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Hallo zusammen,

ich bündele hier mal einen Sack voller Fragen zu meiner Angelegenheit und freue mich über Hilfe.

Am Samstag, den 13.08.16 bin ich von Baden-Baden/Karlsruhe nach Berlin Tegel geflogen. Um 12 Uhr kam der Flieger an und kurz darauf stand ich am Gepäckband - leider kam mein Koffer dort nicht an. An der Information wurde ich zum Baggage Service Center der Firma WISAG geschickt. Dort stand ich erst einmal eine geschlagene Stunde an ehe mir jemand helfen konnte. Ich gab dem Mann meine Bordkarte mit der Gepäcknummer und er verschwand für ca. 10 Minuten im Gepäckraum. Als er zurück kam, meinte er es gäbe noch keine Information zu meinem Gepäck und ich solle es in 30 Minuten noch ein mal versuchen, was ich auch tat. Jedoch musste ich erneut 45 Minuten anstehen bis ich dran war. Dann das selbe Spiel noch einmal. Keine Info. Er verwies mich zu einem anderen Schalter, an dem ich eine Verlustmeldung aufgeben sollte, was ich auch tat. Eine Stunde später versuchte ich erneut mein Glück am Gepäckausgabe-Schalter - ohne Erfolg. Dort war inzwischen ein neuer Mitarbeiter, dieser war wenigstens im stande, mir zu erklären, dass der Koffer evtl. in Baden-Baden stehen geblieben sein könnte, ohne mich einfach so wieder wegzuschicken. Er meinte dann, dass ich es am nächsten Tag gegen 17 Uhr noch mals versuchen sollte.

Ich fuhr also nach 5 Stunden am Flughafen total aufgelöst und entkräftet (mein erster Urlaub + Flug alleine und dann das...) in mein Hotel. Ich hatte gerade noch Zeit, mir in der nächsten Drogerie Zahnpasta, Waschzeug und die nötigsten Kosmetikartikel zu besorgen. Klamotten hatte ich nur jene, die ich sowieso schon anhatte. Da der nächste Tag Sonntag war, blieb mir nichts anderes übrig, als weiterhin in diesen (verschwitzten) Klamotten rumzulaufen. Ich fuhr dann erneut zum Flughafen, stellte mich erneut eine dreiviertel Stunde an, nur um zu erfahren, dass es nach wie vor keine Info gibt, wo mein Koffer sich befindet und ich solle doch am nächsten Tag mal die Service-Hotline anrufen.

Mein Urlaub sollte eigentlich bis Dienstag dauern, doch diesen brach ich mit einem Rückfahrticket via FlixBus am Montag Vormittag ab. Zwei von vier Urlaubstagen waren ohnehin vertan und dieser Vorfall hatte mir wirklich alles verdorben. Das Geld für das Hotel, wie auch das Geld für den Rückflug waren natürlich futsch.

Auch heute fehlt von meine Koffer jede Spur und ich frage mich allmählich, wie ich nun weiter machen soll. In dem Koffer befanden sich wirklich alle Utensilien, die ich Tag für Tag benötige. Ich habe in den letzten Tagen auch leider realisiert, dass der Inhalt des Koffers wohl die Tausendermarke knacken könnte und natürlich ärgere ich mich schwarz, dass ich so einen hohen Wert mit nehmen musste. Leider habe ich mit so einem Vorfall aber überhaupt nicht gerechnet und stehe jetzt quasi ohne Hab und Gut da.

Vielen Dank schon mal an alle, die die Geduld hatten, meinen Text bis hier her zu lesen. Jetzt tun sich natürlich allerlei Fragen auf:

- Wie kann ich weiterhin vorgehen, um meinen Koffer wieder zu bekommen bzw. um die Kosten für mein Gepäck ersetzt zu bekommen?

- Wie lange muss ich der Fluggesellschaft Zeit geben, ehe ich (rechtliche) Schritte einleite?

- Ist es überhaupt sinnvoll (wirtschaftlich gesehen) einen Anwalt einzuschalten und wie stehen die Chancen auf einen "Sieg" meinerseits?

- Welche Kosten kann ich gegenüber Air Berlin geltend machen (Kosten für Noteinkäufe, evtl. Tagespauschale, Busticket für Rückreise, Kosten für abgebrochenen Urlaub...)?

Ich danke euch vorab schon mal sehr für eure Hilfe, bin über jeden Ratschlag dankbar!

Liebe Grüße
Gefragt in Gepäckverlust von (120 Punkte)
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2 Antworten

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Liebe Nala2012,

du bist mit der Fluggesellschaft Air Berlin in den Urlaub geflogen und musstest am Gepäckband feststellen, dass dein Gepäck nicht aufzufinden war. Du stellst dir nun verschiedene Fragen.

I. Wie kann ich weiterhin vorgehen, um meinen Koffer wieder zu bekommen bzw. um die Kosten für mein Gepäck ersetzt zu bekommen?

Zur Geltendmachung der eigenen Ansprüche ist das Montrealer Übereinkommen als gesetzliche Grundlage heranzuziehen. Das Montrealer Übereinkommen ist als völkerrechtliches Abkommen zwischen den Unterzeichnerstaaten vorrangige Gesetzesgrundlage zur rechtlichen Bewertung von Gepäckschäden, Gepäckverlust und Gepäckverspätung im deutschen und europäischen Recht. Fraglich ist, ob in deinem Fall noch von einer Gepäckverspätung, oder schon von einem Gepäckverlust auszugehen ist. Im Allgemeinen gilt ein Gepäckstück als verloren, wenn es innerhalb von etwa drei Wochen nicht mehr auffindbar ist. Dein Gepäck ist seit dem 13.08.2016 unauffindbar, sodass die 3 Wochen noch nicht überschritten wurde. Daher ist zum jetzigen Zeitpunkt noch von einer Gepäckverspätung auszugehen. Bei einer Gepäckverspätung besteht gemäß Art. 19 des Montrealer Übereinkommens ein Anspruch auf Erstattung von Schäden, die kausal mit der Verspätung zusammenhängen. Dazu gehören typischerweise Ersatzkäufe für Sachen, die sich im Gepäck befinden und die der Fluggast sofort beziehungsweise täglich braucht. Wenn das Gepäck verspätet ankommt, dürfen betroffene Passagiere allgemeinhin Notkäufe tätigen — allerdings sollte sich vorher erkundigt werden, was die Airline unter „notwendigen Gütern“ versteht. Ob Zahnbürste oder Unterhose, es sollten immer die Rechnungen der Noteinkäufe aufbewahrt werden, um Ausgaben dokumentieren zu können. Teilweise zahlen die Unternehmen jedoch Standardtagessätze. In solchen Fällen erhalten alle betroffenen Passagiere pro Tag eine bestimmte Summe, und zwar bis zu einer maximalen Anzahl an Tagen. Diese Entschädigungssumme sehen die Airlines dann als endgültig an, unabhängig vom tatsächlichen Schaden. Ob dies so gehandhabt wird, hängt jedoch von der jeweiligen Airline ab. Zum Teil ersetzten die Unternehmen auch nur die Kosten, welche belegt werden können und die sie als angemessen erachten.

Folgendes Urteil könnte dich interessieren:

AG Frankfurt, Urteil vom 13.06.2013, Az: 29 C 2518/12 (19) (Das Urteil ist sehr interessant und behandelt einige Fragen aus den EU Fluggastrechten. Du kannst das Urteil im Internet nachlesen, einfach googlen "reise-recht-wiki.de AG Frankfurt 29 C 2518/12 (19)")

Hier hat das AG Frankfurt den Klägern einen Teilanspruch zugesprochen, weil deren Koffer erst mit mehrtägiger Verspätung am Urlaubsort ankamen und sie sich Vorort um Ersatz kümmern mussten. Es entschied, dass Kleidungsstücke und Artikel zur Körperpflege ersetzt werden müssen, andere Zusatz- und Luxusprodukte hingegen nicht. Demnach ist ausschlaggebend ob die Anschaffungen notwendig waren. Es stellt sich daher die Frage wie das Merkmal der Notwendigkeit zu konkretisieren ist. Im selbigen Urteil entschied das Gericht, dass bei einer mehrtägigen Verzögerung sämtlicher Gepäckstücke die ersatzweise Anschaffung einer vollständigen Grundgarderobe und entsprechender Pflegeprodukte als notwendig und angemessen anzusehen ist. Eine Notwendigkeit wurde jedoch beispielsweise bei der Anschaffung einer speziellen Abendgarderobe abgelehnt. In diesem Fall wurde der Beklagte zu einer Zahlung von 500 Euro verpflichtet.

Soweit du also keine Luxusgüter gekauft hast, sondern lediglich Ersatzkäufe getätigt hast, besteht meiner Ansicht nach ein Anspruch gemäß Art. 19 MÜ.

Um diesen Anspruch geltend zu machen muss dir Airline kontaktiert werden. Zusätzlich zu dem am Flughafen ausgefüllten Formular gilt es nun den entstandenen Schaden geltend zu machen. Im Zuge dessen sollten die Quittungen für die getätigten Ausgaben, wenn möglich, aufbewahrt werden.

II. Welche Kosten kann ich gegenüber Air Berlin geltend machen (Kosten für Noteinkäufe, evtl. Tagespauschale, Busticket für Rückreise, Kosten für abgebrochenen Urlaub...)?

Es können die Kosten für die getätigten Noteinkäufe geltend gemacht werden. Alle anderen Kosten können meiner Ansicht nach höchstens bedacht werden, wenn es sich bei der gebuchten Reise um eine Pauschalreise handelte.

III. Wie lange muss ich der Fluggesellschaft Zeit geben, ehe ich (rechtliche) Schritte einleite?

Zunächst ist es wichtig, dass die entsprechende Frist eingehalten wird. Dahingehend sollte der Fluggesellschaft überhaupt keine Zeit gegeben werden. Bei einer Verspätung des Koffers muss die Schadensmeldung innerhalb von 21 Tagen nach Andienung des Reisegepäcks erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Koffer dem Fluggast von einem Kurier oder Erfüllungsgehilfen der Fluggesellschaft übergeben worden ist.

IV. Ist es überhaupt sinnvoll (wirtschaftlich gesehen) einen Anwalt einzuschalten und wie stehen die Chancen auf einen "Sieg" meinerseits?

Auf diese Frage kann meiner Ansicht nach keine allgemeine Antwort gegeben werden, da dies extrem einzelfallabhängig ist. Man könnte beim Rechtsanwalt einen anwaltlichen Rat einholen.

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Guten Tag Nala,

Sie sind von Baden-Baden/Karlsruhe nach Berlin Tegel geflogen. Leider kam Ihr Koffer dort nicht an. Am Flughafen konnte Ihnen am Ankunftstag niemand, auch niemand vom Unternehmen WISAG, weiterhelfen. Ebenso nicht am darauffolgenden Tag. Sie brachen dann Ihren Urlaub ab, und fuhren am Montag anstatt am Dienstag wieder nachhause.

Ihr Koffer ist bis heute leider nicht wieder aufgetaucht. Dazu soll nun auf Ihre Fragen eingegangen werden.

1. + 4. Wie können Sie vorgehen, um Ihren Koffer wiederzubekommen/eine Entschädigung zu erhalten und wie hoch wäre diese

Es könnte Ihnen ein Anspruch aus dem Montrealer Übereinkommen zustehen. Im Falle von Gepäckverspätungen- und verlusten kann nämlich Artikel 19 des Montrealer Übereinkommens weiterhelfen:

Der Luftfrachtführer hat den Schaden zu ersetzen, der durch Verspätung bei der Luftbeförderung von Reisenden, Reisegepäck oder Gütern entsteht. Er haftet jedoch nicht für den Verspätungsschaden, wenn er nachweist, dass er und seine Leute alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung des Schadens getroffen haben oder dass es ihm oder ihnen nicht möglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen.

Dazu folgende Urteile:

AG Frankfurt a.M., Urteil vom 03.02.2011, Az. 32 C 2427/10-84 (ganz einfach zu finden, wenn Sie bei Google eingeben: " AG Frankfurt Az.: 32 C 2427/10-84 reise-recht-wiki.de")

Bei einer Gepäckverspätung müssen betroffene Passagiere sich immer an die Airline wenden, die das Gepäck auf der betroffenen Strecke transportiert hat. Diese Airline muss dann bis zur Obergrenze von etwa 1.300 € alle finanziellen Schäden ersetzen.

AG Frankfurt a.M., Urteil vom 13.06.2013, Az.: 29 C 2518/12(19) (ganz einfach zu finden, wenn Sie bei Google eingeben: " AG Frankfurt Az.: 29 C 2518/12 (19) reise-recht-wiki.de")

Der zu ersetzende Schaden besteht u.a. aus den notwendigen Ausgaben, die getätigt wurden, um das fehlende Gepäck auszugleichen. Die Notwendigkeit muss jeweils nachgewiesen werden.

AG Frankfurt, Urt. vom 13.06.2013, Az.: 29 C 2518/12 (19) (Einfach im Reise-Recht-Wiki nachzulesen wenn Sie bei Google eingeben: reise-recht-wiki.de AG Frankfurt 29 C 2518/12 (19))

Das AG Frankfurt hat den Klägern einen Teilanspruch zugesprochen, weil deren Koffer erst mit mehrtägiger Verspätung am Urlaubsort ankamen und sie sich vorort um Ersatz kümmern mussten. Kleidungsstücke und Artikel zur Körperpflege müssen ersetzt werden, so das AG Frankfurt, andere Zusatz- und Luxusprodukte hingegen nicht. Ersatzfähig seien nach Ansicht des Gerichts (bei einer mehrtägigen Verzögerung) sämtliche Gepäckstücke, die ersatzweise Anschaffung einer vollständigen Grundgarderobe und der Kauf entsprechender Pflegeprodukte.

Den Urteilen und Artikel 19 des Montrealer Übereinkommens nach hat die Fluggesellschaft Ihnen den entstandenen Schaden zu ersetzen, das heißt, jeden materiellen Schaden bis zu einer Obergrenze von 1.300 Euro.

Dazu hilft es, wenn Sie Ihrer Fluggesellschaft Kassenbons vorlegen können. Also von den von Ihnen gekauften Artikel, wie Kosmetikartikeln und Waschzeug. Luxus- oder Urlaubsartikel dagegen werden nicht erstattet, aber solche scheinen Sie ja nicht erworben zu haben. Ihren Ihnen möglicherweise zustehenden Anspruch müssen Sie Ihrer Airline gegenüber geltend machen und diese dazu kontaktieren.

So viel zu Ihrem Gespäckstück. Weitere Kosten, also für den verpassten Rückflug, das neue Flixbus Ticket, und die nicht genutzte Nacht im gebuchten Hotel stehen dabei außen vor. Diese könnten vermutlich nur berücksichtigt werden wenn es sich um eine Pauschalreise gehandelt hätte - für ein gebuchtes Hotel, und eine vorzeitige Abreise mit einem Flixbus ist eine Fluggesellschaft vielleicht nicht heranzuziehen. So auch für den von Ihnen nicht wahrgenommenen Flug. Ansprüche ergeben sich wahrscheinlich diesbezüglich nicht.

2. Wie viel Zeit ist einer Fluggesellschaft zu geben, bevor Sie weitere Schritte einleiten

Dass Ihr Koffer nicht an Ihrem Zielort angekommen ist haben Sie Ihrer Fluggesellschaft unvezüglich mitzuteilen und eine Schadensmeldung aufzugeben. Sie schreiben, dass Sie sich sofort bei Ihrem Flugunternehmen gemeldet haben, ebenso bei der Firma auf die Sie dann verwiesen wurden. Darüber hinaus geht aus Artikel 31 des MÜ hervor, dass Sie eine Verspätung binnen einundzwanzig Tagen, nachdem das Reisegepäck Ihnen wieder zur Verfügung gestellt worden ist, Ihrem Luftfrachtführer gegenüber angezeigt werden muss. Sollte Ihr Gepäck verloren bleiben können Sie darüber mit Ihrer Fluggesellschaft sprechen, also darüber was sich darin befand und wie es um eine Entschädigung steht - ein Schaden im Sinne des MÜ könnte dies aber auch sein. Eine Schadensanzeige über die von Ihnen getätigten Noteinkäufe können Sie aber jetzt schon stellen.

3. Ist es sinnvoll einen Anwalt einzuschalten und wie stehen Ihre Chancen

Ob es sinnvoll ist einen Anwalt einzuschalten bleibt ganz Ihrer eigenen Einschätzung und finanziellen Situation überlassen, dies ist so pauschal nicht zu sagen, und hängt sicher auch von den Rückmeldungen Ihrer Fluggesellschaft ab. 

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