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Wir hatten mit 2 Familien eine Urlaubsreise bei TUI gebucht. Reisebuchung und Bestätigung mit allen Papieren kamen vorher ganz normal an. Der Flug von Hannover nach Rhodos sollte mit Tuifly losgehen (Flugnummer X2 4312). Als wir am Flughafen ankamen begann das Chaos. Am TUIfly Schalter waren schon sehr viele Urlaubsreisende deren Flüge auch gestrichen waren. Unser Flug stand auch nicht auf der Abflugtafel, also haben wir uns auch in die Schlange am Flughafen vorm TUIfly Schalter eingereiht. Als wir nach ungefähr 2 Stunden dran waren, hieß es nur: "Tut uns Leid. Heute geht kein Flug mehr. Mehr können wir auch nicht sagen". Das waren natürlich keine wirkliche Infos. Wir haben parallel bei TUIfly angerufen und mussten auch dort sehr lange in der Telefonwarteschleife hängen. Ein Mitarbeiter sagte uns dann, dass die Flugstreichung wegen der Erkrankung des Bordpersonal von TUIfly notwendig geworden wäre. Es täte ihnen Leid, aber eine Entschädigung gibt es dafür nicht. Aber das war noch nicht mal alles. Die Krönung kam von TUI, die einfach mal komplett die gesamte Urlaubsreise stornierten. Die haben einfach die gesamte Buchung gekündigt. Also sind wir am Abend völlig erschöpft zu einem Reisebüro im Flughafen und haben die fast gleiche Urlaubsreise für über 3423 € nochmal gebucht (die wir ja eigentlich schon vorher gebucht und bezahlt hatten).

Nach dem ganzen Stress zum Urlaubsbeginn habe ich nachher TUI und TUIfly angeschrieben. TUIfly hat erstmal ganz dreist gar nicht geantwortet. Dann habe ich nochmal eine Mahnung hingeschickt: wieder nichts. Dann haben wir einen Anwalt eingeschaltet. Jetzt hat TUIfly geantwortet:

 

Aktennummer 16N41124322 (bitte bei Kontakt immer angeben)

Sehr geehrte xxx,

Es tut uns leid, dass der von Ihnen angegebene Flug X3 4312 für den xx.xx.2016 gestrichen wurde. Wegen der Flugstreichung erwarten Sie eine Ausgleichszahlung und berufen sich dabei auf die am 17.02.2005 in Kraft getretene EUVerordnung 261/2004. Diese Verordnung ist eine gemeinsame Vereinbarung der EU-Länder, die die Ansprüche der Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung, Annullierung und Flugverspätung regelt. In Art. 5 Abs. 3 der EU-Verordnung 261/2004 ist geregelt, dass eine Ausgleichszahlung dann nicht zu zahlen ist, wenn die Annullierung des Fluges auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die sich auch bei Ergreifung aller zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermeiden lassen. Entsprechendes gilt nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes in Bezug auf Flugverspätungen.

 

Wenn sich massenhaft Crewmitglieder gleichzeitig und extrem kurzfristig krank melden, kann man den Flugbetrieb leider nicht aufrecht halten. Es handelte sich um außergewöhnliche Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs unserer Fluggesellschaft lagen. Für eine solche unvorhersehbare Situation kann die Fluggesellschaft keine Vorsorge treffen. Trotz Ergreifung aller in dieser Situation zur Verfügung stehenden zumutbaren Maßnahmen war es nicht möglich, sofortigen Ersatz zu bieten und Ihre Mandanten immer rechtzeitig mit aktuellen Informationen zu versorgen. Ausgleichsansprüche auf Basis der EU-Verordnung 261/2004 bestehen uns gegenüber somit nicht.

Der TUI fly Flugpreis über 1.087,12 € wurde bereits am 11.10.2016 auf das bei Buchung angegebene Konto gutgeschrieben. Die von Ihnen eingereichten Rechnungen für den Ersatzflug haben wir geprüft. Die entstandene Differenz des neu gebuchten Fluges übernehmen wir. Den Betrag von insgesamt 1.551,24 € haben wir auf Ihr angegebenes Konto überwiesen. Weitere Ersatzforderungen können wir nicht anerkennen.

Mit freundlichen Grüßen

 

Wir sind jetzt etwas ratlos: Stimmt es, dass TUIfly wegen dem Streik keine Entschädigung zahlen muss? Unser Anwalt rät uns zur Klage. Er sagte, dass bereits viele andere Verfahren anhängig wären und die Erfolgsaussichten "recht gut" wären. Aber was heisst "recht gut"? Gewinnen wir oder verlieren wir? Veilleicht habt ihr schon andere Erfahrungen. Wir danken euch für jede Antwort und jeden Hinweis.

Gefragt in Flugannullierung von
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1 Antwort

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Meiner Meinung nach solltet Ihr eine Klage in Erwägung ziehen.

Vorallem wenn euch ein Anwalt der sich ja auf dem Gebiet des Reiserechts recht gut auskennen dürfte obendrein euch noch dazu rät.

Zudem solltet Ihr meines Erachtens nicht außer Betracht lassen, dass viele weitere Verfahren gegen die Fluggesellschaft aus den selben Gründen anhängig sind.

Demnach dürfte die Klage Aussicht auf Erfolg haben meines Erachtens nach.

Dennoch kann es nicht schaden sich nochmal nen Rat von einem anderen Anwalt einzuholen.

Sicher ist sicher ;)

Ich hoffe ich konnte euch etwas weiterhelfen bei eurer Entscheidung und wünsche euch noch eine angenehme Restwoche :)
Beantwortet von (8,030 Punkte)
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