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Hallo,

folgender Sachverhalt:

Flug über 6 Stunden Verspätung. Anwalt klagt Kosten lt. EG Verordnung ein, pro Person € 400,-, nachdem eine Zahlungsaufforderung an die Fluggesellschaft erfolglos war.

In der Klageschrift macht er neben den 2 x 400 Euro noch seine Anwaltskosten und Zinsen geltend.

Ein Tag nach der Klageeinreichnung zahlt die Fluggesellschaft "plötzlich" € 800,- Dies entsprach dem Streitwert.

Daraufhin zog unser Anwalt DIE KLAGE ZURÜCK. OHNE RÜCKSPRACHE MIT UNS GEHALTEN ZU HABEN.

Anstatt uns nun € 800,- zu überweisen, zahlt der Anwalt nur den Betrag abzüglich seiner Kosten an uns aus.

Ist dies rechtens? Kann das sein? Denn dann kann diese Fluggesellschaft 100tausende Euro jedes Jahr einsparen, wenn ein Teil der Kosten auf den Geschädigten abgewälzt werden kann.

Der Anwalt sagte, ER MUSSTE DIE KLAGE ZURÜCK NEHMEN!!!!! Gibt es hierfür eine Rechtsgrundlage???
Gefragt in Rechtsberatung von (150 Punkte)
wieder getaggt von
+3 Punkte

3 Antworten

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Das kann nicht sein.

Kein Anwalt wird eine Klagerücknahme erklären. Erst recht nicht, wenn die Klienten ohne Rücksprache kein Einverständnis erklärt haben. Ausserdem ist eine Klagerücknahme immer nachteilig, weil man die Kosten als Kläger tragen muss. Sowas macht nur ein Kläger eines aussichtslosen Prozesses.
Beantwortet von (4,440 Punkte)
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Herzlichen Dank für Ihre Antwort.
0 Punkte

So wie der Fall geschildert ist, kann es nicht sein. Kein Rechtsanwalt würde so handeln. Daher gehe ich davon aus, dass die Schilderung lückenhaft ist oder der Fragesteller etwas falsch verstanden hat. Spekulieren wir mal:

Angenommen Ehepaar E klagt gegen Fluggesellschaft C 800,00 EUR plus Zinsen plus Rechtsverfolgungskosten gerichtlich ein. Die Klage wird rechtshängig (wichtig!). Fluggesellschaft zahlt 800 EUR nach Rechtshängigkeit.

 

Option 1:

Klagerücknahme würde ein Rechtsanwalt nur dann erklären, wenn eine schriftliche Einigung mit der Fluggesellschaft vorliegt, dass die auch die restlichen Forderungen (Zinsen + Rechtsanwaltskosten) plus Gerichtskosten gezahlt worden sind (also ausschließlich nach Zahlung durch die Fluggesellschaft). Alles andere würde keinen Sinn ergeben. Denn ansonsten müsste Ehepaar E die Kosten des Rechtsstreits tragen. Weshalb sollten die das freiwillig machen, bei derart guten Erfolgsaussichten (wenn Airline sogar sofort zahlt)?

Hier ein Link zur Erklärung

Ein nicht zu vernachlässigender Nachteil einer Klagerücknahme ist jedoch, dass der Kläger grundsätzlich die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, vgl. § 269 III S. 2 ZPO.

 

Option 2:

Jeder, der sich halbwegs auskennt, weiß, dass die Fluggesellschaften alle die Verzögerungstaktik fahren. Abwarten und Flugpassagiere frustrieren. Deshalb würde ein Anwalt (der ja verpflichtet ist, für seine Mandanten Partei zu ergreifen!) wahrscheinlich gegenlenken und bei Zahlung der 800,00 EUR den Rechtsstreit in dieser Höhe (und nicht mehr!) für erledigt erklären. Dann entscheidet das Gericht noch über den Rest und das mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Gunsten der Kläger. Außerdem würde die Fluggesellschaft im Falle des Obsiegens dann zur Zahlung der gesamten Kosten des Rechtsstreits verurteilt und man könnte dann noch weitere Kosten auf die Fluggesellschaft abwälzen. Zudem hat man einen rechtskräftigen Titel. Also Vorteile über Vorteile zu Gunsten Option 2. Option 2 ist sicherer, bringt mehr Geld und ärgert die Fluggesellschaft.

Option 1 ist unsicher, erspart nur der Fluggesellschaft Geld und spielt der Airline in die Karten.

Ohne Rücksprache, d.h. Weisung, darf ein Anwalt sowieso keine Klagerücknahme erklären. Anwälte sind weisungsverpflichtet (BGH Urteil IX ZR 131/94).

Hier gibt es noch gute Infos zur Klagerücknahme.

Hier beschreibt ein Rechtsanwaltskollege auch nochmal die typischen Fallen bei einer Klagerücknahme und dass es sich wegen der Nachteile nie lohnt.

 

Beantwortet von (3,500 Punkte)
0 Punkte
Vielen Dank für Ihren ausführlichen Kommentar. Ich möchte noch etwas präzisieren.

Zahlungsaufforderung blieb erfolglos. Airline bot Gutscheine an oder aber nur 2 x € 300,- und das wir die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hätten. Da auch die Gutscheine zeitlich befristet waren, lehnten wir ab.

Dann ging die Klage ans Amtsgericht raus. EINEN TAG SPÄTER erklärte die Airline, OK, wir zahlen die €800,- .......

Unser Anwalt schrieb folgendes: "in dem Rechtsstreit ++++++ u. a. gegen +++++ +++++GmbH Aktenzeichen: +++++++   nehmen wir die Klage  zurück.  Es konnte am 10.08.2017 eine Zahlung durch die Beklagte verbucht werden".
Weiter im Folgeschreiben:

  +++++ ./. +++++ GmbH   Sehr geehrte Frau ////////////, sehr geehrter Herr ++++++,  in  vorbezeichneter  Angelegenheit  hat  die  Gegenseite  zwischenzeitlich  den  Betrag  in Höhe von 800,00 € gezahlt.  Wir bitten daher um Mitteilung Ihrer Bankverbindung (IBAN+BIC
__________________________________________________________________
Die Klage belief sich aber auf die EURO 800,- plus Zinsen 5% über Basissatz + 2 x 83,54 Anwaltskosten.

So war es und nicht anders. Es gab keine Absprache, ob wir die Klage zurückziehen möchten oder nicht. Es wurde uns dann von den EURO 800,- EURO 150,- Selbstbeteiligung abgezogen und dann mit der Versicherung knapp EURO 400 MINUS EURO 150 abgerechnet.
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Im Detail mögen rechtliche Probleme schwierig sein, aber ich würde mich dadurch nicht verwirren lassen. Es ist grundsätzlich ganz einfach: Ihr müsst eure 800 EUR plus Zinsen bekommen.

Die 800 muss die Airline ja sowieso zahlen. Zinsen auch. Wenn ihr eine Selbstbeteiligung in eurem Versicherungsvertrag mit der Rechtsschutzversicherung habt, hat der Anwalt auch das eingeklagt und die Fluggesellschaft muss auch das zahlen (vgl. AG Köln, 135 C 157/06). Klagerücknahme wird es wohl nicht sein. Jeder Anwalt wird in so einem Fall die Erledigterklärung vorziehen, weil die viel günstiger ist.

Lasst euch nicht irritieren: Ihr müsst am Ende 800 EUR plus Zinsen bekommen. Das steht euch zu. Und ja, Du hast recht, die Fluggesellschaften tricksen mit allen Mitteln. Aber dafür gibt es ja auch Fachanwälte, die denen Grenzen aufzeigen.

Beantwortet von (16,560 Punkte)
0 Punkte
Auch hier noch einmal: Herzlichen Dank für die Antwort.

Es war so, wie Frau RA Brigitte F. es unter "Option 2" beschrieben hat. Leider gab es ein Kommunikationsproblem zwischen dem RA und uns. Er hat fachlich alles richtig gemacht, aber es leider nicht sehr gut kommuniziert. Er gelobt hier Besserung. Somit kann ich diesen jungen RA aus dem Rhein-Main-Gebiet auch sehr gern weiterempfehlen.
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