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Dein Flug mit Germanwings von Stuttgart nach Hamburg wurde geändert. Der Hinflug geht nun 15 Minuten früher, der Rückflug führt nun über Düsseldorf und geht 55 Minuten früher.

Vielleicht kann dir der von dir gewünschte Anspruch auf Entschädigung aus der EU-Fluggastrechteverordnung zukommen.

Dabei denke ich erst einmal an Artikel 5 wegen Annulierungen:

(1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen

a) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 angeboten,

b) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a) und Absatz 2 angeboten und im Fall einer anderweitigen Beförderung, wenn die nach vernünftigem Ermessen zu erwartende Abflugzeit des neuen Fluges erst am Tag nach der planmäßigen Abflugzeit des annullierten Fluges liegt, Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben b) und c) angeboten und

c) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn,

i) sie werden über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet, oder (...)

Danach hat also erst einmal eine Annulierung vorzuliegen.

EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az C-83/10 (bei Google einfach für Sie zu finden, wenn Sie eingeben: EuGH C-83/10 reise-recht-wiki.de)

Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. 

AG Hannover, Urteil vom 21.04.2011, AZ: 512 C 15244/10 (einfach zu finden, wenn du bei Google AG Hannover 512 C 15244/10 reise-recht-wiki.de eingibst)
Bei einer Vorverlegung eines Fluges entspricht dies einer Annullierung des ursprünglichen Fluges, wenn die Vorverlegung um mehr als zehn Stunden beträgt.

Bei einer Vorverlegung ist dem AG Hannover nach erst eine Annulierung ab einer zeitlichen Verschiebung von 10 Stunden anzunehmen. Dieser zeitliche Rahmen ist bei dir nicht erreicht, insofern denke ich persönlich, dass eine Annulierung schwierig anzunehmen sein dürfte.

Allerdings könnte es ja sein, dass das Einschieben einer Zwischenlandung problematisch ist und Folgen nach sich ziehen könnte.

Du hast einen Direktflug gebucht. Es gibt einmal Direktflüge, und dann noch Nonstop-Flüge. Bei Nonstop-Flügen sind Zwischenlandungen nicht vorgesehen, und können, falls eingefügt, rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Direktflüge dagegen können eine oder mehrere Zwischenlandungen beinhalten, und haben dabei lediglich dieselbe Flugnummer zu behalten - auch bei Code-Sharing.

Da du Direktflüge gebucht hast erscheint mir persönlich das Hinzufügen einer Zwischenlandung als unproblematisch.

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