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Hallo Zeta,

danke für die Antworten. Wir haben für den beschädigten Koffer einen SCHRIFTLICHEN  Schadenreport beim für Eurowings zuständigen Büro am Flughafen ausgefüllt. Trotzdem besteht Eurowings auf einer zusätzlichen schriftlichen Meldung per Email bei Ihnen. Ist das rechtens? Nach meinem Verständnis ist der schriftliche Schadenreport beim zustöändigen Eurowingsvertreter vor Ort ausreichend.

Wenn wir hierzu noch einen Rat bekommen könnten, wäre das super!
Gefragt in Gepäckschaden von
wieder getaggt von
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Hallo, 

gemäß Artikel 31 des Montrealer Übereinkommens, was in Ihrem Fall angewendet werden kann, ist der Fluggast dazu verpflichtet den Gepäckschaden der Airline binnen 7 Tagen nach Erhalt des Reisegepäcks anzuzeigen. 

Am Flughafen füllt der Reisende in der Regel einen Schadensreport am entsprechenden Airlineschalter aus. Dieser ist jedoch nur einer der 2 nötigen Schritte um tatsächlich einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen zu können. Auf diesem Schadensersatzreport sollte theoretisch auch ein hinweis auf die AGB´s der Airline stehen. Dort wird diese Frist ebenefalls erwähnt. Manchmal steht auf dem Schadensreport auch direkt die Aufforderung, den Schaden noch einmal direkt bei der Airline zu melden.

Der 2. Schritt beinhaltet die schriftlich Anzeige des Schadens direkt bei der Airline. Dies kann z.B. durch eine einfache E-Mail erfoglen. Sie können den Schaden allerdings bestimmt auch in Form eines Briefes der Airline gegenüber anzeigen.

Zum besseren Verständnis möchte ich noch folgendes Urteil anführen:

AG Bremen, Urteil vom 5.12.2013, Az. 9 C 244/13 (bei Google zu finden: "9 C 244/13 reise-recht-wiki.de")

Ein Schadensreport am Flughafen allein reicht nicht aus um einen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber der Airline geltend zu machen.

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Hallo,

ich habe mir deine Frage mal durch den Kopf gehen lassen.

Also aus meiner Sicht solltet Ihr einfach eine förmliche Mail denen zuschicken.

Vom Aufwand her ist das ja in weniger als 5 min erledigt.

Ob das rechtens ist, ist wiederum eine ganz andere Frage.

Bei einer individuellen Flugbuchung bei einer Fluggesellschaft mußt du die AGBs akzeptieren, bevor die Buchung vollzogen wird.

Leider werden die AGBs selten gelesen, sondern nur als gelesen angeklickt.

Ich kann dir daher nur empfehlen die AGB's denen du zugestimmt hast im nachhinein nochmal abzurufen oder aus deinen Unterlagen rauszusuchen und nochmal sorgfältig durchzulesen.

Sollte dort eine E-Mail seitens der Fluggesellschaft verlangt werden, so wird es meiner Meinung nach stimmen.

Aber wie gesagt, dazu solltest du dir die AGB's sorgfältig durchlesen.

Meines Erachtens nach solltest du der freundlichen Bitte der Fluggesellschaft zunächst einmal nachkommen aufgrund der Tatsache, dass eine e-mail vom Zeitaufwand minimal ist und für dich keine finanzielle Belastung darstellt.

Ich hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen und wünsche dir weiterhin eine schöne Woche :)

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