Hallo,
Ihr durchgeführter Flug, war stark verspätet. Der Flug wurde zum Toursitiker-Tarif vergünstigt gebucht. Nun wollen Sie wissen, ob die Ausgleichszahlung hier abhängig vom gebuchten Tarif ist.
Ich kann Sie beruhigen- die Höhe der Ausgleichszahlungen ist nicht vom Tarif abhängig. Die Höhe der Ausgleichszahlungen ist lediglich von der Entfernung abhängig und bestimmt sich demnach wie folgt:
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Bei einer Verspätung von 2 Stunden auf einer Strecke von 1500km oder weniger: 250€
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Bei einer Verspätung von 3 Stunden auf einer Strecke innerhalb der EU oder bis 3500km: 400€
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Bei einer Verspätung von 4 oder mehr Stunden auf einer Strecke außerhalb der EU von 3500km oder mehr: 600€
Leider schildern Sie Ihren Sachverhalt nur sehr knapp, so dass ich keine weiterführenden Informationen geben kann, ob Ihre Flugverspätung eine Ausgleichszahlung auslöst oder nicht. Da Sie jedoch von einer starken Verspätung reden, ist davon auszugehen.
Beachten Sie bitte weiterhin, dass es auf die Verspätung am Endziel ankommt.
EuGH, Urteil vom 04.09.2014, Az.: C-452/13 (ganz einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst: " EuGH C-452/13 reise-recht-wiki.de“)
Der EuGH hat nun klargestellt, dass eine Verspätung beim Abflug keine Voraussetzung für die Entschädigung ist. Es kommt also allein auf die Ankunftsverspätung am Zielflughafen an. Für den Ankunftszeitpunkt ist das Öffnen einer Tür des Flugzeugs maßgebend, und nicht wie bisher von den Gerichten angenommen das Berühren des Bodens (Touch-Down) oder das Erreichen der Parkposition (on-block).
Beachten Sie weiterhin, dass ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen auch dann entfallen kann, wenn der Grund für die Verspätung ein außergewöhnlicher Umstand war. Einen solchen können schlechte Wetterbedingungen oder ein Streik des Bodenpersonals darstellen.
Ist dies nicht der Fall, dann steht Ihnen unproblematisch ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen zu.