisher nicht.

Die Kanzlei beruft sich darauf, dass sie sich mehrfach bemüht hätten, die offenen Kostenforderungen beim Versicherer durchzusetzen, dieser sich aber weigert, zu zahlen. Die Kosten würden auf der Grundlage unserer Mandatsvereinbarungen und Vergütungsvereinbarungen berechnet werden. Es stimmt, dass wir eine Vollmacht, Mandatsvereinbarungen und Vergütungsvereinbarungen unterschrieben haben. Da stand aber nichts ungewöhnliches drin und schon gar nicht, dass wir das Geld nachher zahlen sollen:

(Ich zitiere hier nur mal die von mir rausgesuchten Punkte aus der Vollmacht, der Mandatsvereinbarungen und der Vergütungsvereinbarungen zu den Kostenfragen:)

Vollmacht

Etwaige Kostenerstattungsansprüche werden mit Vollmachts­erteilung an den Bevollmächtigten abgetreten. Durch Erteilung der Vollmacht werden die in dieser Sache von dem Bevollmächtigten bereits vorgenommenen Handlungen genehmigt.

 

Mandatsvereinbarungen

 

4. Der Mandant und Auftraggeber und der Rechtsanwalt haben vereinbart, dass die Aufträge die Erstberatung (I) und die Interessenvertretung (II) gegenüber der Gegenpartei ... und die Deckungsschutzanfrage an den Rechtsschutzversicherer (III) umfasst. Gegenüber der Gegenpartei ... umfasst der Auftrag die Anspruchsgeltendmachung von (1) ... und ... Forderungen über ausgelöste Rechtsanwaltskosten gemäß RVG.

 

6. Der Mandant und Auftraggeber bestätigt, dass ihm bekannt ist, dass eine über die gesetzlichen Gebühren hinausgehende Vergütung vom Gegner nicht erstattet werden muss. Der Mandant und Auftraggeber bestätigt, dass er darauf hingewiesen wurde, dass sich die zu erhebenden Gebühren gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nach dem Gegenstandswert richten.

 

7. Mehrere Vollmachtgeber haften als Gesamtschuldner. Der Mandant und Auftraggeber und der Rechtsanwalt bekräftigen, dass die Mandanten ... weitere Auftraggeber i.S.d. §7 Abs. 2 RVG und Nr. 1008 VV RVG und zusätzlich Vollmachtgeber sind. Der Mandant und Auftraggeber und Vollmachtgeber ... bekräftigt, in Vertretungsmacht und in Vollmacht der weiteren Auftraggeber, Mandanten und Vollmachtgeber ... zu handeln.

 

Vergütungsvereinbarungen

1. Für die Erstberatung des Mandanten und Auftraggebers aus der vorliegenden Angelegenheit ist vorliegend ein Honorar in Höhe von EUR 190,00 zzgl. EUR 20,00 Auslagenpauschale zuzüglich 19% Umsatzsteuer i.H.v. EUR 39,90, mithin EUR 249,90, vereinbart.

 

2. Für die Interessenvertretung der weiteren gesonderten Angelegenheit der Deckungsschutzanfrage an den Rechtsschutzversicherer wurde zwischen dem Mandanten und Auftraggeber und dem Rechtsanwalt vereinbart, eine 1,3-Gebühr gemäß Vergütungsverzeichnis der Anlage 1 zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu berechnen.

 

Meine Fragen hier im Forum:

Wieso muss ich jetzt plötzlich Geld bezahlen, obwohl ich eine Rechtsschutzversicherung habe und die auch noch eine Deckungszusage gegeben hat (sogar schriftlich)? Wieso muss der Rechtsanwalt nicht das Geld bei der Rechtsschutzversicherung geltend machen? Kann der Rechtsanwalt das Geld einfach so von uns direkt verlangen, ohne erst alles versucht zu haben, das Geld vom Versicherer zu bekommen?

Gefragt in Rechtsberatung von
wieder getaggt von
+41 Punkte

34 Antworten

+13 Punkte
Eine Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung gilt nur im Verhältnis von Ihnen zu ihrem Versicherer. Der Rechtsanwalt ist in diese (Versicherungs-) Vertragsbeziehung nicht eingebunden.

Es ist nicht ganz klar, ob sie ihrem Versicherer bei Deckungsanfrage die Honorarvereinbarung mit ihrem Anwalt eingereicht haben.

Wenn der Versicherer von der Honorarvereinbarung wusste und eine Deckungszusage erteilt hat, muss er sich daran halten. Allerdings beschränken viele Versicherer ihre "Zusage" an die Versicherungsbedingungen und die wiederum verweisen auf die gesetzlichen RVG Gebühren. Damit ist die Zusage dann doch wieder sehr eingeschränkt.

AM BESTEN: Bevor man irgendwelche gesonderten Honorarvereinbarungen mit Anwälten eingeht, VORHER den Versicherer fragen, ob er die Konditionen trägt und die Vereinbarungen mitgeht. Das wird in den meisten Fällen nicht so sein.
Beantwortet von (5,750 Punkte)
+13 Punkte
Ich bin Laie und habe keine Ahnung von Rechtsanwaltsgebühren.

Ich kann aber lesen und verstehe, dass ich einen Anwat bezahlen muss, wenn der mich berät.

Das finde ich nicht schwer zu verstehen. Aber man kann ja wie die vier Affen sich die Ohren, die Augen und den Mund zuhalten und hoffen, niemand schert asich...
+12 Punkte

Es stimmt, dass wir eine Vollmacht, Mandatsvereinbarungen und Vergütungsvereinbarungen unterschrieben haben. Da stand aber nichts ungewöhnliches drin und schon gar nicht, dass wir das Geld nachher zahlen sollen.

 

Natürlich steht es da drin. Schwarz auf weiß. Hast Du doch gerade eben selbst gepostet angry

 

Wieso muss ich jetzt plötzlich Geld bezahlen, obwohl ich eine Rechtsschutzversicherung habe und die auch noch eine Deckungszusage gegeben hat (sogar schriftlich)?

 

Das meinst du jetzt nicht ernst oder?? Wenn Du einen extra Vertrag mit deinem Rechtsanwalt machst, musst du dich daran halten. Was soll der sich um deine Versicherungen scheren? Kann dem doch egal sein.

 

Beantwortet von (6,900 Punkte)
+12 Punkte
+9 Punkte
Also ich muss zugeben, dass ich die Klauseln im Vertrag da auch nicht auf Anhieb verstehe. Aber seis drum: Es steht drin und du hast ja auch unterschrieben, dass du es bezahlst.
Beantwortet von (5,410 Punkte)
+9 Punkte
+9 Punkte

Leute ihr habt echt keine Ahnung! Seid doch froh, dass es überhaupt Anwälte gibt, die solche "Peanuts"- Sachen überhaupt noch übernehmen und euch beraten. In UK oder Amerika findet man keinen Rechtsanwalt, der irgendwelche Rechtsstreitigkeiten, bei denen es um weniger als 5000 € geht, überhaupt noch ansieht - geschweige übernimmt. In UK heisst so was "small claims cases". Da gibts sogar extra Gerichte für so kleine Sachen unter 5 Tausend = Small claims court

Nehmen wir an, du willst eine Entschädigung von 250 € für eine Flugverspätung durch einen Anwalt eintreiben.

Der Rechtsanwalt verdient bei so ner Geschichte in Deutschland NICHTS. Ein Anwalt bekommt nach Gesetz (BRAGO bzw. RVG Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) für so was 83,54 €!!!!!!!! Also für alles, das heisst alle Telefonate, Verhandlungen, Verwalten der Akte, Briefe schreiben, Portokosten, Fahrtkosten, Kopierkosten, etc. Wahrscheinlich kriegt so ein Anwalt bei so einem Fall nicht mal seine Portokosten und Kopierkosten wieder rein, OHNE dass er irgendwas für den Fall verdient hätte.

Natürlich übernimmt kein Anwalt solche Sachen gerne. Daher wird man mit so Kleinkram (also ungefähr alles was weniger als 5000 € Streitwert hat) hinauskomplimentiert. Klar, die Ausreden der Anwälte kennt man: Gerade zu viel zu tun, gerade keine Zeit, kenn mich nicht aus, XY kennt sich besser aus und so weiter und so fort. Die Leute raffen nur nicht, dass das ÜBERSETZT HEIßT: ICH WILL DEN FALL NICHT!

Lächerlich wirds dann, wenn hier einige Leute noch meinen, sie könnten wegen ihrer Pipi-Beträge, die sie von der Fluggesellschaft als Entschädigung einfordern wollen, auch noch irgendwelche Anwälte "AUSSUCHEN" crying

Einige tun hier so, als würden Anwälte sich in einem Bieterwettbewerb um so was streiten. Leute, die lachen sich schlapp über euch. Ruf mal bei einer der TOP 100 Kanzleien in Deutschland an. JEDE WETTE, dass keine der Kanzleien solche Sachen annehmen.

Jeder sollte sich hier selbst fragen, weshalb seine Rechtsstreitigkeit eben kein großes Tamtam bei ner Anwaltskanzlei ausgelöst hat und warum sich kein Anwalt meldet. Ganz einfach: Die sind froh, so was nicht übernehmen zu müssen.

Handelsblatt:

Eine Klage lohne sich aber für die meisten Kunden nicht. Für viele Verbraucher, bei denen es um Kleinbeträge gehe oder die keine Rechtschutzversicherung hätten, sei das zu teuer, so Auer-Reinsdorff. 

 

Wer doch einen Anwalt für so was gefunden hat: GLÜCKWUNSCH! Dann sollte man sich aber nicht noch groß beschweren, dass die Kanzlei nicht gleich die ganze Armada der TOP-Anwälte an so eine Sache ransetzt und von morgens bis abends nur den einen Fall im Auge hat. Anwälte verdienen erst bei großen Sachen (ab fünfstelliger Streitwerte). Alles andere ist eher Zeitvertreib oder eben aus Mitleid übernommen.

Beantwortet von (6,510 Punkte)
+9 Punkte
–10 Punkte

Leute Ball flach halten.

NATÜRLICH muss der Fragesteller die Kohle an den Anwalt zahlen.

NATÜRLICH hat der Fragesteller das so unterschrieben.

ABER der würde das doch hier nicht posten, wenn er das offensichtlich wirklich nicht versteht. Das wird man ja wohl nochmal fragen dürfen. 

Wie gesagt: Die Sache ist klar wie klöschenbrühe. Wer sowas unterschreibt, muss sich daran festhalten lassen und zahlen.

Aber deswegen kann man sowas doch mal ausdiskutieren und muss nicht gleich total runtergemacht werden.

so und jetzt warte ich auf meine MINUSPUNKTE (die sicherlich hier einprasseln werden) angry

Beantwortet von (4,770 Punkte)
–10 Punkte
+8 Punkte
@ PomLat: Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass der Fragesteller hier echt nicht kapiert, worum es geht. Der ist der typische Besserwisser, der es nicht einsehen will. Deshalb bekommt er von mir auch kein Stück Mitleid. Der weiß genau, dass er die Kohle zahlen muss, will sich aber jetzt NACHDEM alle für ihn ihren Kopf hingehalten haben, nichts mehr von irgendwelchem Geld wissen, dass er zahlen soll.

Natürlich verurteilen Gerichte solche Leute ZU RECHT ohne Gnade. Stellt euch mal vor, jeder würde wie der Poster durch die Welt rennen, Sachen benutzen, verbrauchen, zerstören, etc. OHNE DAFÜR EINSTEHEN ZU WOLLEN. Na bravo, da wäre aber übermorgen alles aus.

Die eigentliche Frage ist doch, weshalb solche Leute dann noch nach Suche auf unterstützung lechzend durch die Foren posten, um noch irgendwo einen Dummen zu finden, der sie in ihrer irren Rechtsauffassung bestärkt. Ich schätze, solche Leute bräuchten weniger einen Rechtsanwalt, als eher einen guten Psychiater.
Beantwortet von (8,450 Punkte)
+8 Punkte
+6 Punkte
Es hat den Anschein, als wäre der Fragesteller vom ERGEBNIS des Rechtsstreites enttäuscht. Das ist menschlich und völlig legitim.

EINE ANDERE FRAGE ist es jedoch, ob man aus der Enttäuschung herleiten darf, die ausgelösten Vertretungskosten nicht zahlen zu müssen. Und die Antwort lautet klar: NEIN!

Nur in dem Fall, dass Sie dem Rechtsanwalt eine Pflichtverletzung aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag (darlegen und beweisen) können, wären die Forderungen nicht zu erfüllen, da dann mit den evtl. Schadensersatzforderungen aufgerechnet werden könnte. Da der Nachweis von Pflichtverletzungen gegenüber einem Rechtsanwalt regelmäßig extrem schwierig ist und zudem die Darlegungslast und Beweislast dem Mandanten obliegt, sind die Erfolgsaussichten, sich von den Forderungen des Rechtsanwalts zu befreien, nahe NULL.
Beantwortet von (5,560 Punkte)
+6 Punkte
+6 Punkte
Ich bin Laie und habe keine Ahnung von Rechtsanwaltsgebühren.

Ich kann aber lesen und verstehe, dass ich einen Anwat bezahlen muss, wenn der mich berät.

Das finde ich nicht schwer zu verstehen. Aber man kann ja wie die vier Affen sich die Ohren, die Augen und den Mund zuhalten und hoffen, niemand schert asich...
Beantwortet von (4,080 Punkte)
+6 Punkte
+4 Punkte
So ein Quatsch: Dass der Rechtsanwalt nicht verpflichtet ist, sich sein Brot und Lohn bei irgendwem anderes, als dem Vertragspartner zu holen, lernt jedes Kind in der Schule.

Wie soll das auch funktionieren? Soll ich der Telekom bei der nächsten <rechnung sagen, die sollen sich ihr Geld doch bitteschön bi meinem Nachbarn holen?????
Beantwortet von (6,030 Punkte)
+4 Punkte
+3 Punkte

cheeky Ja ich bin auch immer wieder überrascht über meine monatliche Telefonrechnung. Die blöde Telekom soll sich ihr Geld von meinem Versicherer holen.

Oh mann, es gibt Leute, die gibts gar nicht!

Beantwortet von (9,170 Punkte)
+3 Punkte
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