Hallo Adam,
dein Flug wurde leider um 23h vorverlegt. Somit fällt ein kompletter Tag deiner Reise weg. Nun fragst du sich, ob du dagegen was unternehmen kannst oder, ob du die Änderung bestätigen musst.
Zu Beginn möchte ich gleich einmal folgendes Urteil einwerfen:
EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az C-83/10
(nachzulesen über die Google-Suche „C-83/10 reise-recht-wiki“)
Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen. Es ergeben sich somit auch Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung.
Damit möchte ich sagen, dass ich davon ausgehe, dass die Vorverlegung deines Fluges gleich einer Annullierung steht und du somit bestimmte Rechte aus der Fluggastrechteverordnung hast. Insbesondere Art. 5 I der EG-VO 261/2004 ist da von besonderer Bedeutung. Dazu insbesondere Art. 5 I c). Denn nach dieser Vorschrift werden vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn,
i) sie werden über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet, oder
ii) sie werden über die Annullierung in einem Zeitraum zwischen zwei Wochen und sieben Tagen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens vier Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen, oder
iii) sie werden über die Annullierung weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen.
Nun kommt es darauf an, wann deine Reise beginnt und wie lange im Voraus die Mitteilung über die Verlegung bekannt gemacht wurde.
Abgesehen davon könnte auch ein Anspruch aus Art. 8 der Verordnung in Betracht. Diese bedeutet, dass du nun zwischen der vollständigen Erstattung des Flugpreises binnen 7 Tagen oder einer anderweitigen Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Rahmenbedingungen wählen kannst.
Du musst jetzt entscheiden, ob du die Änderung von 23 h akzeptieren möchtest oder du suchst dir eventuell einen vergleichbaren Flug zu besseren Zeiten.