Guten Tag TravelerBer,
auf deinem Flug von Rom nach Berlin mit Alitalia ist dein Koffer leider nicht mitgekommen. Einen Tag später wurde dir der Koffer beschädigt nachgeliefert.
Du fragst dich, welche Ansprüche du hast.
Bei der Beschädigung und Verspätung von Koffern denke ich an das Montrealer Übereinkommen.
Artikel 17 II MÜ regelt die Beschädigung von Reisegepäck, und Artikel 19 die Verspätung.
Erst einmal kam dein Koffer verspätet an. Dazu Artikel 19 MÜ:
Der Luftfrachtführer hat den Schaden zu ersetzen, der durch Verspätung bei der Luftbeförderung von Reisenden, Reisegepäck oder Gütern entsteht. Er haftet jedoch nicht für den Verspätungsschaden, wenn er nachweist, dass er und seine Leute alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung des Schadens getroffen haben oder dass es ihm oder ihnen nicht möglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen.
Falls dir durch die Verspätung also Schäden entstanden sind, dann kannst du dir diese von der Airline erstatten lassen. Die beiden folgenden Urteile umreißen etwas, was damit gemeint ist:
AG Frankfurt a.M., Urteil vom 13.06.2013, Az.: 29 C 2518/12(19) (ganz einfach zu finden, wenn Sie bei Google eingeben: " AG Frankfurt Az.: 29 C 2518/12 (19) reise-recht-wiki.de")
Der zu ersetzende Schaden besteht u.a. aus den notwendigen Ausgaben, die getätigt wurden, um das fehlende Gepäck auszugleichen. Die Notwendigkeit muss jeweils nachgewiesen werden.
AG Frankfurt a.M., Urteil vom 03.02.2011, Az. 32 C 2427/10-84 (ganz einfach zu finden, wenn Sie bei Google eingeben: " AG Frankfurt Az.: 32 C 2427/10-84 reise-recht-wiki.de")
Bei einer Gepäckverspätung müssen betroffene Passagiere sich immer an die Airline wenden, die das Gepäck auf der betroffenen Strecke transportiert hat. Diese Airline muss dann bis zur Obergrenze von etwa 1.300 € alle finanziellen Schäden ersetzen.
Musstest du also Ersatzanschaffungen machen, dann kannst du die Quittungen einschicken. Da du aber nachhause gekommen bist kann es ja sehr gut sein, dass dir keine Schäden entstanden sind. Zumindest hast du davon auch nichts geschrieben.
AG Frankfurt a.M., Urteil vom 13.06.2013, Az 29 C 2518/12(19) (ganz einfach zu finden, wenn Sie bei Google eingeben:" AG Frankfurt 29 C 2518/12 reise-recht-wiki.de")
Der Schaden, den die Airline nach dem Montrealer Übereinkommen zu ersetzen hat, umfasst alle dadurch erlittenen finanziellen Einbußen. Die bloße Wartezeit stellt keinen Schaden dar.
Ich denke also, dass die Wartezeit von einem Tag nicht unmittelbar einen Anspruch auf eine Erstattung auslöst.
Vielleicht ergibt sich ein für interessanter Anspruch aus der Beschädigung deines Koffers.
AG Bremen, Urteil v. 08.05.2007, Az.: 4 C 7/07 (einfach für dich zu finden, wenn du bei Google AG Bremen 4 C 7/07 reise-recht-wiki.de. eingibst)
Anspruchsgrundlage ist insoweit Art. 19 S. 1 des Montrealer Übereinkommens vom 28. Mai 1999. Danach hat der Luftfrachtführer den Schaden zu ersetzen, der durch Verspätung bei der Luftbeförderung von Reisegepäck entsteht.
Dazu also ein Blick in Artikel 17 II MÜ:
(2) Der Luftfrachtführer hat den Schaden zu ersetzen, der durch Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von aufgegebenem Reisegepäck entsteht, jedoch nur, wenn das Ereignis, durch das die Zerstörung, der Verlust oder die Beschädigung verursacht wurde, an Bord des Luftfahrzeugs oder während eines Zeitraums eingetreten ist, in dem sich das aufgegebene Reisegepäck in der Obhut des Luftfrachtführers befand.
Dein Luftfrachtführer hat folglich auch Beschädigungen deiner Koffer zu ersetzen.
OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.06.2012, Az. : 16 U 66/12 (einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst: OLG Frankfurt Az. 16 U 66/12 reise-recht-wiki.de)
Ein Gepäckschaden oder ein Gepäckverlust muss bei der verantwortlichen Airline angezeigt werden. Dies ist notwendig, um die mögliche Zahlungspflichten für die Airline nachvollziehbar werden zu lassen.
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 29.03.2011, Az. 22 S 270/10 (ganz einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst: LG Düsseldorf Az.: 22 S 270/10 Reise-Recht-Wiki.de)
Ein Hartschalenkoffer war eingedellt, und ein Rad abgebrochen. Die Fluggesellschaft kam für den Schaden am Koffer auf, da das Ausmaß der Beschädigung nicht mehr im "normalen" Bereich lag.
> Ein Schadensersatz für den entstandenen Kofferschaden wurde bejaht.
Dein Koffer war dreckig und verkratzt. Es könnte sein, dass das noch als Schaden im "normalen" Bereich anzusehen ist. Aber das kann ich nicht genau sagen, und wird im Zweifel letztendlich durch ein Gericht zu bestimmen sein. Die Urteile sprechen aber dafür, dass eine Erstattung für derlei Beschädigungen grundsätzlich möglich ist, und ich denke, dass du durchaus einen Brief an Alitalia schicken und die Lage darlegen kannst.
Dazu geht aus Artikel 31 des Montrealer Übereinkommens hervor, wann du die Beschädigung deines Reisegepäcks anzugeben hast:
Im Fall einer Beschädigung muss der Empfänger unverzüglich nach Entdeckung des Schadens, bei aufgegebenem Reisegepäck jedenfalls binnen sieben und bei Gütern binnen vierzehn Tagen nach der Annahme, dem Luftfrachtführer Anzeige erstatten. Im Fall einer Verspätung muß die Anzeige binnen einundzwanzig Tagen, nachdem das Reisegepäck oder die Güter dem Empfänger zur Verfügung gestellt worden sind, erfolgen.
AG Bremen, Urteil vom 05.12.2013, Az. 9 C 244/13 (ganz einfach zu finden, wenn du bei Google eingibst: " AG Bremen Az.: 9 C 244/13 reise-recht-wiki.de")
Eine Gepäckverspätung muss gemäß Art. 31 MÜ innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt des Gepäcks angezeigt werden. Die Anzeige muss hierbei gegenüber dem Unternehmen geschehen, welches Ihr Gepäck transportiert hatte. Erst nach der Anzeige können eventuelle Ansprüche geltend gemacht werden.