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Hallo,

wir fliegen am 11.9.16 von München nach Thessaloniki. Da wir zwei kleine Kinder haben, habe ich sehr auf die Flugzeiten geachtet und den Flug um 13.00 gebucht, Ankunft 16.00. Anschließend müssen wir unseren Mietwagen abholen und zum 80km entfernten Hotel fahren. Nun hat mir Ellinair heute mitgeteilt, dass die Flugzeiten geändert wurden auf Abflug 19.30, Ankunft 22.40. Na toll, das geht mit Kindern im Alter von 1 und 5 ja gar nicht. 

Wir haben nur den Hinflug bei dieser Fluggesellschaft gebucht, günstigste Ticketklasse, also keine Umbuchung o.ä. möglich. Wäre auch nicht sinnvoll, da es keinen anderen Flug von ellinair an diesem Wochenende gibt.

In den Ellinair AGBs steht folgendes: "Die Fluggesellschaft ist berechtigt, das auf den Tickets angegebene Abflugdatum und die Uhrzeit zu ändern. Aus diesem Grund müssen Sie uns 24 Stunden vor dem auf dem Ticket angegebenen Zeitpunkt kontaktieren, um die Abflugzeit zu bestätigen."

Können wir von dem Vertrag zurücktreten bzw. stornieren und die gesamten Kosten zurückfordern? Wir würden gerne einen Flug mit einer anderen Fluggesellschaft zu einer besseren Zeit buchen.

Danke für alle Antworten!

 

Gefragt in Flugzeitenverschiebung von (160 Punkte)
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3 Antworten

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Hallo Andrea,

Sie haben einen Flug am 11.9.16 von München nach Thessaloniki gebucht. Der Flug sollte ursprünglich um 13:00 Uhr los fliegen und um 16 Uhr landen. Nun wurde Ihnen mitgeteilt, dass der Flug verschoben wird. Er soll nun um 19.30 Uhr los fliegen und um 22.40 Uhr landen.

Sie fragen sich nun, ob Sie diese Änderung hinnehmen müssen oder ob Sie mögliche Ansprüche gegen die Fluggeselschaft geltend machen können.

Bei einer Nur-Flug Buchung kommt grundsätzlich die Fluggastrechte Verordnung zur Anwendung. Diese Verordnung ist eine gemeinsame Regelung des EU Parlaments und des EU Rates und beschäftigt sich mit den Rechten von Fluggästen. Insbesondere sind die rechtlichen Möglichkeiten von Fluggästen bei Nichtbeförderung, Annullierung oder Verspätung, seitens der Airlines, geregelt.

Fraglich wäre zunächst, was in Ihrem Fall vorliegend ist. Auch wenn hier die Flugzeiten „nur verlegt“ werden, könnte man das Vorliegen einer Annullierung annehmen. Der EuGH bejaht eine Annullierung, wenn die Fluggesellschaft ihre ursprüngliche Flugplanung aufgibt. Konkretisierend führt der Gerichtshof dazu aus, dass von einer solchen „Flugaufgabe“ ausgegangen werden kann, wenn Veränderungen bezüglich der Abflugzeiten, des Ortes, der Route, der Fluggesellschaft oder der Flugnummer auftreten.

Vgl. EuGH, Urteil vom 19.11.2009, Az.: C-402/07 (ganz einfach zu finden, wenn Sie bei Google eingiben: "EuGH C-402/07 reise-recht-wiki.de“)

In Ihrem Fall wäre zumindest eine Änderung bezüglich der Abflugzeit zu bejahen. Des Weiteren ist auch die Rechtsprechung von verschiedenen Entscheidungen geprägt, in denen eine Flugverlegung als Annullierung angesehen wurde. Dabei kann sowohl eine Vorverlegung, als auch ein verspäteter Abflug eine Annahme der Annullierung begründen.

Diese Urteile könnten dich interessieren:

Vgl. EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az. C-83/10 (einfach zu finden wenn du wieder bei Google eingibst: „reise-recht-wiki EuGH C-83/10“)

Hier wurde bestätigt, dass beispielsweise auch dann eine Annullierung anzunehmen sei, wenn ein Flug auf den nächsten Tag verlegt werde.

Vgl. AG Hannover, Urteil vom 11.04.2011, Az 512 C 15244/10 (zu finden mit der Google-Suche unter „512 C 15244/10 reise-recht-wiki“)

Eine Vorverlegung eines Fluges von 10 Stunden ist wie eine Annullierung zu behandeln. Entsprechend kommen auch die Ansprüche bei einer Flugannullierung nach der Fluggastrechteverordnung in Betracht.

Ich denke, dass Ihr Fall mit den genannten Urteilen vergleichbar ist, sodass die Annahme einer Annullierung für mich vertretbar erscheint. Aufgrund der Annullierung kommt ein Anspruch gemäß Art. 8 VO in Betracht.

Sie haben demnach die Wahlmöglichkeit zwischen folgenden Optionen:

•  volle Erstattung des Ticketpreises innerhalb von sieben Tagen oder

•  einer alternativen Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder

•  einer alternative Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt, wenn Plätze verfügbar sind, oder

•  einem Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt.

Ein Anspruch auf Ausgleichszahlung gemäß Art. 7 VO scheidet leider aus, da Sie rechtzeitig über die Änderung informiert wurden.

 

Beantwortet von (12,200 Punkte)
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Guten Tag Andrea,

Sie haben einen Flug von München nach Thessaloniki mit Ellinair gebucht. Wegen Ihrer zwei Kinder sind die Abflugzeiten besonders wichtig für Sie. Ihr Hinflug wurde nun aber von 13:00 auf 19:30 verschoben, damit sind Sie nicht einverstanden.

Sie fragen sich nun, ob Sie Ihre Tickets stornieren und die gesamten Kosten zurückerhalten können.

Ihnen könnten Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung zukommen. Dazu ist zunächst darüber nachzudenken, ob es sich bei der Verlegung Ihres Fluges um eine Annulierung desselben handeln könnte.

EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az C-83/10 (bei Google einfach zu finden unter, wenn Sie eingeben: „C-83/10 reise-recht-wiki“)

Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen. Es ergeben sich somit auch Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung.

Ihr Flug wurde immerhin um 6 einhalb Stunden nach hinten verschoben, und kommt so auch erst spätabends am Zielort an. Von einer Annulierung Ihres ursprünglichen Fluges ist auszugehen. Ihnen könnten also Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung zukommen, siehe Artikel 5.

Was für Sie in diesem Zusammenhang interessant sein dürfte ist dann Artikel 8 EU-VO:

(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so können Fluggäste wählen zwischen

a) – der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde, (...)

b) (...)

c) (...)

Diesem Artikel folgend haben Sie also vielleich tatsächlich die Möglichkeit sich die vollständigen Flugkosten erstatten zu lassen, und dieses Geld dann, wie es Ihr Wunsch ist, für die Buchung bei einer anderen Fluggesellschaft zu nutzen.

Dazu ist Ihnen zu raten sich bei Ihrer Fluggesellschaft Ellinar zu melden und eben diesen Anspruch geltend zu machen, eine vollständige Erstattung zu verlangen und dies auch alsbald zu tun.

Beantwortet von (7,340 Punkte)
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Vielen Dank für Ihre Antworten, Ellinair hat sich dazu bereit erklärt, die gesamten Ticketkosten zu erstatten.
Beantwortet von (160 Punkte)
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