Hallo lieber Fragesteller,
Zunächst zur Unterscheidung zwischen Economy und Business Class:
Die Economy Class ist die meist günstigste, von den Standards ausgehend aber auch die einfachste Klasse. In den meisten Flugzeugen ist ein Groß der Sitzplätze für diese Klasse vorgesehen. Hauptzweck besteht in einer möglichst günstigen Beförderung möglichst vieler Passagiere. Der Komfort ist in der Economy Class im Gegensatz zu den anderen Buchungsklassen am niedrigsten. So sind die Sitze hier am engsten aneinander und die Beinfreiheit ist am geringsten. Kostenlose Pflegeprodukte oder alkoholische Getränke erhält der Fluggast in aller Regel nicht.
Bei der Business Class handelt es sich um die zweithöchste Beförderungskategorie auf Flügen. Wie der Name bereits suggeriert, ist sie baulich und vom Komfort ausgehend für Geschäftsreisende ausgelegt. Diese sollen während des Flugs die Möglichkeit erhalten, zu arbeiten und ohne Störungen ihr Ziel erreichen. Entsprechend sind die in dieser Beförderungsklasse angebotenen Serviceleistungen deutlich höher als in den beiden niedrigeren Klassen. Auch können sie vor dem Flug einen bevorzugten Check-in wahrnehmen und Wartebereiche nutzen, deren Komfort höher als der niedrigerer Klassen ist. Die Sitze sind entsprechend ohnehin mit einer sehr großen Beinfreiheit und einem recht großen Abstand zu den Sitznachbarn ausgestattet.
Entspricht die alternative Beförderungsklasse nicht der ursprünglichen, sondern handelt es sich um eine niedrigere, kann der Passagier Minderungsansprüche von 30 bis 75% geltend machen. Siehe auch Art.10 der EG-Verordnung:
Artikel 10
Höherstufung und Herabstufung
(1) Verlegt ein ausführendes Luftfahrtunternehmen einen Fluggast in eine höhere Klasse als die, für die der Flugschein erworben wurde, so darf es dafür keinerlei Aufschlag oder Zuzahlung erheben.
(2) Verlegt ein ausführendes Luftfahrtunternehmen einen Fluggast in eine niedrigere Klasse als die, für die der Flugschein erworben wurde, so erstattet es binnen sieben Tagen nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten
a) bei allen Flügen über eine Entfernung von 1 500 km oder weniger 30 % des Preises des Flugscheins oder
b) bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1 500 km, mit Ausnahme von Flügen zwischen dem europäischen Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und den französischen überseeischen Departements, und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1 500 km und 3 500 km 50 % des Preises des Flugscheins oder
c) bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen, einschließlich Flügen zwischen dem europäischen Hoheits- gebiet der Mitgliedstaaten und den französischen überseeischen Departements, 75 % des Preises des Flugscheins.
In Ihrem Fall können Sie den Reisepreis also um 75 % mindern. Wenden Sie sich schriftlich an Condor und machen Sie Ihre Ansprüche geltend.
Wenden Sie sich gegebenenfalls an eine Anwalt für Flug- und Passagierrechte.