Ich bin zum Friseur gegangen. Dieser hat mir eine Stunde lang die Haare gemacht und nachher Geld verlangt, obwohl ich das gar nicht wollte
Ich war im Eiscafe und habe einen großen Eisbecher bekommen. Habe alles aufgegessen und eine Rechnung bekommen, obwohl ich das gar nicht wollte.
Sorry, aber mein Verständnis hält sich in Grenzen.
Sie wenden sich an eine Anwältin wegen einer Rechtsangelegenheit. Im Verlaufe des ersten Kontaktes gibt es ein Telefonat. Dann wollen Sie lediglich gefragt haben welche Kosten bei einer außergerichtlichen Vertretung anfallen? Daraufhin erhalten Sie nach einigen Wochen eine Rechnung der Anwältin über 249,90 €?
1. Lesen Sie sich die Antworten zu diesen Fragen durch
Darf ein Rechtsanwalt für eine Erstberatung 249,90 € berechnen, wenn nur ein 15 Minuten Telefonat stattgefunden hat?
Kostenlose Erstberatung vom Anwalt doch 249,90 Euro berechnet - Anwaltskosten OK?
Lesen Sie vor allem den Beitrag mit der Urteilsliste (Lesen Sie die Urteile!!!) von # Rechtsanwalt Becker WAE Da steht eigentlich alles drin, was man wissen muss.
2. Sie behaupten allen Ernstes eine Rechtsanwältin sendet Ihnen eine Rechnung über 249,90 EUR, ohne eine Gegenleistung erbracht zu haben?
3. Wenn Sie mit einer Anwältin auch nur 5 Minuten telefonieren kommt ein kostenpflichtiger Dienstvertrag zustande. Ich zitiere mal das AG Bonn, Urteil v. 17.03.2010, Aktenzeichen 115 C 112/09 (Danke an den Kollegen Becker!!):
"Im Rahmen des Telefonates am 24.03.2009 haben die Parteien einen anwaltlichen Beratungsvertrag, welcher als Dienstvertrag einzuordnen ist, geschlossen. Selbst wenn es sich, wie der Beklagte behauptet, am Anfang des Telefonates um eine reine Erkundigung gehandelt haben sollte, so ist im weiteren Verlauf des Telefonates zwischen den Parteien durch schlüssiges Verhalten ein solcher Dienstvertrag abgeschlossen worden. ... ansonsten habe man sich aber allgemein über den globalen Arbeitsmarkt und dessen Schwierigkeiten und Chancen gedanklich ausgetauscht. Dieser Vortrag des Beklagten ist angesichts des detaillierten, widerspruchsfreien und schlüssigen Klagevorbringens weder lebensnah, noch glaubhaft und substantiiert. ... In diesem Zusammenhang ist auch nicht nachvollziehbar, dass in einem unstreitig 20-25-minütigen Gespräch zwischen den Parteien nur über Allgemeines ohne rechtliche Relevanz für das Anliegen des Beklagten gesprochen worden sein soll. Dies ist schon deswegen nicht glaubhaft, da Rechtsanwälte gerichtsbekanntermaßen unter einigem wirtschaftlichen Druck stehen und so frei über ihre Arbeitszeit regelmäßig nicht verfügen, in dem sie einen allgemeinen Plausch mit ihnen Unbekannten über einen derart beachtlichen Zeitraum halten."
Sie können auch x-beliebige andere Gerichtsurteile einsehen. Der Tenor ist stets derselbe: Eine Beratung beim Anwalt ist zu bezahlen!
AG Brühl, Urteil v. 15.10.2008, Aktenzeichen 23 C 171/08:
Die Parteien haben in der Kanzlei des Klägers ein mindestens halbstündiges Gespräch geführt; der Kläger hat den Beklagten nach dessen eigenem Vortrag zumindest darüber informiert, wie hoch die Prozesskosten des von dem Beklagten angestrebten Gerichtsverfahrens sein würden; dies stellt aber bereits eine Beratung im Sinne des § 34 RVG dar. Ob das Gespräch 30 oder 45 Minuten gedauert hat, was zwischen den Parteien streitig ist, ist hierbei unerheblich.
Es tut mir Leid, aber Ihre Sachverhaltsschilderung ist lückenhaft. Ich habe den Verdacht, dass Sie hier einiges ganz aus Versehen vergessen haben Im Übrigen kenne ich - wie jede andere Anwältin - aus meiner täglichen Praxis die üblichen Fälle: Ich hab da mal eine kurze Frage, verbunden mit einer ellenlangen Sachverhaltsschilderung, auf die ich einen Rat gebe. Wenn ich dann sage, dass das 150 EUR bei mir kostet, fallen einige Kunden tatsächlich fast in Ohnmacht.
Glauben unerfahrene Menschen wirklich, dass Anwälte von morgens bis abends in ihrer Kanzlei Telefonate für Luft und Liebe beantworten?