Sie wollten einen Flug mit Condor wahrnehmen. Der Flug wurde jedoch wegen eines technischen Defekts annulliert. Sie wurden auf einen Flug auf nächsten Tag umgebucht. Dieser Flug hatte eine Verspätung von 4,5 h. Sie fragen sich nun, welche Ansprüche Sie gegen die Fluggesellschaft haben.
Zunächst einmal ist zu sagen, dass die beiden Flüge unabhängig voneinander zu betrachten sind. Sie könnten also grundsätzlich wegen beiden Flügen Ansprüche haben. Bei einer Annullierung kann Ihnen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen aus der europäischen Fluggastrechte Verordnung zustehen. Dazu auch das folgende Urteil:
EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az.: C-83/10 (Das Urteil lässt sich im Volltext im Internet finden. Dazu einfach bei Google "Az.: C-83/10 reise-recht-wiki" eingeben)
Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen. Es ergeben sich somit auch Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung.
Der erste Flug wurde komplett gestrichen, bei diesem ist also ohne Zweifel von einer Annullierung auszugehen.
Der Flug am nächsten Tag, hatte eine Verspätung von 4,5 h. Grunsätzlich kann auch eine Verspätung eine Annullierung begründen. Siehe dafür folgendes Urteil:
BGH- X ZR 34/14 (Das Urteil lässt sich im Volltext im Internet finden. Dazu einfach bei Google "Az.: C-83/10 reise-recht-wiki" eingeben)
Der BGH hatte entschieden, dass auch eine zeitliche Flug-Verlegung nach hinten einer Nichtbeförderung gleichkomme und dem Kunden dann Ausgleichszahlungen zustehen könnten.
Ab einer Verspätung von 3 Stunden spricht man von einer großen Verspätung, die einer Annullierung gleichgesetzt wird.
Sie könnten also einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen in Bezug auf beide Flüge haben.
Die Höhe der Ausgleichsazhlungen bemisst sich nach der Entfernung und ergibt sich aus Artikel 7 der VO Nr. 261/2004.
- Bei einer Strecke von bis zu 1500km und einer Verspätung ab 2 Stunden: 250€
- Bei einer Strecke von 1500km bis 3500km und einer Verspätung ab 3 Stunden: 400€
- Bei einer Strecke von 3500km oder mehr und einer Verspätung ab 4 Stunden: 600€
Leider lässt sich Ihren Angaben nicht entnehmen, wo Sie hingeflogen und losgeflogen sind.
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