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25 Antworten

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Beste Antwort

Die Begriffe Fachanwalt für Flugrecht und Fachanwalt für Reiserecht tauchen immer wieder in Beiträgen und Foren im Internet und sogar in Medienberichten auf. Es ist hervorzuheben, dass keine Rechtsanwaltskammer in Deutschland den Titel Fachanwalt für Flugrecht vergibt. Es gibt derzeit 20 verschiedene Rechtsgebiete, in denen der Titel Fachanwalt verliehen wird. Das Flugrecht oder das Reiserecht gehören nicht dazu. Daher sollte der Titel Fachanwalt in diesen Rechtsgebieten nicht unnötig bemüht werden.

Zudem ist auf die Frage zu antworten, dass ein Experte oder Fachanwalt nicht teurer ist bzw. höhere Gebühren verlangt, als ein "normaler" Rechtsanwalt ohne nachgewiesene besondere Fähigkeiten und Kenntnisse in einem Rechtsgebiet. Rechnet ein Fachanwalt auf Basis der gesetzlichen Mindestpauschalgebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ab, sind die Gebühren bei jedem Rechtsanwalt gleich "niedrig" bzw. "hoch". Natürlich findet man jedoch in Dienstleistungsangeboten von Fachanwälten häufiger dezent höhere Gebühren und/oder Stundensätze, als bei nicht spezialisierten Rechtsanwälten. Besondere Expertise und Fachkenntnisse werden teilweise besonders vergütet. Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen:

Ein Fachanwalt kostet nicht mehr, als ein normaler Rechtsanwalt.

Beantwortet von (4,190 Punkte)
+44 Punkte
+43 Punkte

NEIN.

Ein Fachanwalt berechnet grundsätzlich dieselben Gebühren wie ein "Nicht-Fachanwalt" bzw. ein "normaler Rechtsanwalt" ohne Fachanwaltstitel. Einen extra Fachanwalts-Gebühren-Bonus gibt es im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) nicht. Die Kosten der Beauftragung eines Fachanwaltes richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften des RVG, soweit die Parteien nicht etwas anderes (wie z.B. ein Pauschalhonorar oder ein Stundenhonorar) vereinbart haben.

Es ist jedoch ein offenes Geheimnis, dass Experten und Fachleute auf ihrem Gebiet grundsätzlich ein höheres Auftragsvolumen generieren. Das bedeutet, dass die Nachfrage häufig höher ist als "das Angebot" bzw. die freien Kapazitäten, einen Rechtsstreit betreuen zu könnnen. Dass ein gut beauftragter Rechtsanwalt / Fachanwalt im Einzelfall ein über dem Durchschnitt liegendes Stundenhonorar verlangen kann, versteht sich von selbst.

Es ist wie immer im Leben: "Wer billig kauft, kauft teuer".

Einem Experten stehen durch seine besondere Expertise andere Möglichkeiten offen. Zudem kennt sich ein Fachanwalt in seinem Rechtsgebiet besonders aus. Das bedeutet, dass er viel Erfahrung hat und Rechtsfragen demnach gezielter bewerten kann.

Beantwortet von (4,100 Punkte)
+43 Punkte
+38 Punkte

Also wir hatten für unseren Rechtsstreit mit der Ryanair die Kanzlei Bartholl aus Berlin genommen. Die haben uns vor dem Gerichtsprozess zwar dauernd auf irgendein Kostenrisiko und mögliche Kosten hingewiesen, aber im Endeffekt musste die Ryanair doch die Rechtsanwaltskosten zahlen.

Wir können nicht sagen, was ein anderer Anwalt gekostet hätte, aber weniger als unser hätte auch der nicht nehmen können smiley da wir gar nix zahlen mussten. Die Anwaltskosten muss doch eh der Verlierer tragen.

Beantwortet von (3,310 Punkte)
+38 Punkte
+38 Punkte
Wir hatten einen normalen Rechtsanwalt für Flugrecht eingeschaltet. Der kostet sogar gar nichts, wenn die Airline Deine Kosten übernehmen muss und Du gewinnst. Ob ein Fachanwalt teurer ist, kann ich nicht sagen, aber bei einem Facharzt zahlst Du ja auch nicht mehr als bei Deinem Hausarzt.
Beantwortet von (3,560 Punkte)
+38 Punkte
+36 Punkte

NEIN.

Die Einschaltung eines Fachanwaltes kann im Einzelfall im Saldo sogar "preiswerter" sein. Ein Fachanwalt oder Experte auf einem Rechtsgebiet kann durch seine Expertise und Fachkenntnisse im Einzelfall vielleicht weitere geldwerte Ansprüche geltend machen und verfolgen. Zudem werden Fachanwälte durch ihre Erfahrungen die optimale und kostengünstigste Möglichkeit der Rechtsverfolgung kennen und wählen und ihren Mandanten damit Kosten ersparen.

Beantwortet von (2,820 Punkte)
+36 Punkte
+33 Punkte
Wird der Prozess erfolgreich geführt, sollten die Kosten nur eine Randnotiz sein, da die verklagte Fluggesellschaft alle Kosten tragen muss.
Beantwortet von (2,290 Punkte)
+33 Punkte
+30 Punkte
Ein Rechtsanwalt, egal ob Fachanwalt oder nicht, bietet verschiedene Abrechnungsmodelle an: Abrechnung nach den gesetzlichen RVG-Gebühren, Stundenhonorar, Pauschalhonorar oder ein Mix aus allen.
Beantwortet von (4,310 Punkte)
+30 Punkte
+27 Punkte

Wir hatten auch einen Fachanwalt für Flugrecht eingeschaltet und im Endeffekt NICHTS bezahlt, denn die Fluggesellschaft muss letztlich alles zahlen, also auch die Rechtanwaltsgebühren. Man muss nur hartnäckig genug bleiben, dann zahlen die das auch. Die Airlines sind eben nur auf Gewinn aus und haben aus den letzten Jahren gelernt, dass die meisten Fluggäste sich mit weniger zufrieden geben, als ihnen zusteht. Daher sollte man sich nicht auf faule KOMPROMISSE einlassen.

Das GESETZ spricht doch glasklar FÜR FLUGGASTRECHTE!

Beantwortet von (3,750 Punkte)
+27 Punkte
+25 Punkte

Nein, ein Fachanwalt ist nicht teurer als ein normaler Rechtsanwalt, aber im Einzelfall empfiehlt es sich, einen Experten für Flugrecht oder einen Fachanwalt einzuschalten.

Warum soll ich zum fachanwalt gehen?

Beantwortet von (2,940 Punkte)
+25 Punkte
+23 Punkte

Was viele nicht wissen:

Im Einzelfall sind Inkassobüros wie flightright, Euclaim, fairplane und wie sie alle heißen TEURER ALS EIN FACHANWALT!!!

Also, Augen auf, wen man sich als Rechtsbeistand wählt.

Beantwortet von (3,790 Punkte)
+23 Punkte
Ich wäre sehr vorsichtig, irgendwelche Inkassobüros zu beauftragen. Gerichte sehen Inkassobüros traditionell sehr kritisch und häufig bekommt man die Kosten von einem Inkassobüro nicht wieder.

Hier findest Du ein Urteil von Rechtsanwalt Holger J. Herrlicher aus München. Dort hatte das Amtsgericht Erding, was Urteile für den Münchener Flughafen spricht, entschieden, dass ein Verbraucher, der erst ein Inkassobüro (hier wohl flightright GmbH aus Potsdam) mit der Durchsetzung seiner Fluggastansprüche beauftragt hat und dann einen Anwalt einschaltet, die Kosten für das Inkassobüro nicht ersetzt erhält. Hätte der Verbraucher direkt einen Rechtsanwalt eingeschaltet, hätte es keine Probleme gegeben und die Rechtsanwaltskosten hätte das AG Erding zugesprochen, aber erst ein Inkassobüro und dann noch einen Anwalt geht nicht, hat das Gericht geurteilt. Auch die Stiftung Warentest rät in einem Artikel, am besten sofort zum Anwalt zu gehen (und nicht erst zu einem Inkassobüro):

„Braucht ein Gläubiger beim Eintreiben einer Zahlung professionelle Hilfe, sollte er statt eines Inkassobüros lieber gleich einen Anwalt beauftragen. Denn der kann auch die Rechtsvertretung übernehmen, falls das Mahnverfahren später vor Gericht geht. Der Gläubiger läuft sonst Gefahr, selbst dann auf den Kosten für das Inkassobüro sitzen zu bleiben, wenn er vor Gericht gewinnt. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az. VII ZB 53/05)“

Hier noch das Urteil vom Amtsgericht Erding (AG Erding, Urteil vom 13.05.2015, Aktenzeichen 4 C 420/15):

Verbraucher hat keinen Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren, wenn zuvor ein Rechtsdienstleister (flightright GmbH) die Forderung durchzusetzen versucht hat.

Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes mit der außergerichtlichen Beitreibung der Ausgleichsforderung erfolgte zwar nach Verzugseintritt und stellt grundsätzlich eine Maßnahme zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung dar, die im Regelfall dem adäquaten Kausalverlauf entspricht und nicht gegen § 254 BGB verstößt (vgl. Palandt/Grüneberg [73.Aufl. 2014], § 286 Rn. 45). Vorliegend ist aber zu sehen, dass der Kläger vor der Beauftragung seines Prozessbevollmächtigten bereits die flightright GmbH mit der außergerichtlichen Forderungsdurchsetzung beauftragt hatte. Die flightright GmbH ist gerichtsbekannt ein professionelles, auf Erfolgshonorarbasis agierendes Inkassounternehmen, das sich auf die Geltendmachung von Ansprüchen nach der europäischen Fluggastrechte-Verordnung spezialisiert hat.

Es ist vor diesem Hintergrund für das Gericht nicht nachvollziehbar, weshalb nach einem erfolglosen Mahnschreiben der flightright GmbH zusätzlich noch ein Anwalt mit der außergerichtlichen Forderungsdurchsetzung beauftragt wurde.

Ist ja irgendwie auch logisch. Warum soll man erst irgendwelche Büros einschalten. Am besten gleich zu einem Fachanwalt. Die regeln alles
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