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Ich habe bei Opodo.de eine Reise von Frankfurt via London nach HongKong gebucht.

Die Kombination FRA - London führt British Airways durch London - HKG führt Virigin Atlantic durch. Zwischen beiden Airlines besteht kein CodeShare und keine Allianz, dennoch wurde die Buchung so in der Kombi (als eine Reise/Buchung) von Opdo vorgeschlagen und von mir gebucht.

Wie ist der Fall wenn ich jetzt in London den meinen Anschluss mit Virgin verpasse, weil British Airways zu spät ist?

Wer muss sich um meinen Weiterflug kümmern und wer ist haftbar? British Airways oder Opodo weil die diese Kombi zugelassen haben? Mir geht es vor allem um die Kosten meines Weiterflugs weniger um die Entschädigung.

Vielen Dank
Gefragt in Reisevertragsrecht von
wieder getaggt von
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2 Antworten

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Bei Flugverspätungen oder Annullierungen ergeben sich Ansprüche aus der Europäischen Fluggastrechte Verordnung gegenüber der Fluggesellschaft-

Sie haben bei Opodo.de eine Reise von Frankfurt via London nach HongKong gebucht. Den Flug von Frankfurt nach London führt British Airways durch. Den Flug von London nach HKG führt Virigin Atlantic durch. Zwischen beiden Airlines besteht kein CodeShare und keine Allianz. Sie haben die Flüge zwar zusammen über opodo.de gebucht. Die beiden Flüge sind meiner Ansicht jedoch unabhängig von einander zu betrachten, da diese weder durch ein und die selbe Fluggeselschaft durchgeführt werden, noch eine Allianz zwischen British Airways und Virgin Atlantic besteht. Es handelt sich also um zwei unterschiedliche Flüge. Hat nun ein Flug Verspätung, richten sich die Ansprüche gegen die ausführende Fluggesellschaft. Falls dadurch ein Flug verpasst wird, wird es meiner Ansicht nach schwer, die ausführende Fluggesellschaft dafür haftbar zu machen, da es sich wie gesagt um zwei verschiedene Flüge handelt.
Beantwortet von (20,610 Punkte)
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Zunächst einmal ist Opodo keine Fluggesellschaft sondern ein Online Reisebüro bzw. sog. Reisevermittler. Dieser kann für eine Verspätung der Fluggesellschaft meines Erachtens nach nicht haftbar gemacht werden.

Hinsichtlich des Szenarios, dass du deinen Anschlussflug in London verpasst ist natürlich nicht Virgin Atlantic verantwortlich aufgrund der Tatsache, dass bei einem verspäteten Zubringerflug seitens British Airways, Virgin Atlantic Ihrerseits kein Verschulden trifft, soweit Sie rechtzeitig Ihren geplanten Flug durchführt.

Demnach wäre meines Erachtens nach die British Airways verantwortlich, diese muss die bei Verspätung auch die Kosten für den weiteren Flug im Nachhinein dann erstatten, soweit eine Flugannullierung vorliegt.

Hinsichtlich der Kosten für den Anschlussflug hängt es selbstverständlich auch davon ab, ob eine mögliche Verspätung seitens British Airways dann auf einen außergewöhnlichen Umstand zurückzuführen ist.

Sollte dies der Fall sein, kann sich die Fluggesellschaft von der Haftung unter gewissen Umständen befreien.

EuGH, Urt. v. 04.10.2012 – )einfach zu finden bei google unter „C-22/11reise-recht-wiki.de“).

Vorliegend kann ich keine Anhaltspunkte erkennen bzw. Sie haben mir keine näheren Informationen bereitgestellt wodurch ein möglicher außergewöhnlicher Umstand der Fluggesellschaft in Frage kommt.

Selbst wenn ein solcher außergewöhnlicher Umstand vorliegen sollte, so darf dieser nicht vermeidbar gewesen sein.

Dies ist widerum dann der Fall, soweit das Luftfahrtunternehmen alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um den Umstand zu verhindern, diese Maßnahmen aber gescheitert sind.

BGH, Urt. v. 04.10.2010 – (einfach zu finden bei google unter „Xa ZR 15/10reise-recht-wiki.de“.)

Sollte die Fluggesellschaft nicht alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen haben, so ist die Befreiung von der Ausgleichszahlungspflicht unumgänglich.

AG Paderborn, 15.03.2012 – (einfach zu finden bei google unter „50 C 254/11reise-recht-wiki.de“).

Sie könnten im Falle einer möglichen Verspätung seitens British Airways eine Ausgleichszahlung mindestens i.H.v. 600€ pro Person meines Erachtens nach verlangen.

Möglicherweise aber auch in einem Gespräch mit der Fluggesellschaft eine Erstattung für den Anschlussflug verlangen.

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und wünsche Ihnen och schöne Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Beantwortet von (8,030 Punkte)
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