Hallo Julia,
Du hast einen Flug von Frankfurt nach Dubai über Doha mit Qatar Airways gebucht. Deine Flugzeiten wurden verändert, sodass du nicht mehr um 21:10 Uhr, sondern um 23:10 in Dubai ankommst.
Du fragst dich, welche Ansprüche du wegen dieser Zeitverschiebung hast.
Zunächst einmal der Anwendungsbereich der EU-Fluggastrechteverordnung, welche Ansprüche für dich eröffnen könnte, weil du dich ja wegen deiner gebuchten Airline fragtest, ob diese für dich in Frage kommt:
(1) Diese Verordnung gilt
a) für Fluggäste, die auf Flughäfen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einen Flug antreten;
b) sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ist, für Fluggäste, die von einem Flughafen in einem Drittstaat einen Flug zu einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, antreten, es sei denn, sie haben in diesem Drittstaat Gegen- oder Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen erhalten.
Dein Flug beginnt in einem Mitgliedsstaat, und der Anwendungsbereich ist dementsprechend eröffnet.
Falls diese Verschiebung schon als eine Annulierung eingestuft werden könnte, könntest du Ansprüche aus dieser EU-VO geltend machen.
EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az C-83/10 (bei Google einfach für Sie zu finden, wenn Sie eingeben: EuGH C-83/10 reise-recht-wiki.de)
Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen. Es ergeben sich somit auch Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung.
Ein Hinweis auf eine Annulierung können geänderte Flugnummern sein.
Die sich bei einer Annulierung ergebenden Ansprüche sind Artikel 7 EU-VO zu entnehmen:
(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so erhalten die Fluggäste Ausgleichszahlungen in folgender Höhe:
a) 250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder weniger,
b) 400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1500 km und 3500 km,
c) 600 EUR bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen.
Angenommen es läge also eine Annulierung vor, dann könnte, ob der Entfernung zwischen Frankfurt und Dubai, eine Entschädigung in Höhe von 400 Euro für dich in Frage kommen.
Dazu aber einmal zum Vergleich:
AG Hannover, Urteil vom 21.04.2011, AZ: 512 C 15244/10 (einfach zu finden für Sie, wenn Sie bei Google eingeben: AG Hannover Az.: 512 C 15244/10 reise-recht-wiki.de)
Bei einer Vorverlegung eines Fluges entspricht dies einer Annullierung des ursprünglichen Fluges, wenn die Vorverlegung mehr als zehn Stunden beträgt.
Bei einer Vorverlegung ist eine Verschiebung um mehr als 10 Stunden gefordert. Die Startzeit hat sich um kaum eine Stunde verschoben, und deine Ankunft um knapp 2 Stunden. Das Vorliegen einer Annulierung ist deshalb meiner Meinung nach anzuzweifeln.