Hallo Markus,
du hattest einen Flug mit deiner Familie gebucht der kurzfristig umgebucht wurde, wodurch dir Kosten und Umstände entstanden sind.
Du möchtest jetzt natürlich wissen welche Ansprüche dir gegen die Airline zustehen.
Meines Erachtens könntest du eine entsprechende Entschädigung gegen den Reiseveranstalter geltend machen, sofern ein sog. Reisemangel nach §651 c BGB vorliegt.
Aufgrund der Tatsache, dass dir durch die Umbuchung Kosten entstanden sind wie z.b. die notwendige zugfahrt, der Betriebsausfall deiner Firma sowie die 200 € für die entgangenen Sonderleistungen, könntest du auf der selben Grundlage eine Entschädigung von der Fluggesellschaft fordern meiner Meinung nach.
In deinem Fall ist eine Verschiebung der Flugzeiten von 2:55 auf 17:30 also um ca. 14 Stunden meines Erachtens nach schon ausreichend um einen Reisemangel zu begründen.
Demnach kannst du eine Reisepreisminderung in Höhe des Reisepreisees für einen Tag fordern für den Verlängerten Heimweg.
Hinsichtlich der Verschiebung des Fluges um 14 Stunden käme für dich meiner Meinung nach eine Ausgleichszahlung nach Art. 7 der EG-Verordnung 261/2004 in Betracht.
Die von der Reiseveranstalterin veranlasste Umbuchung auf einen anderen Flug, stellt eine Beförderungsverweigerung im Sinn von Art. 4 Abs. 3 der EG-Verordnung Nr. 261/2004 hinsichtlich des ursprünglich vorgesehenen Rückflugs dar, die das Luftfahrtunternehmen zu einer Ausgleichszahlung gemäß Art. 7 der Verordnung verpflichtet.
Der Umstand, dass der Reiseleiter die Umbuchung nicht selbst vorgenommen oder veranlasst hat, steht einer Haftung nach Art. 4 Abs. 3 der Verordnung nichts entgegen.
Somit steht dir meiner Meinung nach auch eine sog. Ausgleichszahlung gegen die Fluggesellschaft zu.