Hallo,
Sie haben am 22.05.2015 einen Flug ab Düsseldorf verpasst. Unklar ist ob die Leute vom Security gebummelt haben oder unterbesetzt waren.
Grundsätzlich gilt, dass für die Sicherheitskontrolle am Flughafen immer ein paar Minuten extra eingeplant werden sollten. Verpasst ein Passagier aber seinen Flug, weil seine Kontrolle deutlich länger dauert als üblich, hat er unter Umständen Anspruch auf Entschädigung.
Aus Ihren Ausführungen geht leider nicht hervor, wie lange vorher Sie bereits am Flughafen waren und was genau der Grund für die Verzögerung bei der Sicherheitskontrolle war.
Wird bei einem Flugpassagier ein verdächtiger Gegenstand im Gepäck aufgefunden und dauert die Untersuchung deswegen zu lange, so kann durchaus ein Anspruch für den Fluggast entstehen.
OLG Frankfurt, Az.: 1 U 276/12 (ganz einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst: " OLG Frankfurt 1 U 276/12 reise-recht-wiki.de)
Verpassen Reisende wegen einer zu lange dauernden Sicherheitskontrolle ihren Flug, steht ihnen eine Entschädigung zu. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden. In dem Fall wollte der Kläger am Flughafen Frankfurt einen Flug antreten, der um 4.20 Uhr starten sollte. An der Sicherheitskontrolle wurde er aufgehalten, weil der Verdacht bestand, in seinem Handgepäck könnten sich gefährliche Gegenstände befinden.
Wegen einer extrem langen Warteschlange am Check-In kann man die Fluggesellschaft allerdings nicht in Regress nehmen, wie der Bundesgerichtshof kürzlich entschieden hat
BGH X ZR 83/12 (das Urteil kann man im Volltext im Internet finden. Einfach googlen "reise-recht-wiki.de BGH X ZR 83/12")
Es kommt also im vorliegenden Fall auch darauf an, ob Sie die Situation selbst zu verschulden haben oder nicht und was genau der Grund dafür war, dass es an der Sicherheitskontrolle so lange gedauert hat.