Hallo Marcus,
du hast mit gemeinsam mit deinem Sohn einen Flug von Frankfurt nach Olbia gebucht.
Am 26.04.17 hast du von Condor eine e-mail erhalten, in der du über die geänderten Flugzeiten in Kenntnis gesetzt wurdest.
Du fragst dich nun ob und wenn ja welche Ansprüche du ggf. gegen die Fluggesellschaft geltend machen kannst.
Falls ihr gar keine Pauschalreise gebucht habt, sondern einen Nur-Flug, dann kommen zunächst Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung in Betracht.
Danach gibt es verschiedene Möglichkeiten wenn beispielsweise eine Annulierung nach Artikel 5 EU-VO vorliegt.
Artikel 5 EU-VO:
(1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen
a) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 angeboten,
b) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a) und Absatz 2 angeboten und im Fall einer anderweitigen Beförderung, wenn die nach vernünftigem Ermessen zu erwartende Abflugzeit des neuen Fluges erst am Tag nach der planmäßigen Abflugzeit des annullierten Fluges liegt, Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben b) und c) angeboten und
c) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn, (...)
(3) Ein ausführendes Luftfahrtunternehmen ist nicht verpflichtet, Ausgleichszahlungen gemäß Artikel 7 zu leisten, wenn es nachweisen kann, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären.
Eine Annulierung liegt dann vor, wenn der Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start aufgegeben wird.
Urteil des EuGH vom 13.10.2011 (Az.: C- 83/10, das Urteil ist leicht für dich zu finden, wenn du bei Google eingibst: EuGH 13.10.2011 Az.: C-83/10 reise-recht-wiki.de).
Euer Flug wurde um 12 Stunden verschoben.
Somit ist diese Flugänderung für sie meines Erachtens nach unzumutbar.
Sie hätte meiner Meinung somit einen Anspruch auf die o.g. Ausgleichszahlung.
Interessant für euch wären wohl denke ich Artikel 8 und Artikel 7 EU-VO.
Ansprüche auf Ausgleichszahlungen nach Artikel 7 werden bei einer Annulierung eingeräumt, es sei denn:
i) sie werden über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet, oder (...)
Es ist deshalb denke ich wichtig zu wissen, wann ihr über diese Flugzeitenänderung informiert wurdet.
Artikel 7 räumt ansonsten Ansprüche auf Ausgleichszahlungen ein:
(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so erhalten die Fluggäste Ausgleichszahlungen in folgender Höhe:
a) 250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder weniger,
b) 400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1500 km und 3500 km,
c) 600 EUR bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen.
Und zwar je nach Entfernung. In eurem Fall deshalb denke ich vermutlich 250 Euro pro Person.
Artikel 8 außerdem eröffnet Möglichkeiten für eine Erstattung oder anderweitige Beförderungen:
(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so können Fluggäste wählen zwischen
a) – der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde, (...)
b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder
c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.
Ihr könntest euch also auch hier mit eurer Fluggesellschaft in Verbindung setzen, und mit dieser darüber sprechen, dass ihr mit der Verschiebung nicht zufrieden seid. Eine Entschädigung ist vielleicht möglich, ebenso wie ein auf Artikel 8 stützbares Verlangen einen anderen Flug antreten zu können. Überlegt euch doch sonst, ob wir euch die Reisekosten nicht komplett erstatten lassen und lieber einen anderen Flug buchen wollt.
Ich hoffe ich konnte euch etwas weiterhelfen und wünsche euch weiterhin alles gute und eine angenehme Woche :)