Ab einer Verspätung von 2 Stunden kommen für dich meiner Meinung nach folgende Ansprüche in Betracht.
1. Entschädigung und Schadensersatz nach Art. 19 Montrealer Übereinkommen / Warschauer Abkommen i.V.m. VO (EG) Nr. 889/2002, MontÜG, §46 Luftverkehrsgesetz, §§631, 280 BGB
2. Reisepreisminderung (bei Pauschalreisen – vgl.: Wann liegt eine Pauschalreise vor?) gemäß §§651d Abs. 1 i.V.m. 651c, 638 BGB.
Speziell in Köln kenne ich persönlich keinen guten aber benutz mal die Suchfunktion.
Hier im Forum sind sehr viele kompetente Anwälte aktiv bzw. antworten hin und wieder auch mal auf Beiträgen.
Hier unter dem post wurde mal nach einem guten Anwalt gefragt, der sich auf dem Gebiet des Reiserechts auskennt.
http://flugrechte.eu/index.php?qa=615&qa_1=guter-fachanwalt-reiserecht&show=621#a621
Schau dir die einzelnen Posts durch und dann kannst du dir ja den passenden daraus fischen
Ich hoffe ich konnte dir soweit etwas weiterhelfen und wünsch dir nochn schönes Wochenende :)