Deine Abflugszeit verschob sich bedauerlicherweise um 6 Stunden.
Ob es sich bei dem technischen Defekt um einen außergewöhnlichen Umstand handelt ist deinen Schilderungen zufolge nicht ersichtlich.
Sollte es sich um einen außergewöhnlichen Umstand zugunsten der Fluggesellschaft handeln, so wäre diese im nachhinein von der Haftung dir gegenüber befreit.
Deshalb schreib der Fluggesellschaft nochmal einen Brief/e-mail oder ggf. einen Anruf um etwas mehr über diesen "technnischen Defekt" in Erfahrung zu bringen.
Ferner hast du nicht den genauen Abflugsort und den Ankunftsort angegeben.
Dies ist deshalb von Bedeutung um festzustellen, ob die Eu-FluggasrechteVO in deinem Fall anwendbar ist.
Ich würde dich freundlichst darum bitten auch diese Angaben zu ergänzen damit ich versuchen kann dir die bestmögliche Hilfe zu bieten.
Darüber hinaus wäre es auch noch hilfreich zu erfahren ob es sich bei deinem Flug um einen DIREKT FLUG/NON STOP FLUG oder um einen gewöhnlichen NUR-FLUG-VERTRAG handelt.
Aufgrund der fehlenden Angaben kann ich dir nur grobe Ansprüche nennen die ggf. für dich in Betracht kämen, soweit die EU-FLUGGASTRECHTEVO auf deinen Fall anwendbar ist.
Meines Erachtens nach könntest du ab einer Flugverspätung von 5 Stunden folgende Ansprüche gegen die Fluggesellschaft geltend machen:
FLUGVERSPÄTUNG ab 5 Zeitstunden
1. Entschädigung und Schadensersatz nach Art. 19 Montrealer Übereinkommen / Warschauer Abkommen i.V.m. VO (EG) Nr. 889/2002, MontÜG, §46 Luftverkehrsgesetz, §§631, 280 BGB
2. Betreuungs- und Unterstützungsleistungen gem. Art. 9, 8, 6 VO (EG) Nr. 261/2004 (bei Flügen von einer Entfernung bis 1.500 Kilometer; es zählt immer die Flugstrecke vom ersten Ausgangs-/Abflughafen bis zum letzten Zielort nach der Großkreisentfernung = HIER finden Sie einen online-Rechner)
a. Kostenfreie Verpflegung, Mahlzeiten und Erfrischungen gem. Art. 9 Abs. 1 lit. a VO (EG) Nr. 261/2004 i.V.m. Art. 19 Montrealer Übereinkommen, §46 Luftverkehrsgesetz
b. Kostenfreie Telefongespräche und Kommunikations-möglichkeiten (Faxschreiben, Internet, E-Mail) gem. Art. 9 Abs. 2 VO (EG) Nr. 261/2004 i.V.m. Art. 19 Montrealer Übereinkommen, §46 Luftverkehrsgesetz
c. Kostenfreie Hotelunterbringung (einschließlich unentgeltlicher Fahrten vom/zum Flughafen vom/zum Hotel) gem. Art. 9 Abs. 1 lit. b und c VO (EG) Nr. 261/2004 i.V.m. Art. 19 Montrealer Übereinkommen, §46 Luftverkehrsgesetz
d. Besondere und bevorzugte Betreuung von älteren Menschen und Familien mit Kindern
e. Buchung auf höhere Klasse (Upgrade: Business Class, First Class) ohne Zuschlag oder Zuzahlung gem. Art. 10 VO (EG) Nr. 261/2004