Du hast ein rechtskräftiges urteil gegen die Tailwind, Zahlungen leisten sie keine.
Du fragst dich nun in was du hinein pfänden kannst.
Wenn du einen Titel gegen die Fluggesellschaft hast, kannst du selbstverständlich die Zwangsvollstreckung z.B. in das bewegliche Vermögen oder auch in das unbewegliche Vermögen der Airline vollstrecken.
Einen bestimmten Anspruch brauchst du hierbei meines Erachtens nach doch gar nicht benennen.
Ich hoffe ich konnte Dir etwas weitehelfen und wünsche dir schöne Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr und weiterhin alles gute :)