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Hallo,

wir fliegen im Juli mit 5 Leuten von Nürnberg via Airberlin nach Mallorca.

Nun erreichte mich heute die Nachricht, dass eine Person aus unserer Gruppe auf einen Flug 1,45 Stunden später umgebucht wurde. Dies ist natürlich sehr ärgerlich, da der Rest dann diese Zeit am Flughafen warten muss.

Gibt es hier irgendeine Möglichkeit, diese Umbuchung rückgängig zu machen?

Viele Grüße

Julian
Gefragt in Flugzeitenverschiebung von
Bearbeitet von
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4 Antworten

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Sehr geehrter Nutzer,

es empfiehlt sich, bei der Fluggesellschaft nachzufragen. Haben die Mitglieder ihrer Gruppe ihre Flüge einzeln auf diesen Flug gebucht oder als Gruppe zusammen? Wenn die Mitglieder einzeln gebucht haben, wäre das natürlich das eigene Verschulden.

Falls dies zusammen geschehen ist, könnte man auf die Kulanz des Unternehmens spekulieren, indem sie angeben, dass sie als Gruppe reisen möchten und daher gerne auf einem Flug wären, da mMn hier kein juristisches Problem vorliegt, dass sie weit im Vorraus darüber informiert wurden und sich daher weder eine Verspätung noch eine Annulierung ihres Fluges feststellen lässt. Wäre dies erst kurzfristig vor ihrem Abflug geschehen, sähe das ganz anders aus.

Am besten fragen sie beim Flugunternehmen nach, ob sich dort etwas machen lässt.

 

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

CaptainCook
Beantwortet von (6,200 Punkte)
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Hallo,

Sie fliegen im Juli mit 5 Leuten von Nürnberg via Airberlin nach Mallorca.

Nun erreichte Sie heute die Nachricht, dass eine Person aus Ihrer Gruppe auf einen Flug 1,45 Stunden später umgebucht wurde. Dies ist natürlich sehr ärgerlich, da der Rest dann diese Zeit am Flughafen warten muss.

Auch mir stellt sich hier die Frage ob Sie alle zusammen gebucht haben?

Haben Sie alle zusammen gebucht, muss sicherlich ein Missverständnis vorliegen. Die Flugggesellschaft würde Sie als Gruppe dann wohl eher nicht trennen.

Haben Sie jedoch einzeln gebucht, war es der Fluggellschaft sicherlich nicht ersichtlich, dass Sie eine Gruppe sind. Dann kann es durchaus sein, dass die Maschine vielleicht überbucht war und deswegen umgebucht wurde.

Ich würde mich an Ihrer Stelle zunächst an die Fluggesellschaft wenden und erfragen was es mit der Umbuchung auf sich hat. Vielleicht handelt es sich dabei nur um ein Missverständniss.

Falls nicht, sollten Sie der Fluggesllchaft Ihre Situation erklären und erläutern, dass Sie mit Absicht alle zusammenfliegen wollen. Vielleicht zeigt sich die Fluggesellschaft dann kulant und bucht jemand anders um.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!
Beantwortet von (4,780 Punkte)
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Hallo Julian,

 

Sie fliegen mit 5 Freunden im Juli nach Mallorca. Da nun eine Person auf einen späteren Flug umgebucht wurde, wollen Sie nun wissen, ob dieUmbuchung rückgängig zu machen ist.

 

Da Sie die Nachricht erhalten haben, gehe ich davon aus, dass Sie alle zusammen gebucht haben. Falls dies nicht der Fall ist, wäre es ärgerlich, da Flugdatenänderungen im Flugalltag sehr oft vorkommen und diese (nicht sonderlich erhebliche) Änderung somit hinzunehmen ist.

 

Generell haben Sie leider keinerlei juristischen Ansprüche gegen die Airline, da der Flug nicht weit genug nach hinten verschoben wurde, sodass etwaige Ansprüche aus der Fluggastrechte-Verordnung greifen würde. Zudem wurden Sie mehr als 2 Wochen im Voraus informiert, womit greifen die Ansprüche erst recht nicht.

 

Die einzige Möglichkeit die ich sehe, wäre, dass Sie sich an AirBerlin wenden und einfach nachfragen, ob eine Änderung oder Rückumbuchung“ möglich wäre.

 

 

Beantwortet von (21,990 Punkte)
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Lieber Fragensteller,

in einem solchen Fall, in dem eine ursprüngliche Flugbuchung vor Abflug von der Airline einseitig geändert wird und Sie wie in Ihrem Fall z.B. auf einen späteren Flug umgebucht werden, ergeben sich ihre Ansprüche aus der europäischen Fluggastrechte-Verordnung. Nach dieser VO handelt es sich nämlich bei diesem Vorgehen um eine Annullierung des Fluges gem. Art. 5 VO. In einem solchen Fall haben Sie grundsätzlich zwei verschiedene Rechte:

  1. Anspruch auf Ausgleichszahlung gem. Art. 7 VO; Voraussetzungen hierfür sind, dass sie nicht mind. 14 Tage vor planmäßigen Abflug über diese Änderungen informiert wurden und dass die Annullierung nicht auf einen außergewöhnlichen Umstand zurückgeht; ihren Ausführungen ist jedoch zu entnehmen, dass Sie bereits mehrere Monate vorher über die Annullierung informiert wurden, daher haben Sie leider keinen Anspruch auf Ausgleichsleistung gem. Art 7 VO
  2. Anspruch auf Unterstützungsleistungen gem. Art. 8 VO; hiernach haben Sie im Fall der Annullierung ein Wahlrecht zwischen dem Rücktritt vom Flug oder dem Verlangen nach einem Alternativflug zu ähnlichen Bedingungen; im Rahmen des Alternativfluges haben Sie jedoch lediglich Anspruch darauf, auf den zeitlich nächsten Flug umgebucht zu werden; d.h. wenn es noch einen früheren Flug als den Flug 1,75 h später gibt, hätten Sie einen Anspruch darauf, auf diesen umgebucht zu werden; hiernach haben Sie jedoch keinen Anspruch auf den ursprünglichen Flug

Die VO kennt insbesondere keine besonderen Anspruch darauf, dass wie in Ihrem Fall eine Gruppe nicht getrennt wird. Lediglich in der Mobilität eingeschränkte Personen oder Kinder ohne Begleitung müssen bevorzugt gem. Art. 11 VO behandelt werden. Daher haben Sie meiner Meinung nach keinen Anspruch darauf als Gruppe auch alle gemeinsam zu fliegen. Allerdings würde ich es an Ihrer Stelle einmal auf Kulanz der Airline versuchen, eine Lösung zu finden, in der Sie alle zusammen fliegen können. Viel Erfolg!

Beantwortet von (6,840 Punkte)
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