Zunächst einmal ist Opodo keine Fluggesellschaft sondern ein Online Reisebüro bzw. sog. Reisevermittler. Dieser kann für eine Verspätung der Fluggesellschaft meines Erachtens nach nicht haftbar gemacht werden.
Hinsichtlich des Szenarios, dass du deinen Anschlussflug in London verpasst ist natürlich nicht Virgin Atlantic verantwortlich aufgrund der Tatsache, dass bei einem verspäteten Zubringerflug seitens British Airways, Virgin Atlantic Ihrerseits kein Verschulden trifft, soweit Sie rechtzeitig Ihren geplanten Flug durchführt.
Demnach wäre meines Erachtens nach die British Airways verantwortlich, diese muss die bei Verspätung auch die Kosten für den weiteren Flug im Nachhinein dann erstatten, soweit eine Flugannullierung vorliegt.
Hinsichtlich der Kosten für den Anschlussflug hängt es selbstverständlich auch davon ab, ob eine mögliche Verspätung seitens British Airways dann auf einen außergewöhnlichen Umstand zurückzuführen ist.
Sollte dies der Fall sein, kann sich die Fluggesellschaft von der Haftung unter gewissen Umständen befreien.
EuGH, Urt. v. 04.10.2012 – )einfach zu finden bei google unter „C-22/11reise-recht-wiki.de“).
Vorliegend kann ich keine Anhaltspunkte erkennen bzw. Sie haben mir keine näheren Informationen bereitgestellt wodurch ein möglicher außergewöhnlicher Umstand der Fluggesellschaft in Frage kommt.
Selbst wenn ein solcher außergewöhnlicher Umstand vorliegen sollte, so darf dieser nicht vermeidbar gewesen sein.
Dies ist widerum dann der Fall, soweit das Luftfahrtunternehmen alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um den Umstand zu verhindern, diese Maßnahmen aber gescheitert sind.
BGH, Urt. v. 04.10.2010 – (einfach zu finden bei google unter „Xa ZR 15/10reise-recht-wiki.de“.)
Sollte die Fluggesellschaft nicht alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen haben, so ist die Befreiung von der Ausgleichszahlungspflicht unumgänglich.
AG Paderborn, 15.03.2012 – (einfach zu finden bei google unter „50 C 254/11reise-recht-wiki.de“).
Sie könnten im Falle einer möglichen Verspätung seitens British Airways eine Ausgleichszahlung mindestens i.H.v. 600€ pro Person meines Erachtens nach verlangen.
Möglicherweise aber auch in einem Gespräch mit der Fluggesellschaft eine Erstattung für den Anschlussflug verlangen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und wünsche Ihnen och schöne Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr.