Sie hatten einen Flug mit British Airways, wo es zu einer Flugverspätung/UMBUCHUNG&VERSPÄTUNG kam.
Sie fragen sich nun wo bzw. in welchem Land das Luftfahrtunternehmen verklagt werden muss bzw. an welchen Gerichtsstand sie sich konkret richten müssen.
Der Gerichtsstand richtet sich zunächst an der Vorgehensweise, die Sie anstreben.
Nehmen wir mal in Ihrer Angelegenheit mal an, dass sie British Airways als Reiseveranstalter und Luftfahrtunternehmen als Gesamtschuldner in Anspruch nehmen möchten, so besteht für Sie ein gemeinsamer Gerichtsstand am Ort des Abflugortes.
(OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 30.07.2012 (bei google unter "11 AR 142/12reise-recht-wiki." zu finden.)
Unabhängig von den vertraglichen Regelungen ist der Erfüllungsort nach der Zivilprozessordung (§ 29 ZPO) sowohl der Ort des vertragsgemäßen Abfluges als auch der Ort der vertragsgemäßen Ankunft des Flugzeugs.
Damit ist der Ort gemeint, an dem die Reise beginnen sollte.
(BGH, Urt. v. 18.01.2011 leicht zu finden bei google unter "X ZR 71/10reise-recht-wiki".)
Vorliegend handelt es sich meines Erachtens nach bei Ihnen um eine sog. Pauschalreise.
Somit ergibt sich für Sie die Möglichkeit die Ausgleichszahlung an Ihrem Wohnsitz geltend zu machen.
Bei einer Pauschalreise handelt es sich um eine Verbrauchersache nach Art. 15 EuGVVO, so dass sich der Gerichtsstand auch nach dem Wohnort des Verbrauchers, also nach Ihrem Wohnort richtet.
(AG Gießen, Urt. v. 23.04.2013 leicht zu finden bei google unter "49 C 381/12reise-recht-wiki".)
Ich hoffe ich konnte Ihnen etwas weiterhelfen.
Alles gute weiterhin.