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Wir haben einen Fall, bei dem wir einfach nicht weiterkommen. Es geht um Entschädigung für 2 Perosnen nach einer Verspätung. Wir haben die Air Berlin schon 5 Mal angeschrieben, erhalten aber immer nur Eingangsbestätigungen. Wir wollen uns nicht mehr hinhalten lassen und die 1200 Euro notfalls vor Gericht einklagen. Wir wissen aber nicht, was ein Anwalt kostet.

  1. Welche Rechtsanwaltsgebühren fallen bei so etwas an?
  2. Mit welchen Anwaltskosten muss man rechnen?
  3. Gibt es die Möglichkeit, dass der Rechtsanwalt prozentual am Gewinn beteiligt wird?
  4. Übernimmt die Rechtsschutzverischerung alle Kosten?
Gefragt in Flugverspätung von
wieder getaggt von
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Zu Ihren Fragen:

1. Rechtsanwaltsgebühren sind grundsätzlich FREI VERHANDELBAR. Rufen Sie doch einfach den Anwalt Ihrer Wahl an und fragen, welche Gebühren bzw. welchen Stundensatz dieser berechnet. Die Beauftragung nach Stundenhonorar ist sicherlich die am häufigsten verbreitete Form der gesonderten Gebührenvereinbarung bzw. Honorarvereinbarung zwischen Mandanten und Rechtsanwälten. Die dann anfallenden Rechtsanwaltskosten sind denklich einfach zu berechnen: (Brutto-) Stundensatz x Anzahl der Stunden = Rechtsanwaltsgebühren.

2. Alle Rechtsanwaltskosten im Vornherein mathematisch genau zu berechnen bzw. zu beziffern ist ausschließlich bei Vereinbarung eines Pauschalhonorars möglich. Denn im Falle des Stundenhonorars kann der Umfang der Tätigkeit nicht verhergesagt werden und bei der Beauftragung auf RVG-Basis, also den gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) fallen bestimmte Gebühren je nach Prozessverlauf (Ansetzung und Wahrnehmung eines Verhandlungstermins oder Beweistermins, Einigung bzw. Vergleich im Prozess, usw.) an.

3. Die prozentuale Beteiligung des Rechtsanwaltes am Gewinn wird jeder Rechtsanwalt herzlich gerne annehmen smiley, jedoch meinen Sie wohl eher die Begrenzung des Kostenrisikos und damit die Verschiebung des Kostenrisikos zu Lasten des Rechtsanwaltes im Sinne eines Erfolgshonorars. Die gesetzlichen Grenzen, in denen der Gesetzgeber in Deutschland die Vereinbarung eines Erfolgshonorars zulässt, sind eng, um nicht zu sagen, SEHR ENG. Ich persönlich kenne nicht einen Fall, in denen ein Erfolgshonorar zwischen Rechtsanwalt und Mandant vereinbart worden wäre. Es ist jedoch möglich gewisse Mischformen der Vereinbarung zu nutzen.

4. Rechtsschutzversicherte werden von deutschen Rechtsschutzversicherungen im Normalfall lediglich von den gesetzlichen Mindestpauschalgebühren des RVG befreit. Das bedeutet, dass Versicherte einer Rechtsschutzversicherung faktisch auf die Beauftragung des Rechtsanwaltes auf RVG Basis beschränkt sind, wenn Sie kein weiteres Kostenrisiko eingehen wollen. Das schränkt den Kreis der möglicherweise zu betrauenden Rechtsanwälte natürlich erheblich ein, da gerade gut beauftragte Kanzleien und Rechtsanwälte nicht für die Minimalgebühren des RVG arbeiten.

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Der Rechtsanwalt wird sich sicherlich gerne prozentual am GEwinn beteiligen lassen ;-) aber nicht als Lohn für die Arbeit ;-)
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Über Rechtsanwaltskosten habe ich bereits einige Grundsätze gepostet:

http://www.flugrechte.eu/index.php?qa=14&qa_1=was-kostet-ein-rechtsanwalt-f%C3%BCr-fluggastrechte

Ansonsten ist zu der Frage, ob der Rechtsschutzversicherer alle Kosten übernimmt, zu sagen, dass dies selbstverständlich vom jeweiligen Versicherungsvertrag und dem darin vereinbarten Versicherungsumfang abhängt. Wer einen "normalen" Privat-Rechtsschutzversicherungsvertrag hat, sollte davon ausgehen können, dass der Versicherer die gesetzlichen Mindestpauschalgebühren gem. RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) übernimmt. Voraussetzung ist jedoch, dass der Versicherungsnehmer den Schadenfall angezeigt und eine Deckungszusage erhalten hat. Die Einholung der Deckungszusage ist nicht Aufgabe des Rechtsanwaltes, wobei viele Rechtsanwälte dies als Dienstleistung anbieten.

Daher sollten rechtsschutzversicherte Fluggäste immer vor Auftrag an den Rechtsanwalt, den Versicherer informieren, sich schriftlich eine Bestätigung der Information- oder noch besser- gleich eine Schadensnummer des Rechtsschutzversicherers geben lassen. Mit der Schadennummer kann der Rechtsanwalt dann die ausgelösten Rechtsanwaltsgebühren bei dem Rechtsschutzversicherer abrechnen.

Beantwortet von (4,100 Punkte)
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Den Rechtsanwalt prozentual am Gewinn zu beteiligen, so dass im Falle des Unterliegens keine Rechtsanwaltskosten anfallen (was wohl die meisten Rechtsuchenden wünschen), bedeutete ein Erfolgshonorar im Sinne eines no-win-no-fee. Ein solches Honorar ist in Deutschland zwar grundsätzlich erlaubt. Jedoch sind die Hürden dermaßen hoch, dass wohl bisher kaum ein Rechtsanwalt in Deutschland ein solches Erfolgshonorar mit seinem Mandanten vereinbart haben wird.

Hintergrund ist, dass ein solches Erfolgshonorar nichts anderes bedeutet, als das Prozess (kosten-) Risiko zu Lasten des Rechtsanwaltes zu verschieben. Natürlich ist dies für Rechtsuchende verlockend, weil die Rechtsverfolgung dann praktisch risikolos erfolgte. Jedoch hat der Gesetzgeber hohe Hürden festgelegt, um Missbrauch zu begegnen.

Im Übrigen sei angemerkt, dass Angelegenheiten mit Streitwerten von unter 5000 EUR wohl kaum eine Kanzlei zur Vereinbarung eines Erfolgshonorars bewegen können wird. Der zu erwartende mögliche "Ertrag" steht kaum im Verhältnis zum Tätigkeitsaufwand der gerichtlichen Anspruchsdurchsetzung.

Beantwortet von (2,810 Punkte)
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Wenn er gut ist, NICHTS.

Denn dann holt der Anwalt seine Kosten bei der Beklagten wieder rein.

Beantwortet von (3,860 Punkte)
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Ich kann aus Erfahrung nur Mut zusprechen, die Fluggesellschaften sofort zu verklagen. DIe fahren nahezu durch die Bank die Hinhaltetaktik nach dem Motto: Nicht rühren, dann werden Reisende schon frustriert aufgeben. Wir haben die Kanzlei Bartholl in einem Rechtsstreit gegen die Condor Flugdienst GmbH eingeschaltet. Die Condor hat uns erst Mal immer wieder vertröstet und die hier im Forum schon geposteten Antwortschreiben zugesendet. Erst als wir den Anwalt eingeschaltet hatten, kam Bewegung in die Sache. Die Anwälte der Condor von der TM Anwaltskanzlei aus Oberursel wollten uns erst mit der Hälfte unserer Ansprüche (1200 EUR) abspeisen. Herr Bartholl hat uns Mut gemacht und wir haben dann geklagte. Und siehe da: Die Condor hat bereits auf den ersten Hinweis des Gerichts, dass wir sicherlich gewinnen werden, die Forderungen sofort anerkannt. Im Endeffekt habe ich durch die hervorragende Unterstützung von Herrn Bartholl gelernt, dass man nur etwas Mut und Selbstüberzeugung in die eigene Rechtsauffassung benötigt, um einen Gerichtsprozess zu gewinnen.

Herr Bartholl hat uns im Prozess gegen Condor vor dem Amtsgericht Düsseldorf hervorragend vertreten. Letztlich musste die Condor uns 2900 EUR und noch zusätzlich 500 EUR Anwaltsgebühren und Gerichtskosten erstatten. Herr Bartholl hat den Prozess klug, besonnen und mit absoluter Erfahrung für uns gewonnen. Wir möchten Herrn Bartholl an dieser Stelle noch einmal unseren Dank aussprechen. Eine solch exzellente Interessenvertretung ist nicht alltäglich.

Wir empfehlen die Kanzlei Bartholl.

Unsere Empfehlung kann hier eingesehen werden:

http://auskunft-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt/4_Bartholl_Jan#bewertungen

Beantwortet von (4,910 Punkte)
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Einen Rechtsanwalt an den Kosten zu beteiligen, wäre wohl ein Erfolgshonorar. Das wird wohl kaum ein Rechtsanwalt in Deutschland anbieten, nach dem die Voraussetzungen verrückt hoch angesetzt sind.

Ansonsten sind gute Anwälte kostenlos. Das hört sich paradox an, aber Hintergrund ist folgender: Ein Exzellenter Rechtsanwalt versteht es, die durch seine Beauftragung ausgelösten Kosten auf die Gegenpartei umzuwälzen. Wer VERLIERT, der ZAHLT!

Beantwortet von (5,790 Punkte)
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Bei uns in der Kanzlei werden viele Flugpassagiere mit ihren Rechtsstreitigkeiten gegen die Fluggesellschaft und die Reiseveranstalter betreut. Die Masche der Fluggesellschaften ist IMMER die gleiche: 1. Aussitzen. 2. Wenn Passagiere dann noch rumquengeln, Standardschreiben raus mit einigen Nebelkerzen (wahllose Zitierung irgendwelcher Paragraphen). 3. NUR WER MIT EINEM RECHTSANWALT antanzt, wird ernst genommen. Den vertretenen Passagieren wird sofort ein Angebot unterbreitet (meistens die geforderte Summe OHNE Anwaltskosten). 

Natürlich haben Flugpassagiere Ansprüche auf Entschädigung der vollen Summe aus den europäischen Gesetzen (Europäische Fluggastverordnung Nr. 261/2004) PLUS Verzugszinsen PLUS angefallene Rechtsanwaltskosten. Die Fluggesellschaften wissen genau, dass die ihren Kunden die gesetzliche Entschädigung aus der VO 261/04 zahlen müssen. Es kommen aber nur die Fluggäste an ihr Geld, die MUT und COURAGE haben. Und genau da haben die Airlines die Schwäche der meisten Passagiere ausgemacht. Die meisten Fluggäste sind dermaßen ängstlich und risikoscheu, dass die Fluggesellschaften leichtes Spiel haben. Die haben das zigtausendfach erprobt und gemerkt, dass die wenigsten Passagiere dem Mumm haben, auch wirklich eine Rechtsanwaltskanzlei einzuschalten und die angedrohten rechtlichen Schritte wirklich zu gehen. Also lassen die Airlines die schüchternen und zaghaften Verbraucher eiskalt auflaufen und rühren sich erst dann, wenn Profi-Anwälte ins Spiel kommen. 

Die wenigsten Passagiere wissen, dass Rechtsanwaltskosten vom Schadensersatz und der Entschädigung, die die Fluggesellschaften zahlen müssen, umfasst sind. Das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass die Airlines die Rechtsanwaltsgebühren auch zahlen müssen. 

Nur wer mutig, beherzt und entschlossen seinen Anwalt auf die Airlines losschickt, bekommt, was ihm nach Gesetz zusteht. Das mag zwar ärgerlich sein, ist aber nicht zu ändern und das Blocken der Fluggesellschaften ist in einem Rechtsstaat legitim.

Hier nur eines von Tausenden Beispielen, dass die Airlines von den Gerichten zu Guter letzt auch zur Übernahme der Rechtsanwaltskosten verurteilt werden:

Lufthansa Germanwings Entschädigung Flugverspätung

Beantwortet von (6,880 Punkte)
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Fluggäste aller EU Länder ERHEBT EUCH!

Ich bin so aufgebracht wegen dem Verhalten der Fluggesellschaften Eithad und Air Berlin, dass ich mich hingesetzt habe und sogar mal einen Kommentar hier poste. Die wollten uns wegen einer Überbuchung in Abu Dhabi für dumm verkaufen. Beim Abflug sdagte man uns am checkin, dass uns die Bordkarten in Abu Dhabi gegeben würden, weil hier noch irgendeine Nummer im System fehlte. Das war natürlich nicht so: In Abu Dhabi konnten die unfähigen Mitarbeiter erst keine Borkdarte ausstellen. Und als wir dann unsere Bordkarten bekommen sollten, war plötzlich klar, dass der Flug überbucht war. Also wurden wir einfach auf einen Flug 7 Stunden später umgebucht. Wir sind dann wegen einer Verspätung sogar mit 11 Stunden Flugverspätung angekommen.

Meine Frau hat sich die Mühe gemacht und ausführliche Briefe an Air Berlin und an Etihad geschrieben. Die Etihad hat es nicht für nötig gehalten, sich zu melden. Air Berlin hat uns einen Gutschein über 120 EUR angebotwen. Unfassbar, aber wahr: Meine Frau hat alles immer wieder aufgeschrieben, erklärt und immer wieder bei Air Berlin angerufen. Nichts haben die unternommen. Dann haben wir einen Fachanwalt für Reiserecht eingeschaltet und es war bei uns wie bei vielen Leuten, die hier ihre Erfahjrungen posten: Erst dann hat man uns ernst genommen und "aus Kulanz" und "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" 1452,00 Euro bezahlt.

Es ist traurig, aber wahr. Man kann das Verhalten der Fluggesellschaften auf einen Nenner bringen:

Freundliche und bemühte Flugpassagiere bedeuten den Airlines nichts. Die sehen in gutgemeinten Schreiben von Passagieren nur naive und arglose Verbraucher, die es übers Knie zu hauen gilt. Wer sich selbst um die Entschädigung bei einer Flugverspätung bemüht, wird bitter enttäuscht und von den Airlines nicht ernst genommen.

Wer sich so erniedrigt und entwürdigend behandeln lässt, lässt sich wohl auch leichter als bescheidener und vertrauensseliger Verbraucher in einem Schlichtungsverfahren auf dem Präsentierteller übervorteilen. Solchen arglosen Kunden wird dann unter großem Tamtam großzügig ein Fluggutschein über ein paar Hundert Euro überreicht, aber natürlich nur als Ausnahme, so dass der Verbraucher auch noch meint, er hätte irgendwie einen Vorteil. Stattdessen lachen sich die Flugmanager bei der Schlichtungsstelle schlapp und danken der Bundesregierung wahrscheinlich noch auf Jahre für eine solch schöne Plattform.

Es ist wirklich unfassbar, aber ohne Drohung durch den Anwalt und nur kurz vor dem Gerichtsverfahren geben Fluggesellschaften klein bei, weil sie dann erkennen, dass der nette Verbraucher es wohl doch ernst meint. Dann wird eben ausbezahlt, was ja auch nicht wehtut, weil es einer von Millionen ist. 

Man wird es mir nicht übelnehmen, aber da zweifel ich schon an der Kompetenz einiger Manager in den Vorstandsetagen der Fluggesellscjhaften. Glauben die wirklich, dass alle Verbraucher so treudoof sind? 

Leute, nehmt euer Recht in die Hand und zeigt denen, dass es SO NICHT GEHT!

Eigentlichw ollte ich ja Air Berlin und vor allem Etihad ,meiden, was aber gar nicht so leicht ist, wenn man immer in Asien geschäftlich unterwegs ist. Das nächste Mal weiß ich auf jeden Fall, wie ich vorgehe: Ohne Gnade sofort vor den Kadi!

Beantwortet von (7,220 Punkte)
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Die Fluggesellschaft muss den Anwalt zahlen, wenn sie verliert. Das ist in Deutschland wenigstens mal ein Argument, einen Rechtsanwalt zu bemühen, solche Entschädigungen einzuklagen.

Beantwortet von (6,180 Punkte)
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Die besten Anwälte "KOSTEN" wenig, weil sie eben eine TOP LEISTUNG bringen. Wer mit der Kohle für seinen Anwalt knausert, muss sich nicht wundern, wenn das Ergebnis entsprechend ausfällt.
Beantwortet von (5,410 Punkte)
+3 Punkte
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