Denn die Steuern und Gebühren müssen die Fluggesellschaften den Flughafenbetreibern und den Sicherheitsbehörden erst zahlen, wenn der Kunde tatsächlich abfliegt. Fliegt der Kunde nicht, hat er einen Anspruch auf vollständige Erstattung dieser Steuern und Gebühren für Dritte.
Andernfalls würde dies eine ungerechtfertigte Bereicherung gem. § 812 BGB seitens der Fluggesellschaften darstellen. Und die Erstattung steht dem Kunden in voller Höhe zu, ohne Abzug etwaiger Bearbeitungsgebühren für die reine Rückzahlung.
Zahlen muss der Flugggast nur, wenn dem Unternehmen tatsächlich ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist, also wenn der freigewordene Platz nicht zum gleichen Preis weiterverkauft werden kann.
KG Berlin, Urteil vom 12.08.2014, Az.: 5 U 2/12 (ganz einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst: " KG Berlin 5 U 2/12 reise-recht-wiki.de)
Eine Fluggesellschaft darf kein Entgelt für die Bearbeitung stornierter oder nicht angetretener Flüge verlangen.
LG Frankfurt, Urteil vom 08.06.2014, AZ: 2-24 S 152/13 (ganz einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst: "LG Frankfurt 2-24 S 152/13 reise-recht-wiki.de)
Die Fluggesellschaft muss auch den verbleibenden Flugpreis zurückzahlen, wenn sie nicht nachweist, welche Erlöse durch einen anderweitigen Ticketverkauf erzielt wurden oder welche weitere Kosteneinsparung zu verzeichnen war. Dies gilt insbesondere bei Stornierungen lange vor Flugantritt.
Ihnen kann alo durchaus ein solcher Anspruch zustehen.
Sie schreiben, dass Sie dann versucht haben von expedia und Air Berlin/Etihad das Geld zurück zu bekommen.
Meine Empfehlung ist: Sie sollten sich doch stets an die Fluggellschaft selbst wenden, da expedia nur ein Portal ist, welches die Flüge anbietet. Der Flug an sich wird jedoch bei der jeweiligen Airline gebucht.
Air Berlin/Etihad würde für die Erstattung der Steuern und Gebühren ein Bearbeitungsentgelt erheben und dieses beläuft sich bei Air Berlin auf 25 Euro pro Fluggast.
Sie sollten Air Berlin/Etihad zunächst schriftlich eine Zahlungsaufforderung zukommen lassen und eine Frist zur Rückzahlung der Kosten setzen. Reagiert Air Berlin/Etihad daraufhin nicht, sollten Sie die Zahlung noch einmal anmahnen, bevor sie weitere rechtliche Schritte einleiten. Das ist wichtig, da eine Klage ohne vorherige Anmahnung das Risiko birgt, dass Air Berlin/Etihad doch noch zahlt - und Sie auf den Kosten für den Rechtsstreit sitzenbleiben.