3,740 Fragen

11,159 Antworten

910 Kommentare

1,818 Nutzer

EU FLUGGASTRECHTE

Meinungsaustausch von Flugpassagieren, Reisenden, Juristen und Interessierten im Flugrecht.

Unsere NETIQUETTE

Projekt flugrechte.eu

Beliebteste Themen

anspruch-auf-entschädigung flugänderung-entschädigung flugänderung-rechte flugzeitenänderung-rechte flugänderung-was-kann-ich-tun flugänderung-ohne-einwilligung flugverschiebung-rechte flugänderung-schadensersatz flugverlegung-rechte fachanwalt-für-reiserecht flugzeitenverlegung entschädigung-anspruch flugverspätung schadensersatzanspruch-flugänderung entschädigung entschädigung-flugverlegung-schadensersatz pauschalreise-flugänderung fachanwalt-reiserecht reiseveranstalter-flugänderung-rechte flugänderung-rechtsanwalt flug-verspätet-anspruch anspruch-entschädigung-flug-verspätung flugänderung-anwalt eurowings-flugänderung reisebüro-flugänderung-rechte flugverschiebung-entschädigung schadensersatz-vertane-urlaubszeit flugverlegung-schadensersatz flugzeitenänderung gepäckverspätung-schadensersatz schadensersatz-entgangene-urlaubsfreude entschädigung-entgangene-urlaubsfreude flugumbuchung-schadensersatz flugverspätung-fachanwalt flugverschiebung-was-tun flugänderung-fachanwalt flugstornierung-rechte flug-verspätet-außergewöhnlicher-umstand-anspruch flugzeitenänderung-früher außergewöhnlicher-umstand-flugverspätung-anspruch condor-flugverspätung-entschädigung flugumbuchung-entschädigung-schadensersatz reisemangel-entschädigung fachanwalt-für-flugrecht flugänderung-urlaub-kürzer condor-flugverspätung-gutschein fachanwalt-gepäckrecht flugannullierung-vorgehen flugzeitenverlegung-rechte reiseveranstalter-entschädigung gepäckverspätung-pauschale flugänderung eurowings-flugänderung-rechte flugannulierung-entschädigung anschlussflug-verpasst-entschädigung flugänderung-fachkanzlei eurowings-flugentschädigung gepäckverspätung-schadensersatz-wieviel flugverlegung-was-kann-ich-tun bgh-urteil-x-zr-59-14-flugänderung-tuifly flugverschiebung-schadensersatz flugänderung-bgh-urteil-x-zr-59-14 ryanair-entschädigung gepäckverspätung-koffer gepäckverspätung-schadensersatz-pro-tag fachanwalt-gepäckverspätung flugverlegung-ohne-information flugzeitenänderung-schadensersatz flugverschiebung fachanwalt-für-fluggastrechte condor-flugänderung abflughafen-geändert-rechte gutschein-condor-flugverspätung gepäckverspätung-tagessatz eurowings-flugänderung-entschädigung flugverspätung-entschädigung eurowings-flugänderung-was-tun eurowings-flugumbuchung entschädigung-tagessatz condor-entschädigung condor-fluggutschein condor-flugverspätung-schadensersatz fachanwalt-fluggastrechte hotel-entschädigung eurowings-flugverschiebung lufthansa-entschädigung condor-flugverspätung-musterbrief flug-storniert-erstattung eurowings-flugverspätung-entschädigung montrealer-übereinkommen-entschädigung gepäckverspätung-pauschaler-schadensersatz anschlussflug-entschädigung flugumbuchung-was-tun flugverlegung-nach-vorne flugzeit-geändert-rechte gepäckverspätung-tagespauschale ryanair-flugannullierung fachanwalt-flugrecht flugannullierung weiterflug-verpasst-was-tun
+1 Punkt

Folgender Sachverhalt liegt vor:

Gebucht hatten wir die Strecke Hamburg - Helsinki - Seoul Incheon und retour mit Finnair. Da wir mit einem 5 Monate alten Baby reisten, hatten wir gegen Aufpreis zwei Sitzpläte für den Langstreckenflug gebucht, an denen eine Babyschale angebracht werden kann.

 

18 Stunden vor dem geplanten Flug wurde der Flug AY0041 (HEL-ICN) aus nicht genannten Gründen storniert. 4Stunden später bekamen wir eine Ersatzverbindung mit Lufthansa von Hamburg nach Frankfurt und mit Korean Air von Frankfurt nach Seoul. Daraufhin versuchte ich erfolglos über den Finnair Kundenservice eine Babyschale für den Flug FRA - ICN zu reservieren, da unsere Tochter 5 Monate alt ist. Der Kundenservice war damit überfordert und sagte, dass wir uns an Korean Air oder am nächsten Tag beim Finnairschalter am Flughafen anfragen sollen. Korean Air war gegen 23 Uhr nicht erreichbar. Darüber hinaus teilte Finnair uns mit, dass die Flüge mit Lufthansa und Korean Air zeitlich gesehen die einzige Alternative ist. Weiterhin informierten sie uns dass erst in 5 Tagen später die Babyschale wieder in einer FinnIr-Maschine verfügbar ist. Hätten wir darauf bestanden, mit Finnair zu fliegen, dann wäre das wegen der Babyschale frühestens erst 5 Tage nach dem geplanten Flug wieder möglich gewesen.

Am nächsten Tag gingen wir vor unserem Lufthansa-Abflug zum Finnair-Schalter, dieser war aber geschlossen!
Beim Check In bei Lufthansa wurde uns dann mitgeteilt, dass wir das Gepäck am Frankfurter Flughafen abholen müssen und dieses wieder bei Korean Air abgeben und uns dort neu einchecken müssen, da Lufthansa und Korean Air keine Partnerairlines sind  und Lufthansa für uns keine Sitzplätze bei Korean Air buchen kann. Das Ganze sollte mit einem 5 Monate alten Baby funktionieren! Das ist wirklich eine tolle Ersatzverbindung, was Finnair uns da angeboten hat. 
 
 
Der Lufthansa-Flug hatte 20 Minuten Verspätung und wir kamen um 17.30 Uhr am Terminal 1 Gate A24 - am Ende des Flughafens. Zur Gepäckausgabe brauchten wir 20 Minuten und als wir das gesamte Gepäck hatten, war es schon 18.00 Uhr. Nun mussten wir mit dem vielen Gepäck und dem Baby im Arm zum Terminal 2 und dort wirder zum anderen Ende. So erreichten wir erst um 18.30 Uhr den Check-In-Schalter von Korean Air. Dessen Abflug war für 19:40 Uhr vorgesehen. Dort mussten wir uns komplett neu anmelden und die Buchung dauerte weitere 30 Minuten, da es Pro leme mit dem Einchecken des Gepäcks gab und die Erste Mitarbeiterin nicht wusste, wie wir das mit der Babyschale machen und ob ein Kinderwagen beim Boarding abgegeben werden darf. Beim Check-In konnten die Korean Air Mitarbeiter uns nicht versprechen, dass das Gepäck noch pünktlich in den Flieger schafft. Und eine Babyschale konnten wir nicht bekommen, da man einen 48 Stunden vorher reservieren muss.
 
Der Flughafen-Transfer war also Streß pur. Genauso wie der Flug nach Seoul Incheon. Unser Baby hatte dann während des Fluges zwei mal übergeben müssen. Auch wenn wir Ersatzklamotten für unser Baby hatten, mein T-shirt wurde auch voll gespuckt und ein Ersatz-Tshirt hatte ich nicht.
 
In Korea kamen wir um 13.30 Uhr an, also mehr als 5 Stunden später als die Ankunft von Finnair in Seoul Incheon, die für 8:20 Uhr vorgesehen war. Bei der Gepäckabholung im Flughafen Incheon wurde uns dann auch noch mitgeteilt, dass das Gepäck erst einen Tag später ankommt. Insgesamt musten wir wir 36 Stunden auf unser Gepäck warten. Die gekühlten Lebensmittel waren dann verdorben, die wir für Freunde in Korea mirbringen wollten. Meine Frau und ich hatten keine Ersatz-Klamotten, die schmutzigen Babysachen konnten wir gewaschen. Wir haben uns frische Sachen (Unterwäsche, T-shirts, Windeln, babybezogene Artikel) kaufen müssen. Durch die Verspätung des Gepäcks haben wir 2 Urlaubs-Tage verloren.
 
Unsere Fragen:
was für eine Entschädigung steht uns wegen der Annulierung und den Erstz-Flügen mit Lufthansa und Korean Air zu in Betracht zur geplanten Ankuftzeit mit Finnair, die um mehr als 5 Stunden überschritten wurde, zu?
Kann Finnair auch für die Verspätung des Gepäcks (36 Stunden) rechtlich in Belang genommen werden? 2 Urlaubstage gingen verloren, Ersatzklamotten mussten gekauft werden, Lebensmittel waren verdorben.
Steht uns auch eine Entschädigung wegen dem Streß durch den Flughafen-Transfer in Frankfurt zu?
Was steht uns wegen der fehlenden Babyschale und dem damit verbundenen Streß während des Fluges zu?
Gefragt in Flugannullierung von (180 Punkte)
Bearbeitet von
+1 Punkt

1 Antwort

0 Punkte

p { margin-bottom: 0.25cm; line-height: 120%; }a:link { }

Hallo,

 

ihr hattet einen sehr stressigen Flug von Europa nach Korea und möchtet nun wissen, ob euch Ansprüche gegen die Fluggesellschaft zustehen.

 

Ich denke, ihr könntet Ansprüche aus der europäischen Fluggastrechteverordnung geltend machen. Das setzt zunächst voraus, dass diese Verordnung überhaupt Anwendung findet. Gemäß Artikel 3 der Fluggastrechte-Verordnung gilt sie dann, wenn, vereinfacht gesagt, Passagiere aus einem europäischen Land einen Flug antreten. Ihr seid von Hamburg beziehungsweise Frankfurt aus nach Korea geflogen, sodass diese Voraussetzung erfüllt ist.

 

In eurem Fall handelt es sich um eine Annullierung des ursprünglichen Fluges, sodass Artikel 5 der Verordnung maßgeblich ist. Dieser wiederum verweist auf Artikel 7, der seinerseits Ausgleichszahlungen für Passagiere vorsieht.

 

Artikel 5 der Verordnung lautet wie folgt:

 

(1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen vom ausführenden Luftfahrtunternehmen

 

(…) ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn,

 

(...)

 

iii) sie werden über die Annullierung weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen.

 

Ihr schreibt, dass man euch 18 Stunden vor der ursprünglich geplanten Ankunft darüber informiert hat, dass euer Flug annulliert wurde und dass ihr deutlich später angekommen seid. Die Voraussetzungen des Artikels 5 liegen also vor.

 

Artikel 7 der Verordnung lautet:

 

(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so erhalten die Fluggäste Ausgleichszahlungen in folgender Höhe:

 

a) 250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von 1 500 km oder weniger,

 

b) 400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1 500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1 500 km und 3 500 km,

 

c) 600 EUR bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen.

 

Da bei einem Flug von Europa nach Korea eine längere Strecke als 3500 km zurückgelegt werden dürfte, habt ihr meines Erachtens einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen in Höhe von 600 €. Das ist natürlich keine rechtlich verbindliche Aussage, sondern nur das Ergebnis meiner Überlegungen.

 

Ich hoffe, das hat euch ein wenig weiter geholfen.

Beantwortet von (2,080 Punkte)
0 Punkte
...