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Hallo,

 

ich habe eine Frage. Wir haben eine Reise nach Ägypten gebucht, haben diese bezahlt und waren auch dort. Die Fluggesellschaft Pagasus Airlines hat beim Hinflug allerdings schon unsere (bereits 5 Monate vor Reisebeginn gebuchte zusatzleistung und auch bezahlte Leistung) extra Sitzplatz und Essen an Bord nicht eingehalten, weil kein Essen an Bord war. Wir waren mit unserer 7 jährigen Tochter da.

Für den Rückflug am 24.10. um 2:55 früh hatten wir ebenfalls Sitzplätze gebucht und bezahlt sowie essen. Der Flug sollte über Istanbul SAW gehen, mit 5 Stunden Aufenthalt und dann zurück nach Düsseldorf. Am 22.10. haben wir vor Ort die Reiseleitung gefragt wann wir aus dem Hotel abgeholt werden sollen (Transfer) aber da war erstmal die Frage ob wir überhaupt mit FTI gebucht hätten. Etwas komisch, weil ja der Transfer zum Hotel bereits von FTI übernommen wurde. Die Rückflug infos hatte der Reiseleiter noch nicht. Erst am 23.10. Nachmittags um 15:30 Uhr teilte er uns auf erneute Nachfrage mit, das für uns umgebucht wurde. Gründe wusste er nicht. Wir sollten erst um 17:40 Uhr am 24. fliegen, nicht wie gebucht um 2:55 und dann auch noch mit Condor und nicht mit Pegasus. Also war jetzt auch noch die Sitzplatzreservierung in der BD hinfällig. Außerdem war es eine Tortur mit unserer Tochter schlußendlich nachhause zu kommen. Ein Zug ging erst am 25.10. um 2:29 Uhr wir mussten 2 mal Umsteigen und sind dann erst am 25. morgens um 7:45 Uhr zu Hause gewesen. Meine Firma (Ich bin selbstständig) musste ich noch einen Tag länger zu lassen und die Verspätung war ja mehr als 12 Stunden. Zudem sind alle Kosten für Sonderleistungen ja kaputt. Über 200€.

Was sollte ich da jetzt am besten machen bzw. wie sollte ich vorgehen?

Ich würde mich über eine Antwort freuen.

LG

Markus
Gefragt in Reisevertragsrecht von
Bearbeitet von
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1 Antwort

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Hallo Markus,

 

du hattest einen Flug mit deiner Familie gebucht der kurzfristig umgebucht wurde, wodurch dir Kosten und Umstände entstanden sind.

Du möchtest jetzt natürlich wissen welche Ansprüche dir gegen die Airline zustehen.

Meines Erachtens könntest du eine entsprechende Entschädigung gegen den Reiseveranstalter geltend machen, sofern ein sog. Reisemangel nach §651 c BGB vorliegt.

Aufgrund der Tatsache, dass dir durch die Umbuchung Kosten entstanden sind wie z.b. die notwendige zugfahrt, der Betriebsausfall deiner Firma sowie die 200 € für die entgangenen Sonderleistungen, könntest du auf der selben Grundlage eine Entschädigung von der Fluggesellschaft fordern meiner Meinung nach.

In deinem Fall ist eine Verschiebung der Flugzeiten von 2:55 auf 17:30 also um ca. 14 Stunden meines Erachtens nach schon ausreichend um einen Reisemangel zu begründen.

Demnach kannst du eine Reisepreisminderung in Höhe des Reisepreisees für einen Tag fordern für den Verlängerten Heimweg.

Hinsichtlich der Verschiebung des Fluges um 14 Stunden käme für dich meiner Meinung nach eine Ausgleichszahlung nach Art. 7 der EG-Verordnung 261/2004 in Betracht.

Die von der Reiseveranstalterin veranlasste Umbuchung auf einen anderen Flug, stellt eine Beförderungsverweigerung im Sinn von Art. 4 Abs. 3 der EG-Verordnung Nr. 261/2004 hinsichtlich des ursprünglich vorgesehenen Rückflugs dar, die das Luftfahrtunternehmen zu einer Ausgleichszahlung gemäß Art. 7 der Verordnung verpflichtet.

Der Umstand, dass der Reiseleiter die Umbuchung nicht selbst vorgenommen oder veranlasst hat, steht einer Haftung nach Art. 4 Abs. 3 der Verordnung nichts entgegen.

Somit steht dir meiner Meinung nach auch eine sog. Ausgleichszahlung gegen die Fluggesellschaft zu.

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