Hallo Angelo,
dein gebuchter Flug wurde bedauerlicherweise von 13:40 auf 5:55 vorverlegt.
Du fragst dich nun welche Ansprüche du gegen die Fluggesellschaft geltend machen kannst.
In Betracht kommt eine Ausgleichszahlung aufgrund einer Flugannullierung.
Wann spricht man von einer Annullierung ?
Hierzu werden verschiedene Urteile bzw. Ansichten vertreten.
Wird ein Flug soweit vorverlegt, geht die Rechtsprechung mittlerweile davon aus, dass es sich dabei um eine Flugannullierung handelt.
Unter einer Annullierung versteht man im Allgemeinen die Nichtdurchführung eines Fluges, für die zumindest ein Platz vorbehalten war.
Dies bestätigen beispielsweise folgende Urteile:
Siehe: AG Hannover, Urt. v. 11.04.2011, Az.: 512 C 15244/10 (bei Google-Suche zu finden unter: „AZ 512 C 15244/10 reise-recht-wiki“)
Wird ein Flug erheblich nach vorne verlegt, so wird dies wie die Annullierung des Fluges behandelt.
Als erheblich gilt dabei in jedem Fall eine Vorverlegung ab 10 Stunden.
Siehe: EuGH, Urt. v. 13.10.2011, Az.: C-83/10 (bei Google-Suche zu finden unter: „C-83/10 reise-recht-wiki“)
Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen.
Es ergeben sich somit auch Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004.
Bei Annullierungen ist wohl Art. 5 der EG-VO einschlägig. Art. 5 I c) räumt Fluggästen dabei einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen gem. Art. 7 der Verordnung ein.
Allerdings wird dieser Anspruch sofort wieder für den Fall ausgeschlossen, dass der Fluggast über die Annullierung mindestens 2 Wochen im Voraus informiert wurde.
Diesbezüglich hast du bedauerlicherweise keine genauen Angaben gemacht Angelo.
Ich würde dich bitten mir den Zeitraum anzugeben, indem dich die Fluggesellschaft über die Vorverlegung informiert hat damit ich dir weiterhelfen kann.
Ich wünsche dir aufjedenfall bis dahin alles gute und schonmal einen guten Start in die Woche :)