Hallo Shalimar,
Du bist mit Emirates von München nach Melbourne über Dubai geflogen. Bei deinem Weiterflug von Dubai nach Melbourne gab es Probleme, und du kamst schließlich mit 5 Stunden Verspätung in Melbourne an.
Es könnten sich für dich Ansprüche aus der EU-VO ergeben, dazu folgende Urteile:
LG Frankfurt, Urteil vom 26.07.2013, Az.: 2-24 S 47/12 (einfach zu finden bei Google unter reise-recht-wiki.de)
Es ist davon auszugehen, dass ein verpasster Anschlussflug und eine entsprechende Verspätung von mindestens 3 Stunden am Endziel grundsätzlich einen Ausgleichsanspruch auslösen – auch dann, wenn der Umsteigeflughafen außerhalb der EU liegt oder die Zubringer- und Anschlussflug von verschiedenen Fluggesellschaften durchgeführt wurden.
EuGH, Urteil vom 26.2.2013, Az.: C-11/11 (einfach zu finden über Google unter reise-recht-wiki.de)
Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 […]ist dahin auszulegen, dass auf seiner Grundlage dem Fluggast eines Fluges mit Anschlussflügen, dessen Verspätung zum Zeitpunkt des Abflugs unterhalb der in Art. 6 der Verordnung festgelegten Grenzen lag, der aber sein Endziel mit einer Verspätung von drei Stunden oder mehr gegenüber der planmäßigen Ankunftszeit erreichte, eine Ausgleichszahlung zusteht, da diese Zahlung nicht vom Vorliegen einer Verspätung beim Abflug und somit nicht von der Einhaltung der in Art. 6 aufgeführten Voraussetzungen abhängt.
EuGH, Urteil vom 04.09.2014, Az.: C-452/13 8 (einfach zu finden bei Google unter „ reise-recht-wiki“)
Der EuGH hat klargestellt, dass eine Verspätung beim Abflug keine Voraussetzung für die Entschädigung ist. Es kommt allein auf die Ankunftsverspätung am Zielflughafen an.
Mit einer Verspätung von 5 Stunden an deinem Zielort ist es also gut möglich, dass du Ansprüche nach der EU-VO hast. So etwa aus Artikel 6 EU-VO, wegen Verspätung:
(1) Ist für ein ausführendes Luftfahrtunternehmen nach vernünftigem Ermessen absehbar, dass sich der Abflug
a) bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder weniger um zwei Stunden oder mehr oder > 250 Euro
b) bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1500 km und 3500 km um drei Stunden oder mehr oder > 400 Euro
c) bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen um vier Stunden oder mehr > 600 Euro
Ob der Entfernung und Verspätung von über 4 Stunden kommt eine Entschädigung für dich von 600 Euro in Frage. Diesen Anspruch müsstest du gegenüber deiner Airline, Emirates, geltend machen.