Sie haben aufgrund einer Flugverspätung einen Fluggutschein in Höhe von 800 EUR von Codor statt Bargeld erhalten.
Da Condor Ihnen einen Fluggutschein in der Höhe der Ihnen zustehenden Ausgleichszahlungen bereits angeboten hat, gesteht Condor die Flugverspätung ein. Jedoch hat Ihnen Condor anstatt von Bargeld einen Fluggutschein angeboten. Grundsätzlich steht Ihnen jedoch das Recht zu die Ausgleichszahlungen in Bar zu erhalten. In Artikel 7 Abs. 3 der europäischen Fluggastrechte Verordnung ist grundsätzlich geregelt, dass die Ausgleichszahlungen durch Barzahlung, durch elektronische oder gewöhnliche Überweisung oder durch Scheck zu erfolgen haben, oder mit schriftlichem Einverständnis des Fluggasts, in Form von Reisegutscheinen und oder anderen Dienstleistungen erfolgen können.
Wichtig ist hier nun, ob Sie Ihr schriftliches Einverständnis zur Annahme des Gutscheins gegeben haben. Grundsätzlich kann Condor Ihnen ohne Ihr Einverständnis nicht einfach einen Fluggutschein geben anstatt des Geldes das Ihnen zusteht.
Wenn es jedoch tatsächlich so sein sollte, dass Sie nun keinen Anspruch mehr auf das Geld in Bar haben, weil Sie den Gutschein tatsächlich angenommen haben, so sollte dieser zumindest einlösbar sein. Sie sollten sich eventuelle an die Geschäftsleitung von Condor schriftlich wenden um die Situation zu klären. Sollte dies erfolglos bleiben, dann würde ich Ihnen empfehlen einen Anwalt hinzuzuziehen.