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EU FLUGGASTRECHTE

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Hallo liebe Community,

ich habe vor ein paar Tagen einen Flug bei einer europäischen Airline gebucht. Habe dann zufällig von einem Kollegen vorgestern erfahren, dass diese Airline die Strecke wieder einstellen wird und genau 1 Woche vor meinem Flugtermin der letzte Flug stattfinden wird.

Nun habe ich tatsächlich heute eine e-Mail von besagter Airline bekommen, in welcher mir die Annulierung mitgeteilt wird.

In selbiger e-Mail werden mir auch meine neuen "Optionen" vorgeschlagen, von denen ich allerdings keine wirklich annehmen möchte.

Das ist die e-Mail im Originaltext, allerdings mit Airline und Städten zensiert.

 

 

"Good afternoon,

 

[Airline] would like to inform you that the flight,  XXXXX  [Meine Stadt] - [Zielstadt] on 10-Jul-2016 19:10 has been cancelled due to operational reasons.

 

Please notify passenger XXXXXX of this change.

 

[Airline] offers to the above-mentioned passenger(s) one of the following options:

- free rerouting on any other available [Airline] flight;

- a credit for the total fare paid for the unused ticket, credit that can be used as discount for future [Airline] acquisitions (tickets or services);

- the total fare paid for each unused ticket can be refunded.

For any questions about this flight or any other [Airline] flights or services, please follow this link www.blueairweb.com).

 

We apologize for any inconvenience. Thank you for understanding!"

 

 

Das Problem ist, die Airline bietet von keinem anderen deutschen oder naheliegendem ausländischen Flughafen eine Verbindung in meine Zielstadt. Der nächste mögliche Abflughafen ist 530km von mir entfernt. Auch der nächste Zielflughafen der von meiner Stadt in die Nähe meines Zielorts führt ist 290km entfernt.

Ich habe auch schon Anschlussflüge mit anderen Airlines ein paar Tage später gebucht, ich muss also unbedingt so pünktlich wie möglich an meinem Zielort kommen.

Wie soll ich am Besten vorgehen? Habe ich einen Anspruch auf die Beförderung zu meinem eigentlichen Ziel oder muss ich die Alternative wählen 290km entfernt anzukommen und mich dann selbst um meinen Weitertransport kümmern?

 

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen!

 

Liebe Grüße

 

thxcertified

Gefragt in Flugannullierung von (120 Punkte)
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3 Antworten

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Hallo,

du hast einen Flug mit einer europäischen Airline gebucht und wurdest nun darüber informiert, dass dieser annulliert wurde.

Nach der Fluggastrechte Verordnung obliegen der Fluggesellschaft gewisse Pflichten, wenn diese einen Flug annulliert. Die Annullierung ist in Art. 5 VO geregelt. Dieser verweist unter anderem auf Art. 8 VO. Demnach muss das ausführende Luftfahrtunternehmen im Falle einer Annullierung die Ticketkosten erstatten oder eine anderweitige Beförderung anbieten.

Art. 8 VO, Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung

„(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so können Fluggäste wählen zwischen

a) – der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde, für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte sowie für bereits zurückgelegte Reiseabschnitte, wenn der Flug im Hinblick auf den ursprünglichen Reiseplan des Fluggastes zwecklos geworden ist, gegebenenfalls in Verbindung mit – einem Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt,

b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder

c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.

(2) Absatz 1 Buchstabe a) gilt auch für Fluggäste, deren Flüge Bestandteil einer Pauschalreise sind, mit Ausnahme des Anspruchs auf Erstattung, sofern dieser sich aus der Richtlinie 90/314/EWG1) ergibt.

(3) Befinden sich an einem Ort, in einer Stadt oder Region mehrere Flughäfen und bietet ein ausführendes Luftfahrtunternehmen einem Fluggast einen Flug zu einem anderen als dem in der ursprünglichen Buchung vorgesehenen Zielflughafen an, so trägt das ausführende Luftfahrtunternehmen die Kosten für die Beförderung des Fluggastes von dem anderen Flughafen entweder zu dem in der ursprünglichen Buchung vorgesehenen Zielflughafen oder zu einem sonstigen nahe gelegenen, mit dem Fluggast vereinbarten Zielort.“

Du hast folglich die Wahl, ob du dein Geld zurückbekommen möchtest, oder einen anderen Flug wählst. Zu bedenken ist dabei, dass die gebuchten Anschlussflüge für die Airline unbeachtlich sind, da du diese separat gebucht hast und daher allein du für das Erreichen dieser Flüge verantwortlich bist.

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Guten Tag thxcertified,

Sie haben einen Flug bei einer europäischen Airline gebucht, und wurden später darüber informiert, dass Ihr Flug von der Airline wieder annuliert wurde. In der Mail in der Sie über die Annulierung informiert wurden wurden Ihnen außerdem Alternativen vorgeschlagen - diese sagen Ihnen aber nicht zu.

EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az C-83/10 (bei Google einfach zu finden unter, wenn Sie eingeben: „C-83/10 reise-recht-wiki“)

Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen. Es ergeben sich somit auch Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung.

Ihnen könnten also Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung zukommen.

Nach Artikel 5 haben Sie verschiedene Möglichkeiten. In Betracht kommen vor allen Dingen Artikel 7 und 8 der EU-VO.

> Artikel 7 EU-VO

Sie könnten nach Art. 7 EU-VO einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen haben, es sei denn Sie wurden mehr als 2 Wochen von Ihrer Airline über die Annulierung informiert, oder die Airline kann sich auf außergewöhnliche Umstände berufen. Dazu ist Ihrer Nachricht leider weiter nichts zu entnehmen, und Sie sollten sich die Zeiten noch einmal genauer ansehen.

> Artikel 8 EU-VO

Gemäß Artikel 8 haben Sie aber bei einer Annulierung die Möglichkeit zu wählen zwischen:

a) – der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde, (...)

b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder

c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.

Das heißt, Sie können sich die Flugscheinkosten zurückerstatten, und möglicherweise mit diesem Geld bei einer anderen Fluggesellschaft einen Ihnen besser passenenden Flug buchen - so könnten Sie vielleicht auch die von Ihnen bereits gebuchten Anschlussflüge besser erreichen. Für das Erreichen Ihrer separat gebuchten Anschlussflüge ist die von Ihnen hier angesprochene Airline aber ansonsten nicht verantwortlich - diese haben Sie auf Ihre eigene Verantwortung gebucht, und das Risiko diese zu erreichen liegt bei Ihnen.

Auch haben Sie, im Sinne von b) und c), die Möglichkeit, sich an Ihre Airline zu wenden und diese aufzufordern Ihnen weitere Verbindungen anzubieten - dies scheint aber, ob der Unstimmigkeiten bei den ersten Angeboten, nicht besonders erfolgversprechend.

Beantwortet von (14,180 Punkte)
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Sie haben einen Flug bei einer europäischen Airline gebucht. Später wurden Sie jedoch darüber informiert, dass Ihr Flug von der Airline wieder annuliert wurde. In der Mail in der Sie über die Annulierung informiert wurden, wurden Ihnen außerdem Alternativen vorgeschlagen. Diese kommen für Sie aber nicht in Frage. Sie fragen sich nun, welche Möglichkeiten Ihnen nun zustehen.

Im Falle einer Annullierung des ursprünglich gebuchten Fluges ergeben sich mögliche Ansprüche aus der europäischen Fluggastrechte Verordnung.

 

EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az.: C-83/10 (das Urteil kann man im Volltext im Internet finden. Einfach googlen:  "EuGH C-83/10 reise-recht-wiki“)

Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen. Es ergeben sich somit auch Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung.

 

 

Sie könnten also einen Anspruch auf Ausgleichszahlung aus der Europäischen Fluggastrechte Verordnung haben.

Die Höhe der Ausgleichszahlungen ergibt sich aus Art. 7 der Verordnung und wird bemisst sich aus der Entfernung:

  • Bei einer Verspätung von 2 Stunden auf einer Strecke von 1500km oder weniger: 250 EUR
  • Bei einer Verspätung von 3 Stunden auf einer Strecke innerhalb der EU oder bis 3500km: 400 EUR
  • Bei einer Verspätung von 4 oder mehr Stunden auf einer Strecke außerhalb der EU von 3500km oder mehr: 600 EUR

Je nachdem von wo nach wo fliegen, könnten sich Ansprüche in Höhe von 200, 400 oder 600 EUR ergeben.

Gem. Art. 5 c) i) muss die Fluggesellschaft jedoch keine Ausgleichszahlung leisten, wenn der Fluggast mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet wird. In Ihrem Fall wurden Sie am 23.06.2016 über die Flugänderung informiert. Ihr Flug soll am 10.07.2016 starten. Demnach wurden Sie mehr als zwei Wochen im Voraus informiert. Aus diesem Grund haben Sie leider keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen aus Art. 7 der Verordnung.

Sie haben jedoch wenigstens auf einen Anspruch auf Erstattung oder anderweitiger Beförderung aus Artikel 8 der europäischen Fluggastrechte Verordnung. Sie können nach Art. 8 zwischen folgenden Optionen wählen:

  • der vollständigen Erstattung der gesamten Flugscheinkosten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde
  • einer anderweitigen Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühstmöglichen Zeitpunkt
  • einer anderweitigen Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt auf Wunsch des Fluggasts
Beantwortet von (20,610 Punkte)
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