So wie der Fall geschildert ist, kann es nicht sein. Kein Rechtsanwalt würde so handeln. Daher gehe ich davon aus, dass die Schilderung lückenhaft ist oder der Fragesteller etwas falsch verstanden hat. Spekulieren wir mal:
Angenommen Ehepaar E klagt gegen Fluggesellschaft C 800,00 EUR plus Zinsen plus Rechtsverfolgungskosten gerichtlich ein. Die Klage wird rechtshängig (wichtig!). Fluggesellschaft zahlt 800 EUR nach Rechtshängigkeit.
Option 1:
Klagerücknahme würde ein Rechtsanwalt nur dann erklären, wenn eine schriftliche Einigung mit der Fluggesellschaft vorliegt, dass die auch die restlichen Forderungen (Zinsen + Rechtsanwaltskosten) plus Gerichtskosten gezahlt worden sind (also ausschließlich nach Zahlung durch die Fluggesellschaft). Alles andere würde keinen Sinn ergeben. Denn ansonsten müsste Ehepaar E die Kosten des Rechtsstreits tragen. Weshalb sollten die das freiwillig machen, bei derart guten Erfolgsaussichten (wenn Airline sogar sofort zahlt)?
Hier ein Link zur Erklärung
Ein nicht zu vernachlässigender Nachteil einer Klagerücknahme ist jedoch, dass der Kläger grundsätzlich die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, vgl. § 269 III S. 2 ZPO.
Option 2:
Jeder, der sich halbwegs auskennt, weiß, dass die Fluggesellschaften alle die Verzögerungstaktik fahren. Abwarten und Flugpassagiere frustrieren. Deshalb würde ein Anwalt (der ja verpflichtet ist, für seine Mandanten Partei zu ergreifen!) wahrscheinlich gegenlenken und bei Zahlung der 800,00 EUR den Rechtsstreit in dieser Höhe (und nicht mehr!) für erledigt erklären. Dann entscheidet das Gericht noch über den Rest und das mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Gunsten der Kläger. Außerdem würde die Fluggesellschaft im Falle des Obsiegens dann zur Zahlung der gesamten Kosten des Rechtsstreits verurteilt und man könnte dann noch weitere Kosten auf die Fluggesellschaft abwälzen. Zudem hat man einen rechtskräftigen Titel. Also Vorteile über Vorteile zu Gunsten Option 2. Option 2 ist sicherer, bringt mehr Geld und ärgert die Fluggesellschaft.
Option 1 ist unsicher, erspart nur der Fluggesellschaft Geld und spielt der Airline in die Karten.
Ohne Rücksprache, d.h. Weisung, darf ein Anwalt sowieso keine Klagerücknahme erklären. Anwälte sind weisungsverpflichtet (BGH Urteil IX ZR 131/94).
Hier gibt es noch gute Infos zur Klagerücknahme.
Hier beschreibt ein Rechtsanwaltskollege auch nochmal die typischen Fallen bei einer Klagerücknahme und dass es sich wegen der Nachteile nie lohnt.