Guten Tag thxcertified,
Sie haben einen Flug bei einer europäischen Airline gebucht, und wurden später darüber informiert, dass Ihr Flug von der Airline wieder annuliert wurde. In der Mail in der Sie über die Annulierung informiert wurden wurden Ihnen außerdem Alternativen vorgeschlagen - diese sagen Ihnen aber nicht zu.
EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az C-83/10 (bei Google einfach zu finden unter, wenn Sie eingeben: „C-83/10 reise-recht-wiki“)
Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen. Es ergeben sich somit auch Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung.
Ihnen könnten also Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung zukommen.
Nach Artikel 5 haben Sie verschiedene Möglichkeiten. In Betracht kommen vor allen Dingen Artikel 7 und 8 der EU-VO.
> Artikel 7 EU-VO
Sie könnten nach Art. 7 EU-VO einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen haben, es sei denn Sie wurden mehr als 2 Wochen von Ihrer Airline über die Annulierung informiert, oder die Airline kann sich auf außergewöhnliche Umstände berufen. Dazu ist Ihrer Nachricht leider weiter nichts zu entnehmen, und Sie sollten sich die Zeiten noch einmal genauer ansehen.
> Artikel 8 EU-VO
Gemäß Artikel 8 haben Sie aber bei einer Annulierung die Möglichkeit zu wählen zwischen:
a) – der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde, (...)
b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder
c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.
Das heißt, Sie können sich die Flugscheinkosten zurückerstatten, und möglicherweise mit diesem Geld bei einer anderen Fluggesellschaft einen Ihnen besser passenenden Flug buchen - so könnten Sie vielleicht auch die von Ihnen bereits gebuchten Anschlussflüge besser erreichen. Für das Erreichen Ihrer separat gebuchten Anschlussflüge ist die von Ihnen hier angesprochene Airline aber ansonsten nicht verantwortlich - diese haben Sie auf Ihre eigene Verantwortung gebucht, und das Risiko diese zu erreichen liegt bei Ihnen.
Auch haben Sie, im Sinne von b) und c), die Möglichkeit, sich an Ihre Airline zu wenden und diese aufzufordern Ihnen weitere Verbindungen anzubieten - dies scheint aber, ob der Unstimmigkeiten bei den ersten Angeboten, nicht besonders erfolgversprechend.